Absturz des Schweinepreises und Totalausfall beim Drittlandexport – Die Krise auf dem Fleischmarkt endlich aus der Sicht der Schweinehalter sehen!

Antrag
vom 29.09.2020

Antragder AfD-Fraktion vom 29.09.2020

 

Absturz des Schweinepreises und Totalausfall beim Drittlandexport – Die Krise auf dem Fleischmarkt endlich aus der Sicht der Schweinehalter sehen!

I. Ausgangslage

Am 10. September 2020 wurde, erstmalig in der Bundesrepublik, die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg nachgewiesen.1 Die ASP gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und hat sich bereits in vielen Regionen Osteuropas ausgebreitet. Die ASP kann auch auf das Hausschwein übertragen werden. Die unspezifischen Allgemeinsymptome sind Fieber, Schwäche, Atemprobleme und Bewegungsstörungen.

Nach der Bestätigung der Tierseuche in Brandenburg hat der ASP-Katastrophenstab im Kreis Spree-Neiße Sofortmaßnahmen zur Eindämmung der Panzootie ergriffen und anderem wird eine massive Wildschweinbarriere an der deutsch-polnischen Grenze errichten, um die Einschleppung der ASP durch Wildwechsel zu verhindern.

In Brandenburg sind zum 25.09.2020 insgesamt 32 ASP-Ausbrüche festgestellt worden und liegen in räumlicher Nähe der ersten bekannten Fundstelle. Doch bereits die erste infizierte Bache in Grenznähe reichte aus, dass Deutschland nicht mehr als APS-frei gilt. Dieser Statusverlust hat schwere wirtschaftlichen Folgen für die über 7.000 Schweinemastbetriebe in Nordrhein-Westfalen.

In den Veterinärzertifikaten der meisten Staaten ist das Merkmal „ASP-frei“ eine Grundbedingung für den Import von Schweinefleisch. Bereits 11 Drittländer haben den Import von Schweinefleisch aus Deutschland gestoppt. Der Drittlandexport ist zur Zeit nahezu komplett eingebrochen.

Die Schlachtnebenprodukte, welche für den deutschen Markt uninteressant sind, stapeln sich in den Gefrierhäusern. Mit einem Schlag fiel der Schweinepreis um 20 Cent pro Kilogramm und liegt derzeit bei 1,20 Euro. Marktexperten gehen davon aus, dass China auf unbekannte Zeit als Exportland wegfallen wird.

Doch bereits vor der ASP-Diagnose standen Schweinehalter in NRW vor großen Problemen. Die Tönnies Holding ist der bundesweit größte Schlachtbetrieb mit einem Marktanteil von 30,3 Prozent und gehört zu den größten Lieferanten des deutschen Lebensmittelhandels. Jedes Jahr zerlegen die Tönnies-Unternehmen über 16,7 Millionen Schweine. Der Firmensitz liegt in Rheda-Wiedenbrück. Dort werden jeden Tag bis zu 30.000 Schweine geschlachtet. Auf Grund der gemeldeten Verstöße gegen die Hygienevorschriften wurde am 24. Juni 2020 eine Schließung des Schlachtbetriebs Tönnies erwirkt. Die Schließungsverfügung brachte schon vor der ASP für die gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette massive Auswirkungen mit sich. Das Angebot an Fleisch und Fleischprodukten im Lebensmitteleinzelhandel ist gesunken und bei den Nutztierhaltern hat sich ein Rückstau gebildet.

Die Tönnies-Zwangspause hat die wöchentliche Schlachtkapazität um ca. 40 Prozent in ganz Deutschland reduziert; 70.000 schlachtreife Mastschweine konnten jede Woche nicht geschlachtet werden. Kleinere und regionale Schlachtbetriebe waren nicht im Stande, die verlorene Schlachtkapazität des Großbetriebs aufzufangen. Die Haltungskosten und der Platzbedarf sind in der Zeit der Schließung enorm gestiegen. Während die schlachtreifen Mastschweine verfetteten, wuchs gleichzeitig durch die nachrückenden Nutztiere der Druck auf die Stallflächen. Landwirte sind nicht in der Lage, den Produktionszyklus in der Schweinemast von ca. 300 Tagen wegen der kurzzeitigen Werkschließung zu drosseln. Interessensvertreter sprechen von einem Wertverlust von mindestens 250 Mio. Euro alleine in der Zeit der Werksschließung.

