Bei unseren Wahlkampfveranstaltungen mit Alice Weidel am vergangenen Wochenende kam es zu massiven Störungen durch gewaltbereite Linksextreme, die Polizei schritt allenfalls halbherzig ein.
Konnte, wollte oder durfte sie nicht? Ich habe nachgefragt:
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Kleine Anfrage
des Abgeordneten Sven W. Tritschler
Ist NRW das neue Weimar? Duldet die Polizeiführung politische Gewalt gegen unliebsame Wahlkämpfer?
Am 12. und 13. August 2017 fanden Informationsveranstaltungen der Partei Alternative für Deutschland mit deren Spitzenkandidatin Dr. Alice Weidel in Bergisch Gladbach und Düsseldorf statt. In beiden Fällen versuchten linke und linksextreme Gruppen, die Veranstaltungen zu verhindern. Im Vorfeld kam es zu Schmierereien, Drohungen gegen Saalbetreiber und Aufrufen zu Straftaten.
Naturgemäß sind Informationsveranstaltungen im Vorfeld einer Bundestagswahl darauf ausgelegt, interessierten Bürgern die Möglichkeit zu geben, eine solche Veranstaltung zu besuchen. Dies wurde jedoch durch die Gegendemonstranten mit Duldung der Polizei nahezu unmöglich gemacht.
In Bergisch Gladbach wurde der einzige Zugang zum Veranstaltungsgelände von den Gegendemonstranten nahezu komplett versperrt, die Polizei hielt lediglich eine schmale Gasse frei, durch die die Veranstaltungsbesucher wie beim Spießrutenlauf unter Beleidigungen der militant auftretenden Gegendemonstranten gelangen konnten. Viele ältere Besucher mussten vom Veranstalter durch die Gasse geführt werden, da sie eingeschüchtert waren. Andere Bürger berichteten im Nachhinein, dass sie bei Anblick „des wütenden Mobs“ auf eine Teilnahme verzichtet haben.
In Düsseldorf war das Bild ähnlich: Der Hauptzugang zum Veranstaltungsort „Henkel-Saal“ (via Ratinger Straße) war durch militant auftretende Gegendemonstranten völlig blockiert. Auf Nachfrage wurden die Besucher der AfD-Veranstaltung auf den Zugang Grabbeplatz verwiesen. Dieser war zwar von Polizeibeamten gesichert, allerdings befand sich dort ebenfalls ein Schwarm militant auftretender Gegendemonstranten, der – weitestgehend unbehelligt – passierende Besucher beleidigen, bedrängen und anrempeln konnte.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Sieht sich die Landesregierung in der Lage, allen Parteien in Nordrhein-Westfalen ihre grundgesetzlich garantierte Teilhabe an der politischen Willensbildung zu ermöglichen und ist sie auch gewillt, diese mit polizeilichen Maßnahmen durchzusetzen?
- Entspricht die oben beschriebe Vorgehensweise der Polizei den internen Vorschriften und Vorgaben durch die Polizeiführung?
- Ist es in solchen Fällen nicht grundsätzlich angezeigt, Gegendemonstranten – insbesondere linksextremen – eine Versammlungsfläche zuzuweisen, die außerhalb der Schlag-, Spuck- und Trittreichweite der Veranstaltungsbesucher liegt?
- Hält es die Landesregierung gegenüber den Bürgern für zumutbar, dass sie sich zum Besuch von politischen Informationsveranstaltungen durch eine Pulk militant auftretender Linksextremer kämpfen müssen?
- Zu wie vielen staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren haben die beiden oben genannten Polizeieinsätze geführt? (Bitte ggf. jeweils mit Grund aufschlüsseln.)
Sven W. Tritschler