Richter erklärt Corona-»Schutzverordnung« für unwirksam!

Das Amtsgericht Dortmund weist Armin Laschets Seuchenkabinett in die Schranken. Drei Bürger, die im Frühjahr angeblich gegen das Kontaktverbot verstießen, legten erfolgreich Beschwerde gegen ihre Bußgeldbescheide ein!

Während nun alles auf die Veröffentlichung des potentiell wegweisenden Urteilsspruchs wartet, bleibt die Regierung erstmal unberührt:

Das Oberlandesgericht Hamm kann das noch nicht rechtskräftige Dortmunder Urteil schließlich noch aufheben. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann scheint sich darauf zu verlassen:

„Einzelfälle bestätigen die Regel“, kommentierte er am Mittwoch salopp. Dabei bezieht sich der Richter in seiner noch nicht öffentlichen Urteilsbegründung auf nicht weniger als den Kern unseres Rechtsstaats – die Gewaltenteilung:

Eine Verurteilung dürfe nicht auf die sogenannte Coronaschutzverordnung gestützt werden, teilte ein Gerichtssprecher mit. „Denn ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament.“ Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion NRW, Thomas Röckemann, sieht das genauso:

„Rechtsverordnungen, die derart in Freiheitsrechte des Einzelnen und auch der Allgemeinheit eingreifen, bedürfen der Legitimation durch ein Parlament. Die Entscheidung beweist, wie wichtig die Gewaltenteilung in Deutschland ist. Wir können froh sein, eine Judikative zu haben, die ihre Aufgabe ernst nimmt und den Bürger in letzter Instanz auch vor sich selbst erfüllenden Verwaltungen und Regierungen schützt.“

Im Bund hat man die Kritik am Durchregieren in der Pandemie erkannt. Laut Medienberichten wolle sich die Bundesregierung daher nun rechtlich absichern. So solle das Infektionsschutzgesetz zügig um einen „Corona-Paragrafen“ ergänzt werden, der von Maskenzwang bis Lockdown sämtliche Drangsalierungen der letzten Monate gerichtsfest machen soll.

Peitscht der Bundestag die Reform durch, wovon stark auszugehen ist, werden Einzelurteile wie aus Dortmund so nicht mehr möglich sein.

Als AfD-Fraktion fordern wir die Landesregierung im kommenden Plenum auf, ein Bund-Länder-Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Dadurch könnte der Handlungsspielraum des Landes NRW verteidigt und ein deutliches Zeichen des Widerstands gegen das Hygiene-Regime gesetzt werden.

➡️ zum Bericht über das Dortmunder Urteil: https://bit.ly/38doBMH
➡️ zum Bericht über den geplanten „Corona-Paragrafen“: https://bit.ly/3k0uaju
➡️ zum AfD-Antrag „Unantastbarkeit der Grundrechte unserer Bürger schützen“: https://bit.ly/2I3BNZm

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