AfD für besseren Zeugenschutz

Rede
vom 26.09.2018

Es ist traurige Realität, dass Zeugen ihre Aussagen zurückziehen, sobald ihre Namen öffentlich werden, da sie Beeinträchtigungen ihres Alltags befürchten oder gar Drohungen erfahren. Dies gilt leider auch für Zeugen in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.
Vor diesem Hintergrund reichte die AfD-Fraktion einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über Untersuchungsausschüsse des Landtags NRW ein. Hauptpunkt ist die Einführung einer Schutzregelung für Zeugen. Hierzu sprach unser rechtspolitischer Sprecher Thomas Röckemann in der Plenarsitzung des nordrhein-westfälischen Landtags am 19.09.2018 – denn ein guter „Zeugenschutz dient der Wirklichkeitsfindung!“