3G, 2G, kein G. Wann hat die Regierung die Kontrolle verloren?

Antrag
vom 31.08.2021

Antragder AfD-Fraktion vom 31.08.2021

 

3G, 2G, kein G. Wann hat die Regierung die Kontrolle verloren?

I. Ausgangslage

Bund und Länder haben sich am 10. August 2021 in einer Konferenz auf neue Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland geeinigt. Seit dem 23. August 2021 gilt demnach die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. Ungeimpfte Personen müssen dann um weiterhin am öffentlichen Leben teilnehmen zu können vielerorts einen negativen Coro-natest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Der 3G-Regel zur Folge dürfen Personen, welche nicht vollständig geimpft sind oder nicht als genesen gelten, künftig in vielen Fällen entweder einen Antigen-Schnelltest oder ei­nen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. „Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastro­nomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosme­tikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen.“, heißt es in einer öffentlichen Stellungnahme der Bundesregierung.1

Diese neue Regelung, welche auf einem Bund-Länder-Beschluss beruht, weist jedoch eine Diskrepanz zur aktuellen Datenlage des Infektionsgeschehens auf. So weisen inzwischen ei­nige Studien mit vielen Daten aus Israel, England und den USA darauf hin, dass ein Großteil der Neuinfizierten doppelt geimpft ist und dass diese infizierten Geimpften genauso anste­ckend sind wie infizierte Nichtgeimpfte.

Es wäre also unter dem Aspekt der Ansteckungsvermeidung viel sinnvoller, die Testpflicht für alle Menschen beizubehalten und die kostenlosen Bürgertests weiterhin anzubieten. Patien­ten, die sich trotz doppelter Impfung mit der Delta-Variante von SARS-CoV-2 infizieren, haben in den ersten Tagen der Erkrankung vermutlich eine ähnlich hohe Viruslast wie ungeimpfte Personen mit COVID-19. Dies geht aus den jüngsten Zahlen von Public Health England (PHE) hervor.2 Somit sind auch Personen mit einem vollem Impfschutz, unabhängig des Umstandes, ob die Infektion durchbricht, Überträger des Virus.

Einen nachweislichen Schutz für die Allgemeinheit (unabhängig davon, ob geimpft oder nicht geimpft) bietet demnach ausschließlich ein negatives Testergebnis. Kein anderes Verfahren bietet eine ähnlich hohe Sicherheit für alle Menschen. Es ist demnach in keiner Weise nach­vollziehbar, aus welchem Grund ungetestete Geimpfte den negativ Getesteten gleichgestellt werden sollten – Getestete gar schlechter gestellt werden, wie es in einigen Bundesländern bereits diskutiert, respektive durchgesetzt wird (beispielsweise in der Hansestadt Hamburg geschehen mit Einführung der 2G-Regel).3 Eine Politik, die so weit entfernt von wissenschaft­lichen Erkenntnissen und studienbasierten Datenlagen agiert, handelt nicht zum Wohle der Gesamtbevölkerung.

Die Impfung stellt einen Selbstschutz vor einer ernsthaften Erkrankung nach einer COVID-19-Imfektion dar, sie bietet aber leider keinen zuverlässigen Fremdschutz. Und auch der Selbst­schutz ist nur zeitlich begrenzt; so lässt einer Studie zufolge der Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bereits einige Monate nach der vollständigen Impfung wieder nach.

Eine Studie des King’s College London untersuchte die Schutzwirkung einen Monat nach der zweiten Impfdosis, die ihr zufolge für BioNTech bei 88 Prozent lag und für AstraZeneca bei 77 Prozent. Bei BioNTech nahm die Schutzwirkung vor einer Infektion innerhalb der nächsten vier Monate um 14 Prozentpunkte auf 74 Prozent ab, bei AstraZeneca waren es 10 Prozentpunkte innerhalb von drei Monaten. Der Schutz vor einer Ansteckung lag dann bei 67 Prozent.4

Vollständig geimpfte Personen fungieren demzufolge also nicht nur als potentielle Virusüber-träger. Darüber hinaus ist nach einem gewissen zeitlichen Abstand nicht einmal mehr der Selbstschutz vollumfänglich gegeben. Folgerichtig wäre es demnach, geimpfte Personen im öffentlichen Leben wie nicht geimpfte Personen zu behandeln, den Schnelltest als einzig vali­des Mittel beizubehalten und ihn flächendeckend zu etablieren.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. die 3G Regel abzuschaffen, da die Testpflicht als einzig valider Nachweis einer Viruslast herangezogen werden kann;
  2. eine Testpflicht ausschließlich und flächendeckend vor besonders sensiblen Einrichtun­gen, wie Altenheimen, Krankenhäusern etc. vorzusehen, da nur ein negativer Test eine Infektion unwahrscheinlich macht;
  3. diese Tests weiterhin kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith
Markus Wagner

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beratung-corona-1949606

2 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/126251/SARS-CoV-2-Durchbruchinfektionen-mit-Delta-Vari-ante-haben-in-den-ersten-Tagen-hohe-Viruslast

3 https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/2g-in-hamburg-nur-wenige-restaurants-und-bars-ma-chen-ab-samstag-m it-a-80b9011e-a175-480a-b720-3f55afb3d518

4 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/126697/COVID-19-Impfstoff-Schutz-vor-Ansteckung-laesst-nach-Monaten-etwas-nach