Während viele Unternehmen und auch der Schlachtbetrieb Tönnies selbst die Möglichkeit haben, Unterstützung und Überbrückungshilfen zu erhalten, gibt es keine einzige Entschädigungsmöglichkeit für die Nutztierhalter. In der Sondersitzung des Landtags-Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 17. Juli 2020 wurde seitens der Landesregierung durch Frau Ministerin Heinen-Esser deutlich gemacht, dass die Nutztierhalter in der Frage der Stallflächen auf sich alleine gestellt sind.

Die Wiedereröffnung des Schlachtbetriebes Tönnies am 16. Juli 2020 – mit reduzierter Schlachtkapazität – hat bei den Nutztierhaltern nur für eine leichte Entlastung gesorgt. Der Anpassungsdruck bleibt auch nach der Wiederaufnahme des Schlachtbetriebs groß.

Vor diesem Hintergrund sind die politischen Maßnahmen, wie die Gruppenhaltung und Verkürzung der Haltung in Deckboxen, Vergrößerung der Haltungsboxen und Abferkelbuchten, Abschaffung des Kastenstandes sowie die geplante Einführung der Fleischsteuer gemeinsam mit Corona und ASP für viele landwirtschaftliche Familienbetriebe ein wirtschaftlicher Todesstoß. Die Kosten des Stallumbaus soll laut Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft jährlich bei schätzungsweise 3,6 Mrd. Euro liegen. Schon jetzt ist klar, dass die Schweinehalter diesen Stallumbau nur teilweise durch Investitionsförderungsprogramme bezahlt bekommen. Bis zu 20 Prozent der Investitionskosten müssen sie selber tragen.

Angesichts der so vielen und schweren Herausforderungen, welche die Schweinehalter betreffen, wird es unerlässlich sein, den Schweinehalter endlich in den Mittelpunkt des politischen Handelns zu stellen. Es gilt das Verschlechterungsgebot. Politische Vorgaben müssen bezüglich ihrer Machbarkeit und Kostenwirksamkeit dringend überprüft und, wenn diese für die Schweinehalter existenzbedrohend sind, angepasst werden.

II. Der Landtag stellt fest,

  1. dass zur Eindämmung der ASP-Gefahr noch viele Anstrengungen nötig sind;
  2. dass die Übertragung dieser Krankheit in Hausschweinbestände unter allen Umständen verhindert werden muss;
  3. dass nur ein gemeinsames Vorgehen von Behörden, Schweinehaltern und Jägern erfolgreich sein kann;
  4. dass die Gesamtbelastung für Schweinehalter mittlerweile sehr groß ist.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. das Hygiene- und Biosicherheitskonzept zur ASP in NRW auf den Prüfstand zu stellen und dabei ihre Umsetzbarkeit für die Schweinehalter in der angespannten wirtschaftlichen Lage zu überprüfen;
  2. gemeinsam mit der Bundesregierung den Asien-Export von Schweinefleisch auf allen Ebenen zu retten und schnellstmöglich an einer Normalisierung der Handelsbeziehungen zu arbeiten sowie darauf hinzuwirken, dass „frei von ASP“ vor allem „frei von ASP bei Hausschweinen“ bedeutet;
  3. die Jäger für die Bejagung der Wildschweine von der Arbeit freizustellen und dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen;
  4. sich beim Bund für stärkere Kontrollen beim Wildwechsel an den Landesgrenzen einzusetzen;
  5. enge Gespräche mit Entsorgungsunternehmen für Schlachtabfälle zu führen und die bürokratischen Auflagen angesichts der gestiegenen Zunahme dieser Abfälle abzubauen;
  6. Entschädigungsmöglichkeiten und Überbrückungshilfen für die Schweinehalter bei Schwierigkeiten auf Grund von Werksschließungen zu prüfen;
  7. durch entsprechende Rechtsnormen die Ausweisung von Ersatzbestallungen zu vereinfachen und rechtssicher zu gestalten;
  8. die komplette Werksschließung von Schlachtbetrieben nur als allerletztes Mittel durchzuführen und in Zukunft bei einem Infektionsgeschehen mit einer gestuften Entscheidungskaskade zu reagieren;
  9. nach der Umsetzung der Hygieneschutzmaßnahmen den Schlachtbetrieben schnellstmöglich höhere Schlachtkapazitäten zu ermöglichen;

Dr. Christian Blex
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 https://www.agrarheute.com/tier/erster-fall-afrikanischer-schweinepest-asp-deutschland-572771 Datum des Originals: 29.09.2020/Ausgegeben: 29.09.2020