54 Jahre Subventionen sind genug – ‚Erneuerbare‘ in die Marktwirtschaft entlassen

Antrag
vom 27.01.2025

Antrag

der Fraktion der AfD

54 Jahre Subventionen sind genug – ‚Erneuerbare‘ in die Marktwirtschaft entlassen

I. Ausgangslage

Mit dem Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz, kurz Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG), begann am 1. Januar 1991 die gesetz­lich normierte Subventionierung sogenannter erneuerbarer Energien. Das Gesetz legte den Unternehmen der Elektrizitätsversorgung die Verpflichtung auf, elektrische Energie aus ‚rege­nerativen‘ Quellen abnehmen und vergüten zu müssen. Die Versorgungsunternehmen legten die zusätzlichen Kosten für die teure Vergütung auf die Stromrechnungen der Verbraucher um.1

Mit der Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) am 1. April 2000 wurde dann die Subvention der sogenannten erneuerbaren Energien nochmal forciert. Das EEG ist das bedeutendste rechtlich-formale Fundament zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutsch­land und hat maßgeblich zur massiven Subvention und damit zur Einleitung der sogenannten Energiewende beigetragen.2

Im EEG wurden zwei elementare Ziele verankert: Zum einen erhielt Strom aus sogenannten regenerativen Quellen Vorrang im Netz gegenüber Strom von konventionellen Erzeugern. Der vom Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütete Strom wird in das Stromnetz eingespeist und von den Übertragungsnetzbetreibern am Spotmarkt der Strombörse verkauft. Da die mittleren Börsenpreise für Strom deutlich unter den garantierten Einspeisevergütungen liegen, wird der Fehlbetrag über die so genannte EEG-Umlage refinanziert.3

Diese EEG-Umlage – diese Subvention – war zunächst über knapp 20 Jahre ein offen ausge­wiesener Teil des Strompreises. Dadurch, dass der Staat nicht selbst die Subventionsbeträge gezahlt hat, sondern die Verbraucher gezwungen wurden, diese Subventionen über ihre Stromrechnung zu bezahlen, konnten die strengen europäischen Regeln zu staatlichen Sub­ventionen umgangen werden. Heute wird die Subvention für die sogenannten ‚Erneuerbaren‘ aus den allgemeinen Steuermitteln gezahlt. Die Subvention betrug in den Jahren 2000 bis einschließlich 2022 rund 211 Milliarden Euro, durchschnittlich also rund 9 Milliarden Euro pro Jahr.4

Die Subventionierung von im Wesentlichen Windindustrie- und Photovoltaikanlagen setzt sich mittels der Einspeisevergütung weit in die Zukunft fort: Heute errichtete Anlagen werden bis in das Jahr 2044 subventioniert. Die oft als Erfolgsgeschichte dargestellte Geschichte des Aus­baus von Windindustrie- und Solaranlagen und anderer sogenannter Erneuerbarer ist in Wahr­heit die Geschichte einer Dauersubvention – beginnend im Jahr 1991 und frühestens endend im Jahr 2044 wird so die Erzeugung von hauptsächlich wetterabhängigem Strom über 54 lange Jahre subventioniert.

Diese Dauersubvention geht zu Lasten der Masse der Stromverbraucher und Steuerzahler und zum Nutzen einer kleinen Gruppe. Die bis zum Jahre 2044 an diese Erzeuger gezahlte und den Verbrauchern aufgebürdete Einspeisevergütung wird auf ca. 500 Milliarden Euro ge­schätzt.

Wie wenig diese massive Belastung von Stromverbrauchern und Steuerzahlern einer geregel­ten Energieversorgung nutzt, schildert die Deutsche Welle: „Das neue Jahr begann stürmisch. Die Windkraftanlagen liefen auf vollen Touren, dazu schien vielerorts die Sonne. Die Folge: Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien lag laut dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme in Deutschland bei 125 Prozent des Bedarfs. Das Überangebot ließ den Strompreis an den Börsen, wo sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben, drastisch sinken, über Stunden war Strom sogar kostenlos zu haben“5 – allerdings nicht kostenlos für die Stromkunden. Denn die Betreiber der Windindustrieanlagen und PV-Anlagen kassieren die garantierte Einspeisevergütung selbst dann, wenn der Strom nicht benötigt wird. Sie sind auch frei von den für die Betreiber von konventionellen Kraftwerken üblichen Lieferpflichten. Bei Windmangel oder fehlender Sonneneinstrahlung überlassen die Betreiber der sogenann­ten Erneuerbaren die Backupkosten den Netzbetreibern, die diese wiederum an ihre Kunden weitergeben. Hierzu schreibt die Deutsche Welle: „Ein Tiefpunkt war der 12. Dezember 2024. Es konnten nur 18 Prozent des deutschen Strombedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Rest musste durch Kohle- und Gaskraftwerke erzeugt werden, dazu kamen Stro­mimporte aus den EU-Nachbarländern. Der Preis für eine Megawattstunde stieg an der Euro­päischen Strombörse auf 936 Euro. Normalerweise liegt er zwischen 60 und 100 Euro.“6

