Bereits im Frühjahr letzten Jahres stellte die AfD-Fraktion NRW eine Anfrage zu dem damals bekanntgewordenen Fall „Sami A.“, eines in NRW lebenden ehemaligen Leibwächters Osama bin-Ladens. Nun wurde bekannt, dass mit Abdul K. ein Mann in Essen vor Gericht steht, der als Ex-Agent des ehemaligen irakischen Diktator Saddam Hussein an Kriegsverbrechen beteiligt war.
Daher stellte sich unserem Abgeordneten Herbert Strotebeck die Frage: Seit wann und auf welcher rechtlichen Grundlage lebt ein Ex-Agent Saddam Husseins in NRW? Außerdem will er von der Landesregierung erfahren, ob ihr weitere ehemalige „Mitarbeiter“ Saddam Husseins oder der al-Qaida in NRW bekannt sind.
Die Landesregierung antwortete, dass Abdul K. bereits seit Mitte 2009 im Besitz einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 III Aufenthaltsgesetz sei und auch zuvor bereits schon in NRW gewohnt habe. Außerdem hat die Landesregierung Kenntnis von zwei weiteren männlichen Personen, die in Saddam Husseins Dienst tätig gewesen sein sollen und heute in NRW leben.
Hierzu Herbert Strotebeck: „Es ist erschreckend, dass nicht nur ein Ex-Agent von Saddam Hussein bei uns in Nordrhein-Westfalen lebt, sondern vermutlich auch noch ein General des Diktators und möglicherweise einer seiner Diplomaten. NRW darf nicht zum Fluchtort von ehemaligen Diktatoren-Dienern werden.“
___________________________________________
Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)