Straftatbestand Steuergeldverschwendung!

Bald ist es wieder so weit: Die Frist für die Steuererklärung läuft ab. Steuererklären müssen sich aber bloß die Steuerzahler. Die Steuerausgeber dagegen können mit dem Geld anderer Leute tun und lassen, was sie wollen.

Den Stimmzettel, der sie in Amt und Würden gehoben hat, deuten sie zum Blankoscheck für Narrenfreiheit um. Schluss damit, meint Sven W. Tritschler von der AfD-Fraktion NRW:

„Es kann ja nicht sein, dass der Steuerzahler immer mehr überwacht wird, aber dem Steuergeldausgeber und dem unverantwortlichen Steuergeldausgeber, nicht mal auf die Finger geschaut wird.“

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Deshalb fordert die AfD-Fraktion NRW, Steuergeldverschwendung als eigenen Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Denn wenn die Hinterziehung von Steuern ein Straftatbestand ist, ist es deren Verschwendung erst recht.

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