Kleine Anfrage 2433
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Andreas Keith AfD
Abrechnungen bei Dolmetscherleistungen
Behörden und ebenso Asylbewerber sind auf Dolmetscher angewiesen. Die Übersetzung kann über Bleiben oder Ausweisung entscheiden. Dolmetscher sind Sprachexperten, die mündliche Kommunikation zwischen Menschen mit unterschiedlichen Sprachen ermöglichen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, das gesprochene Wort in Echtzeit oder mit minimaler Verzögerung zwischen den beteiligten Parteien zu übersetzen. Für einen Dolmetscher sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, um effektiv und professionell arbeiten zu können. So muss er über ausgezeichnete Kenntnisse in mindestens zwei Sprachen verfügen. Dies umfasst ein breites Vokabular, Grammatik, Ausdrucksfähigkeit und ein gutes Verständnis der kulturellen Nuancen beider Sprachen.
Wir fragen die Landesregierung:
- Welche Dolmetscherbüros und Dolmetscher erhielten Aufträge für die Tätigkeit in den nordrhein-westfälischen Unterbringungseinrichtungen (EAE, ZUE und NU)? (Bitte nach Jahren getrennt seit 01.01.2013 bis 31.05.2023 aufführen.)
- Welche Beträge wurden an die unter Punkt 1 angefragten Dolmetscherbüros und Dolmetscher ausgezahlt? (Bitte nach Jahren getrennt seit 01.01.2013 bis 31.05.2023 aufführen.)
- Wurden die unter Punkt 1 angefragten Dolmetscherbüros und Dolmetscher vor der Beauftragung überprüft, ob sie u. a. die in den Vorbemerkungen genannten Voraussetzungen vollumfänglich erfüllen?
- Inwieweit lagen bzw. liegen der Landesregierung Informationen vor, ob es seit dem 01.01.2013 zu Betrugsfällen im Zusammenhang mit Dolmetscherbüros gekommen ist?
- Was hat die Landesregierung unternommen, falls es zu Betrugsfällen gekommen ist, um diese zukünftig zu unterbinden?
Enxhi Seli-Zacharias
Andreas Keith
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2433 mit Schreiben vom 4. Oktober 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche Dolmetscherbüros und Dolmetscher erhielten Aufträge für die Tätigkeit in den nordrhein-westfälischen Unterbringungseinrichtungen (EAE, ZUE und NU)? (Bitte nach Jahren getrennt seit 01.01.2013 bis 31.05.2023 aufführen.)
- Welche Beträge wurden an die unter Punkt 1 angefragten Dolmetscherbüros und Dolmetscher ausgezahlt? (Bitte nach Jahren getrennt seit 01.01.2013 bis 31.05.2023 aufführen.)
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Für den Betrieb der Landeseinrichtungen werden u.a. Verträge mit Betreuungsdienstleistern geschlossen. Sprachmittlung im Alltag ist Bestandteil dieser Verträge; insofern werden für Belange, die den Aufenthalt in den Landeseinrichtungen betreffen, in der Regel keine gesonderten Dolmetscher-Aufträge vergeben.
Sofern im Einzelfall Dolmetscher-Tätigkeiten in den Landeseinrichtungen erforderlich sind, werden diese über die vor Ort zuständigen Einrichtungsleitungen beauftragt.
Eine Übersicht über die im gesamten Land beauftragten Dolmetscherbüros besteht nicht.
Die für Dolmetscherleistungen anfallenden Kosten werden über den Haushaltstitel für die Betreuung von Bewohnern von Aufnahmeeinrichtungen des Landes (Kapitel 07 090, Titel 547 10) abgerechnet und nicht gesondert erfasst.
- Wurden die unter Punkt 1 angefragten Dolmetscherbüros und Dolmetscher vor der Beauftragung überprüft, ob sie u. a. die in den Vorbemerkungen genannten Voraussetzungen vollumfänglich erfüllen?
- Inwieweit lagen bzw. liegen der Landesregierung Informationen vor, ob es seit dem 01.01.2013 zu Betrugsfällen im Zusammenhang mit Dolmetscherbüros gekommen ist?
- Was hat die Landesregierung unternommen, falls es zu Betrugsfällen gekommen ist, um diese zukünftig zu unterbinden?
Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Da die Beauftragung von Dolmetscherbüros im Einzelfall in der Verantwortung der Einrichtungsleitungen vor Ort liegt (siehe Antwort zu Fragen 1 und 2), liegen der Landesregierung keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.