Antragder AfD-Fraktion vom 14.05.2019
Abschaffung der Grundsteuer
I. Ausgangslage
Das Steueraufkommen aus der Grundsteuer lag im Jahr 2017 bei ca. 14 Milliarden Euro. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 (1BvL 11/14) entschieden, dass die Vorschriften der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind.
Hintergrund dieser Entscheidung war der Umstand, dass die Einheitswerte im Westen Deutschlands bereits seit 1964 (in den neuen Bundesländern stammen sie sogar aus dem Jahre 1935) nicht mehr an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst wurden. Das Bundesverfassungsgericht sah aus diesem Grund Art. 3 GG und das aus dieser Vorschrift folgende Gebot der Lastengleichheit im Steuerrecht als verletzt an.
Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, die Grundsteuer bis zum 31. Dezember 2019 neu zu regeln. Nach Verkündung der Neuregelung dürfen die bisherigen Vorschriften noch für 5 Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.
In der Diskussion um die Reform der Grundsteuer wurden zunächst verschiedene Modelle vorgelegt. Neben den bekannten Modellen, wie Verkehrswertmodell, Bodenwertmodell, Kostenwertmodell und Äquivalenzmodell, existiert mittlerweile ein Referentenwurf des Bundesministeriums der Finanzen.1 Alle diese Modelle werden wahrscheinlich sehr aufwendig in der Verwaltungspraxis sein.
Nach dem nunmehr vom Bundesministeriums der Finanzen vorgestellten Modell sollen wohl die Grundstücksfläche, die Wohnfläche, das Baujahr, der Bodenrichtwert und die Miete nach Staffeln mit in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
Es war laut verschiedenen Medienberichten immer wieder unklar, ob der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen sich in der Ressortabstimmung befindet oder nicht. Das hing immer davon ab, wer gerade gefragt wurde.2 In manchen Medien hieß es, die Ressortabstimmung sei vom Kanzleramt gestoppt worden.3
Aktuell liegt laut NRW-Finanzministerium lediglich ein Referentenentwurf zur Reform des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer- und Bewertungsrechts vor.4 Dieser ist innerhalb der Koalition in Berlin sowie zwischen Bund und Ländern umstritten. Ein Grund für diesen Koalitionsdissens ist, dass Bayern und andere Bundesländer wohl eine Öffnungsklausel verlangen, die den Ländern ihren eigenen Gestaltungsraum ermöglicht.
Keines dieser Modelle lässt sich bei 35 Millionen neu zu bewertenden Immobilien schnell und ohne großen Aufwand umsetzen. Unabhängig davon, für welches Modell sich der Gesetzgeber entscheiden würde, muss davon ausgegangen werden, dass sowohl die Finanzverwaltung als auch die Finanzgerichte in NRW mit der Umsetzung und den anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzungen überlastet wären, sodass dadurch erhebliche Zusatzkosten entstünden. Die Steuergerechtigkeit im Einzelfall könnte dabei nicht mehr gewährleistet werden.
Die Grundsteuer wird dabei sowohl von Wohneigentümern, Mietern und Gewerbetreibenden für die Betriebsgrundstücke bezahlt. Über den Wegfall der Grundsteuer könnten alle Bürger und Unternehmen entlastet werden. Dies würde auch der Mietpreisexplosion in den Großstädten entgegenwirken und das Wohnen günstiger machen.
II. Der Landtag stellt fest:
1. Eine Abschaffung der Grundsteuer wird die hohen Kosten für das Grundbedürfnis Wohnen zumindest dämpfen und alle Bewohner von Immobilien in NRW entlasten.
2. Eine mögliche Umstellung der Grundsteuer ist mit erheblichen rechtlichen Risiken auch in Bezug auf verfassungsrechtliche Fragen, mit einem hohen Verwaltungsaufwand und mit zusätzlichen Kosten verbunden.
3. Die Reform findet unter einem viel zu hohen Zeitdruck statt, auch aufgrund der sich hinziehenden Verhandlungen.
4. Selbst bei einer aufkommensneutralen Gestaltung einer Reform der Grundsteuer als Ganzes werden einige Haushalte sehr viel mehr und andere wesentlich weniger zahlen. Eine Einzelfallgerechtigkeit ist nicht zu erreichen. Die Bewohner NRWs werden so in Gewinner und Verlierer gespalten werden.
5. Eine Abschaffung der Grundsteuer macht das deutsche Steuerrecht durch den Wegfall einer Steuer einfacher.
6. Die Kommunen können die Einnahmeverluste nicht tragen.
7. Die Kommunen brauchen endlich Planungssicherheit, da Stand heute ein Wegfall der Grundsteuer droht.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative und in den laufenden Verhandlungen mit dem Bundesfinanzminister und den anderen Bundesländern über die Reform der Grundsteuer für deren Abschaffung einzusetzen;
2. für eine vollständige Kompensation der Einnahmeausfälle der Kommunen durch den Bund gegenüber diesem einzutreten.
Christian Loose
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
1 Vgl. Landtag Nordrhein-Westfalen Vorlage 17/2038
2 https://www.tagesschau.de/inland/grundsteuer-135.html
4 Vgl. Landtag Nordrhein-Westfalen Vorlage 17/2038