Wer erst heute sechs wird, der muss in NRW dennoch bereits seit August zur Schule. Denn die starre Schulpflicht beginnt hier für jeden, der bis zum 30. September sechs wird.
So kann ein Kind in NRW zur Einschulung fast sieben oder noch fünf Jahre alt sein. Eine Rückstellung ist nur aus „erheblichen gesundheitlichen Gründen“ möglich. Anders in Bayern und Niedersachsen:
Dort entscheiden Eltern von Kindern, die erst nach dem 1. Juli sechs werden, selbst über die Früheinschulung. In den meisten Bundesländern liegt der Stichtag ohnehin auf dem 30. Juni, so dass fünfjährige Kinder von vornherein nicht eingeschult werden.
„Die Grünen, die uns den jetzigen Stichtag eingebrockt haben, reden ständig von ‚Chancengleichheit‘“, ärgert sich Carlo Clemens (AfD-Fraktion NRW). „Das sollen sie den verzweifelten Eltern erzählen, die ihr Kind trotz fehlender Schulreife einschulen mussten. Für diese Eltern setze ich mich für eine Aufschub-Option auch in NRW ein.“