114 von 850 bis 1.000 Moscheen als Anlaufstelle für Islamisten – Wie hat sich das Lagebild unter der neuen Landesregierung entwickelt?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1539

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 15.03.2023

114 von 850 bis 1.000 Moscheen als Anlaufstelle für Islamisten Wie hat sich das Lagebild unter der neuen Landesregierung entwickelt?

Mit Stand September 2021 gab es in Nordrhein-Westfalen nach Einschätzung der damaligen Landesregierung zwischen 850 und 1.000 Moscheevereine. Zugleich waren dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz 114 dieser Moscheen als Anlaufstellen von Islamisten bekannt – also ca. jede zehnte Moschee.

Diese 114 Moscheen ließen sich wie folgt aufschlüsseln: Salafismus: 66; Muslimbruderschaft: 19, davon 13, in denen zugleich Einflüsse aus dem Salafismus und der Muslimbruderschaft feststellbar sind; Kalifatsstaat: sechs; schiitisch extremistisch: 19; Türkische Hizbullah: drei; Ismael Aga Cemaati: eine.1

Neben der Tatsache, dass der Landesregierung die genaue Zusammensetzung der Dachverbände des Koordinationsrats der Muslime (KRM) unbekannt ist und nach eigener Aussage auch keine Anstrengungen zum Erhalt einer vollständigen Liste unternommen werden, gibt es offensichtlich auch im Zusammenhang mit der Erfassung der Moscheen und Moscheegemeinden eine billigend hingenommene Wissenslücke.

Das ist erstaunlich vor dem Hintergrund, dass doch jede zehnte Moschee als Anlaufstellen von Islamisten bekannt ist. Eine derartige Konstellation, eine derartige Häufung extremistischer Verbindungen ist doch eher ungewöhnlich. Von daher sollten sich derartige Wissenslücken auch im eigenen Interesse verbieten.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Moscheen bzw. Moscheevereine gibt es nach aktuellen Schätzungen in NRW? (Bitte die bekannten Moscheen bzw. Moscheevereine möglichst differenziert inkl. der Glaubensrichtung/Organisation und der jeweiligen Kommune benennen)
  2. Bei den letzten Abfragen konnte die Landesregierung die Anzahl der Moscheen bzw. Moscheevereine nur sehr grob zwischen 850 und 1.000 schätzen. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung seit dieser Zeit unternommen, um zu einer gesicherteren quantitativen Bewertung zu kommen?
  3. Welche personellen und institutionellen Anstrengungen gibt es insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz, um in diesem Zusammenhang zu einem möglichst umfassenden Lagebild zu kommen?
  4. Wie viele Moscheen bzw. Moscheevereine sind der Landesregierung aktuell als Anlaufstelle von Islamisten bekannt? (Bitte erneut möglichst differenziert listen, analog zur Kleinen Anfrage 5896 vom 05. August 2021)
  5. Wie viele Moscheen bzw. Moscheevereine, die der Landesregierung als Anlaufstelle von Islamisten bekannt sind, unterstehen organisatorisch zugleich dem Koordinationsrat der Muslime mit seinen 4 Dachverbänden bzw. weisen niedrigschwelligere Verbindungen zu diesen 4 Dachverbänden auf? (Bitte möglichst differenziert nach Anzahl, Dachverband des KRM und Mitgliedsorganisation listen)

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/14971


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1539 mit Schreiben vom 13. April 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet.

  1. Wie viele Moscheen bzw. Moscheevereine gibt es nach aktuellen Schätzungen in NRW? (Bitte die bekannten Moscheen bzw. Moscheevereine möglichst differen­ziert inkl. der Glaubensrichtung/Organisation und der jeweiligen Kommune benen­nen)

Die in der Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage 5896 (LT-Drs. 17/147) dargestellten Zahlen sind weiterhin zutreffend.

  1. Bei den letzten Abfragen konnte die Landesregierung die Anzahl der Moscheen bzw. Moscheevereine nur sehr grob zwischen 850 und 1.000 schätzen. Welche An­strengungen hat die Landesregierung seit dieser Zeit unternommen, um zu einer gesicherteren quantitativen Bewertung zu kommen?

Es besteht kein Erfordernis für das Vorhalten exakter Zahlen zur Aufgabenerfüllung der Lan­desregierung.

  1. Welche personellen und institutionellen Anstrengungen gibt es insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz, um in diesem Zusammenhang zu einem möglichst umfassenden Lagebild zu kommen?

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz beobachtet in Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags aus § 3 Absatz 1 des Verfassungsschutzgesetzes NRW (VSG NRW) und mit den dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen alle Moscheen bzw. Moscheevereine, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen und Tätigkei­ten begründen. Eine Erweiterung oder Reduzierung des beobachteten Kreises von Moscheen erfolgt jeweils auf der Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen. Das daraus resultierende Gesamtbild wird mit der Antwort auf die Frage 4 dargestellt.

  1. Wie viele Moscheen bzw. Moscheevereine sind der Landesregierung aktuell als Anlaufstelle von Islamisten bekannt? (Bitte erneut möglichst differenziert listen, analog zur Kleinen Anfrage 5896 vom 05. August 2021)

Die Antwort zur Frage 4 der Kleinen Anfrage 333 (LT-Drs. 18/901) bildet weiterhin den aktuel­len Kenntnisstand der Landesregierung ab.

  1. Wie viele Moscheen bzw. Moscheevereine, die der Landesregierung als Anlauf­stelle von Islamisten bekannt sind, unterstehen organisatorisch zugleich dem Ko­ordinationsrat der Muslime mit seinen 4 Dachverbänden bzw. weisen nied-rigschwelligere Verbindungen zu diesen 4 Dachverbänden auf? (Bitte möglichst differenziert nach Anzahl, Dachverband des KRM und Mitgliedsorganisation lis­ten)

Die Zugehörigkeit von Moscheevereinen zu Dachverbänden ist dem Verfassungsschutz nur in Einzelfällen bekannt. Bis zum Ausschluss der „Deutschen Muslimischen Gemeinschaft“ (DMG) aus dem „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ (ZMD) war auch das „Islamische Kulturzentrum in Münster e.V.“ über seine Mitgliedschaft in der DMG im ZMD vertreten.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 und 5 der Kleinen Anfrage 333 (LT-Drs. 18/901) verwiesen.

 

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