Es wird Zeit, diese Form der Energieerzeugung den Kräften des Marktes zu überantworten und die EEG-Abgabe für alle zukünftigen Erzeugungsanlagen ersatzlos zu streichen.

Eine solche Streichung der EEG-Abgabe wird Stromkunden und Steuerzahler bei der Beschaf­fung von Strom deutlich entlasten und den Strompreis den echten Herstellungskosten von Wind- und Solarstrom annähern: Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE ver­anschlagt die Stromgestehungskosten von Onshore-Windenergieanlagen im Jahr 2024 mit 4,3 bis 9,2 €Cent/kWh.7 Eine Einspeisevergütung von 9,4 €Cent/kWh liegt damit deutlich über den Gestehungskosten und ist nicht mehr zeitgemäß. Gleiches gilt für die Vergütungssätze anderer sogenannter Erneuerbarer, wie bspw. Geothermie mit rund 25 €Cent/kWh oder Bio­masse mit rund 20 €Cent/kWh.8

Die Abschaffung der EEG-Umlage würde auch helfen, das Ziel des Bundeswirtschaftsminis­ters Dr. Robert Habeck zu erreichen, der laut ZDF – richtigerweise – geäußert hat: „Die Strom­preise müssen runter“.9 Auch NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur äußert sich ähnlich: „Wenn die Zukunft strombasiert ist, ergibt es wenig Sinn, Strom wie bisher mit Steuern und Abgaben zu stark zu belasten“10 – weshalb wir uns auch von einer festen Einspeisevergütung trennen müssen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Die Einspeisevergütung belastet unsere Stromverbraucher und Steuerzahler mit rund 500 Milliarden Euro.
  2. Die Herstellung des Stroms aus sogenannten Erneuerbaren zu subventionieren, wider­spricht den Grundlagen unserer Sozialen Marktwirtschaft.
  3. Bereits jetzt leiden Industrie und Verbraucher unter den hohen Strompreisen.
  4. Ein Wegfall der Subventionen kann die Gesamtkosten im Stromsektor deutlich senken.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass das Erneuerbare-Energie-Gesetz 2023 für
    Anlagen, die nach dem 31.01.2025 errichtet werden, keine Anwendung mehr findet;
  2. auf Bundesebene auf eine Regelung hinzuwirken, Initiatoren von bereits genehmigten, aber noch nicht errichteten Anlagen ihre Planungskosten zu ersetzen, falls aufgrund der geänderten Rechtslage auf die Errichtung der Anlagen verzichtet wird.

Christian Loose

Dr. Martin Vincentz

und Fraktion

 

MMD18-12552

 

1 Vgl. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl190s2633b.pdf%27  %5D__1736502125865, abgerufen am 10.01.2025.

2 Vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/831568/adb5278b553e4337ee5bc3cbff5c6048/WD-5-009-21-pdf-data.pdf, Seite 5, abgerufen am 10.01.2025.

3 Vgl. ebenda, Seite 4, abgerufen am 10.01.2025.

4 Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36306/umfrage/entwicklung-der-verguetung-nach-dem-eeg-seit-2000/, abgerufen am 12.01.2025.

5 https://www.dw.com/de/deutschland-strompreis-teuer-spirale-inflation-v2/a-71228357, abgerufen am 13.01.2025.

6 Ebenda.

7 Vgl. Downloads/DE2024_ISE_Studie_Stromgestehungskosten_Erneuerbare_Energien.pdf, abgerufen am 13.01.2025.

8 Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/173250/umfrage/durchschnittliche-eeg-verguetungs-saetze-fuer-erneuerbare-energien/, abgerufen am 15.01.2025.

9 https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/robert-habeck-strompreise-senkung-industriekonfe-renz-100.html, abgerufen am 13.01.2025.

10 https://www.presseportal.de/pm/55903/5585273, abgerufen am 13.01.2025.

Beteiligte:
Christian Loose