10 Jahre nach der Novellierung des Bestattungsgesetzes – Muslimische Friedhöfe in NRW

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1543

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 15.03.2023

10 Jahre nach der Novellierung des Bestattungsgesetzes Muslimische Friedhöfe in NRW

Im Jahr 2013 hat die damalige Landesregierung die Novellierung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) beschlossen.

Kommunen in Nordrhein-Westfalen sollten im Zuge der Novellierung insbesondere auch muslimischen Vereinen die Möglichkeit zur Errichtung und zum Betrieb eines Friedhofes bieten dürfen. Dadurch sollten nach dem spezifischen Brauchtum ausgerichtete Bestattungen „aus einer Hand“ angeboten werden können.

„Ich gehe davon aus, dass sich immer mehr Muslime in Deutschland bestatten lassen möchten, damit sich die Grabstätten in der Nähe ihrer hier lebenden Kinder und Enkel befinden“, sagte die damalige Gesundheitsministerin, Barbara Steffens. Bisher sind in Nordrhein-Westfalen zwar islamische Bestattungen möglich, nicht aber der selbstständige Betrieb eines Friedhofs durch Religionsgemeinschaften, die keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Dazu zählen zum Beispiel religiöse Vereine.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Friedhöfe in NRW werden aktuell durch muslimische Vereine oder Organisationen betrieben?
  2. Auf wie vielen Friedhöfen anderer Konfessionen gibt es zusätzlich eigene Grabfelder, die ausschließlich muslimischen Verstorbenen vorbehalten sind?
  3. Welche muslimischen Vereine, Verbände bzw. Organisationen betreiben eigene Friedhöfe in NRW?
  4. In welchem Umfang beteiligt sich das Land NRW direkt oder indirekt an der Finanzierung dieser Friedhöfe?

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. h t t ps : / / w ww.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-kabinett-beschliesst-neues-bestattungsgesetz-grabsteine-aus


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1543 mit Schreiben vom 13. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Fi­nanzen, der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

  1. Wie viele Friedhöfe in NRW werden aktuell durch muslimische Vereine oder Orga­nisationen betrieben?
  2. Auf wie vielen Friedhöfen anderer Konfessionen gibt es zusätzlich eigene Grab­felder, die ausschließlich muslimischen Verstorbenen vorbehalten sind?
  3. Welche muslimischen Vereine, Verbände bzw. Organisationen betreiben eigene Friedhöfe in NRW?
  4. In welchem Umfang beteiligt sich das Land NRW direkt oder indirekt an der Finan­zierung dieser Friedhöfe?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1. bis 4. gemeinsam beantwortet.

Bei der Durchführung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes NRW (BestG NRW) handelt es sich um eine kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit. Gemäß § 1 BestG gewährleisten die Gemeinden, dass Tote auf einem Friedhof bestattet und ihre Aschenreste beigesetzt wer­den können. Dabei dürfen Gemeinden und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, Friedhöfe und Feuerbestattungsanlagen anlegen und unterhalten (Friedhofsträger).

Gemeinden dürfen die Errichtung und den Betrieb von Friedhöfen im Wege der Beleihung an religiöse Vereine übertragen, wenn diese den dauerhaften Betrieb sicherstellen können (§ 1 Absatz 4 und 5 BestG NRW).

Der Landesregierung liegen mangels statistischer Erhebungen keine Daten darüber vor, wie viele Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen durch muslimische Vereine oder Organisationen be­trieben werden bzw. auf wie vielen Friedhöfen anderer Konfessionen es eigene Grabfelder gibt, die ausschließlich muslimischen Verstorbenen vorbehalten sind bzw. welche muslimi­schen Organisationen, Vereine oder Verbände eigene Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen be­treiben.

Das Land ist an der Finanzierung dieser Friedhöfe nicht beteiligt.

 

Antwort als PDF