Kleine Anfrage 292
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner vom 05.08.2022
Abschiebehindernis „fehlende Ausweispapiere“
Ein wesentliches Hindernis bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Personen sind immer wieder nicht vorhandene Ausweispapiere. Diese wurden – wie die Praxis seit 2015 zeigte – auf dem Weg nach Europa und Deutschland oftmals vernichtet, um Rückführungen zu erschweren und den Aufenthalt in Deutschland zu verlängern und somit zu verfestigen.
Ein weiteres Hindernis war die mangelnde Bereitschaft der Herkunftsländer bei der Ausstellung von Passersatzpapieren, insbesondere, wenn die Bereitschaft zur Rücknahme der eigenen Staatsbürger gering ist. Andererseits ist in diesem Zusammenhang aber auch die Bereitschaft der zuständigen Stellen in Deutschland zur Passersatzbeschaffung erforderlich, was stark vom politischen Willen hierzu abhängig ist.
Auch wenn NRW in den vergangenen Jahren überproportional zum Königsteiner Schlüssel an Abschiebungen beteiligt war, waren die Abschiebezahlen im Verhältnis zur Anzahl der ausreisepflichtigen Personen sehr gering und somit wenig aussagekräftig.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele der in NRW aktuell geduldeten Personen verfügen über keinen geeigneten Identitätsnachweis?
- Wie viele Abschiebungen scheiterten im Jahre 2022 bisher an fehlenden Ausweispapieren bzw. Passersatzpapieren der abzuschiebenden Personen? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland auflisten)
- Wie viele Passersatzpapiere für ausreisepflichtige Personen wurden im Jahre 2022 bisher erstellt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland auflisten)
- In wie vielen Fällen bestand bei ausreisepflichtigen Personen ohne geeignete Ausweisdokumente im Jahre 2022 bisher der Verdacht, dass falsche Angaben zur Identität abgegeben wurden?
- Wie viele Personen wurden im Jahre 2022 bisher abgeschoben an das zuständige EU-Ersteinreiseland erfolgreich zurücküberwiesen? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland auflisten)
Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 292 mit Schreiben vom 5. September 2022 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele der in NRW aktuell geduldeten Personen verfügen über keinen geeigneten Identitätsnachweis?
Nach dem Ausländerzentralregister waren zum Stichtag 30.06.2022 17.545 Personen in Nordrhein-Westfalen im Besitz einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente Zu diesem Stichtag waren 4.961 Personen in Nordrhein-Westfalen im Besitz einer Duldung nach § 60b Abs. 1 AufenthG für Personen mit ungeklärter Identität.
- Wie viele Abschiebungen scheiterten im Jahre 2022 bisher an fehlenden Ausweispapieren bzw. Passersatzpapieren der abzuschiebenden Person? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland auflisten)
- Wie viele Passersatzpapiere für ausreisepflichtige Personen wurden im Jahr 2022 bisher erstellt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland auflisten)
- In wie vielen Fällen bestand bei ausreisepflichtigen Personen ohne geeignete Ausweisdokumente im Jahr 2022 bisher der Verdacht, dass falsche Angaben zur Identität abgegeben wurden?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 gemeinsam beantwortet. Eine Statistik im Sinne der Fragestellungen liegt nicht vor.
- Wie viele Personen wurden im Jahr 2022 bisher abgeschoben an das zuständige EU-Ersteinreiseland erfolgreich zurücküberwiesen? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland auflisten)
Anzahl der Rückführungen (inklusive Dublin-Überstellungen) nach Staatsangehörigkeit aus Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 30.06.2022:
_____Staatsangehörigkeit_____ | __Anzahl der Rückführungen__ (inklusive Dublin-Überstellungen) |
Albanien | 159 |
Nordmazedonien | 152 |
Serbien | 137 |
Algerien | 113 |
Syrien | 74 |
Afghanistan | 69 |
Georgien | 65 |
Aserbaidschan | 63 |
Bangladesch | 56 |
Türkei | 55 |
Nigeria | 50 |
Libanon | 48 |
Irak | 37 |
Kosovo | 36 |
Russland | 35 |
Guinea | 34 |
Pakistan | 33 |
Iran | 32 |
Bosnien-Herzegowina | 29 |
Rumänien | 29 |
Ghana | 28 |
Marokko | 25 |
Armenien | 20 |
Polen | 20 |
Ukraine | 16 |
Tunesien | 13 |
Indien | 13 |
Ägypten | 10 |
Mongolei | 10 |
Sri Lanka | 9 |
Tadschikistan | 9 |
Ungeklärt | 8 |
Bulgarien | 6 |
Mali | 6 |
Moldau | 6 |
Montenegro | 6 |
Somalia | 6 |
Lettland | 5 |
Senegal | 5 |
Niederlande | 4 |
Kirgisistan | 4 |
Kamerun | 3 |
Gambia | 2 |
Ungarn | 2 |
Côte d´Ivoire | 2 |
Angola | 1 |
Benin | 1 |
Brasilien | 1 |
Dominikanische Republik | 1 |
Eritrea | 1 |
Frankreich | 1 |
Griechenland | 1 |
Großbritannien | 1 |
Italien | 1 |
Jordanien | 1 |
Kasachstan | 1 |
Kongo Volksrepublik | 1 |
Libyen | 1 |
Litauen | 1 |
Schweden | 1 |
Schweiz | 1 |
Sudan | 1 |
Tansania | 1 |
Thailand | 1 |
Usbekistan | 1 |
(Quelle: Bundespolizei. Die genannten Werte stellen jeweils die Summe aus den Überstellungen der entsprechenden Staatsangehörigen in das nach der Dublin-III-Verordnung zuständige EU-Land und aus den etwaigen Rückführungen der entsprechenden Staatsangehörigen in das jeweilige Heimatland dar.)