Kleine Anfrage 4858
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner AfD
Abschiebung eines 17-jährigen Serben, der als gefährlich, weil religiös radikalisiert eingestuft wird, scheitert trotz mehrwöchiger Abschiebehaft
Wie der Spiegel am 06.11.2024 berichtet, scheiterte die Abschiebung eines religiös radikalisierten und als gefährlich eingestuften Minderjährigen nach Serbien, obwohl er zuvor in Abschiebehaft genommen wurde.1
Angeblich war er vom 1. September bis zum 9. Oktober auf Grundlage einer richterlichen Anordnung in der UfA Büren untergebracht. Nachdem es nicht zur Abschiebung kam, wurde die Person auf freien Fuß gesetzt.
Nach Angaben des Spiegels scheiterte die Abschiebung daran, dass Serbien ihn nicht aufnehmen wollte. Als Grund wurde das Fehlen einer familiären Obhut für den Jugendlichen im Heimatland angegeben. Daher lebt er jetzt bei Verwandten in Deutschland.
Dies führt dazu, dass der Jugendliche von Sicherheitsbehörden überwacht werden muss, was nicht nur finanzielle, sondern auch personelle Ressourcen in Anspruch nimmt.
Die Rede ist zudem von einem möglichen weiteren Abschiebeversuch nach Erreichen der Volljährigkeit.
Die Weigerung Serbiens überrascht, da sich im Rücknahmeabkommen kein entsprechender Ausschlussgrund für eine Abschiebung findet.2
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie hat Serbien die Weigerung zur Rücknahme des Jugendlichen im Detail begründet?
- Auf welche konkrete Rechtsgrundlage hat sich Serbien dabei berufen?
- Welche Informationen zur Radikalisierung des Jugendlichen (Zeitraum, beteiligte Moscheegemeinden) liegen der Landesregierung derzeit vor?
- Inwiefern ist der Jugendliche im Rahmen des Programms „Umgang mit Personen mit Risikopotential“ (PeRiskoP) des Innenministeriums geführt? (Bitte in diesem Fall die Prüffallstufe angeben)
- Inwiefern hat sich Serbien bereits zu den Erfolgsaussichten eines erneuten Abschiebeersuchens nach Serbien nach Eintritt der Volljährigkeit geäußert?
Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner
2 Vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32007D0819 ; 2007/819/EG
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4858 mit Schreiben vom 29. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie hat Serbien die Weigerung zur Rücknahme des Jugendlichen im Detail begründet?
- Auf welche konkrete Rechtsgrundlage hat sich Serbien dabei berufen?
- Welche Informationen zur Radikalisierung des Jugendlichen (Zeitraum, beteiligte Moscheegemeinden) liegen der Landesregierung derzeit vor?
- Inwiefern ist der Jugendliche im Rahmen des Programms „Umgang mit Personen mit Risikopotential“ (PeRiskoP) des Innenministeriums geführt? (Bitte in diesem Fall die Prüffallstufe angeben)
- Inwiefern hat sich Serbien bereits zu den Erfolgsaussichten eines erneuten Ab-schiebeersuchens nach Serbien nach Eintritt der Volljährigkeit geäußert?
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Fragen können aus Datenschutzgründen und um eine mögliche Identifizierbarkeit der betroffenen Person auszuschließen nicht beantwortet werden.