Robert Koch-Institut: Kontaktverbot ist wirkungslos

Der Ewig-Kanzlerin passt es nicht, dass das Volk zurück zur Normalität will. Gestern tabuisierte sie angebliche „Öffnungsdiskussionsorgien“.

Dabei ist die Wirksamkeit vieler Corona-Maßnahmen durchaus umstritten. Das Robert-Koch-Institut selbst lässt in einer offiziellen Verlautbarung eine Bombe platzen.

„Reproduktionsrate“ – diesen Begriff hat inzwischen wohl fast jeder gehört. Er drückt aus, wie viele Personen im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt werden. Ist diese Zahl höher als eins, steckt der Infizierte mehr als einen weiteren Menschen an. Aktuell liegt die Reproduktionsrate aber bei unter 1,0. Liegt das an Merkels strenger Hand?

Offenbar nicht. In seinem Epidemiologischen Bulletin vom 15. April erläutert das Robert Koch-Institut (RKI), die Reproduktionsrate habe sich um den Wert 1 stabilisiert – und zwar „etwa seit dem 22. März“. Zur Erinnerung:

Der bundesweite Lockdown gilt erst seit dem 23. März!

Den Berechnungen des RKI zufolge war das Virus am 10. März am ansteckendsten. Zu diesem Zeitpunkt habe ein Infizierter circa 3,5 Mitmenschen angesteckt. Daraufhin sei die Gefahr relativ zügig auf den Stand vom 22. März gesunken. Die entscheidende Maßnahme scheint also das Verbot von Großveranstaltungen am 9. März gewesen zu sein – welches viel zu spät gekommen war. Achtung:

Dieses Bulletin veröffentlichte das RKI am 15. April. Merkel und die Ministerpräsidenten müssen diese Informationen also gehabt haben, als sie vergangene Woche über Lockerungen der Maßnahmen berieten.

Wen wundert es, dass der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, über die Beschlüsse staunte: „Insgesamt hätte ich mir aber einige Lockerungen mehr vorstellen können“, sagte er.

Dr. Martin Vincentz, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW, mahnt: „Dass die Schäden des Lockdowns katastrophal sind, wussten wir längst. Nun steht fest, dass auch sein Nutzen höchst umstritten ist. Umso bedenklicher ist es, dass Armin Laschet sich dem Basta-Kurs der Kanzlerin erneut unterwirft.“

? Epidemiologisches Bulletin 17/20 des RKI: https://bit.ly/2VBBnMM

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