Zunahme an Schwangerschaftsabbrüchen auch in NRW?

Kleine Anfrage 264
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 03.08.2022

 

Zunahme an Schwangerschaftsabbrüchen auch in NRW?

Im 1. Quartal 2022 wurden rund 25 800 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2022 gegenüber dem 1. Quartal 2021 um 4,8 % zu.1 Inwieweit die Coronapandemie, respektive die daraus resultierenden politischen Maßnahmen, für diesen Anstieg ursächlich sind, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.

In den Jahren zuvor war die Anzahl der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche zumeist rückläufig, ein Tatbestand, welcher maßgeblich zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen herangezogen wurde. Im Gesamtzusammenhang sind die nun vorgestellten Daten und der Anstieg der Zahlen, noch bevor die Abschaffung des Werbeverbotes in Kraft getreten ist, als besorgniserregend zu beurteilen.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Schwangerschaftsabbrüche wurden im ersten Quartal 2022 in NRW gemeldet?
  2. Für wie viele dieser Schwangerschaftsabbrüche wurden seitens des Landes NRW die Kosten übernommen?
  3. Wie viele dieser Schwangerschaftsabbrüche wurden aufgrund von medizinischer respektive kriminologischer Indikation übernommen?

Dr. Martin Vincentz

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/_inhalt.html


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 264 mit Schreiben vom 8. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

1. Wie viele Schwangerschaftsabbrüche wurden im ersten Quartal 2022 in NRW ge­meldet?

3. Wie viele dieser Schwangerschaftsabbrüche wurden aufgrund von medizinischer respektive kriminologischer Indikation übernommen?

Fragen 1 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Anzahl und Indikation der in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche werden vom Land nicht statistisch erfasst. Die dem Statistischen Bundesamt für Nordrhein-Westfalen gemeldeten Zahlen finden sich bei Destatis.

2. Für wie viele dieser Schwangerschaftsabbrüche wurden seitens des Landes NRW die Kosten übernommen?

Die für die Kostenerstattung in besonderen Fällen gemäß §§ 19 ff Schwangerschaftskonflikt-gesetz in Nordrhein-Westfalen zuständige Bezirksregierung Münster erfasst die eingehenden Rechnungen je Haushaltsjahr. Demnach können Daten für das laufende Jahr 2022 noch nicht mitgeteilt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen ihre Rechnungen gemäß § 113 SGB X in einem Zeitraum von 4 Jahren nach Entstehen der Kosten beim Land NRW einreichen können, so dass grundsätzlich nur die ein­gereichten Rechnungen eines Jahres erfasst werden und nicht erfasst wird, in welchem Jahr die Abbrüche durchgeführt wurden.

 

Antwort als PDF

Weitere Beiträge