Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Juni dieses Jahres untersagt Arbeitgebern, mehrere aufeinander folgende Arbeitsverhältnisse mit sachgrundloser Befristung einzugehen.
Wie genau nimmt es eigentlich die Landesregierung mit diesem BGH-Urteil? Fragt sich unser Abgeordneter Dr. Martin Vincentz und will von ihr nun Aufklärung über sachgrundlos befristete Arbeitsverträge der Landesregierung und von anderen Einrichtungen des Landes.
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