Antrag
der Fraktion der AfD
Afghanische Ortskräfte der „Bad-Guys-Liste“ des Militärischen Abschirmdiensts (MAD) gelangten im Rahmen des freiwilligen Aufnahmeprogramms auch nach NRW – Das Sicherheitsrisiko für unsere Bürger ist nicht länger hinnehmbar! Die Landesregierung muss sich für eine sofortige Aussetzung des Aufnahmeprogramms Afghanistan einsetzen!
I. Ausgangslage
Wie aus Recherchen der BILD hervorgeht, hat die Bundesregierung mit dem Aufnahmeprogramm für ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr aus Afghanistan wohl auch Personen nach Deutschland geholt, die zuvor vom Bundeswehr-Geheimdienst MAD („Militärischer Abschirm-dienst“) als Sicherheitsrisiko eingestuft worden waren.1
Insgesamt 97 Personen setzte der MAD auf besagte „Bad-Guys-Liste“. Der MAD habe dabei sowohl die Namen, Personalnummern als auch Lichtbilder der betroffenen Personen erfasst. Aus „Sicherheitsgründen“ seien diese Personen damals fristlos entlassen worden. Nach Informationen von BILD am SONNTAG kamen eine Reihe dieser verdächtigen Ex-Ortskräfte ab 2021 nach Deutschland. Die Männer leben laut Behördenakten heute in Hessen, Berlin und NRW.
In der BILD heißt es weiter: „Laut den vorliegenden MAD-Ermittlungsberichten standen die damaligen Dolmetscher im Verdacht, Verbindungen zu den Taliban zu unterhalten und sensible Bundeswehr-Informationen an die Islamisten weiterzutragen. Einem der „Bad Guys“ wurde zudem vorgeworfen, heimlich Kontakt zur russischen Botschaft in Afghanistan zu pflegen. Die Männer wurden als „Sicherheitsrisiko“ für die Bundeswehr-Mission eingestuft.“
Skandalös ist der Umstand, dass die vorliegenden MAD-Erkenntnisse im Rahmen des Aufnahmeprogramms offenbar bewusst ignoriert wurden.
Ein MAD-Sprecher wird wie folgt zitiert: „Aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte dürfen wir keine Auskünfte zu den Personen sowie deren Hintergründe erteilen.“ Visa-, Asyl- oder Einbürgerungsverfahren werden durch die zuständige Behörde personenbezogen, individuell und unter Einbeziehung aller betroffenen Behörden durchgeführt. Die „Bad-Guys-Liste“ habe „nicht dem Zweck einer Bewertung nach dem Aufenthaltsgesetz“ gedient, erklärt der MAD.“
Damit gerät das Aufnahmeprogramm Afghanistan erneut in die Kritik. Bereits im Jahr 2023 gab es einen Skandal rund um die Einschleusung von sogenannten „Scharia-Richtern“ nach Deutschland. Hierbei standen insbesondere die an der Auswahl der Personen beteiligten NGOs wie „Kabul Luftbrücke“ in der Kritik.2
Im Juni 2023 kam dann ein weiterer Skandal ans Tageslicht. Das Auswärtige Amt übte massiven Druck auf die deutsche Botschaft in Islamabad aus, um einen Afghanen trotz gefälschten Passes nach Deutschland zu holen. Im Raum stand der Vorwurf der Rechtsbeugung.3
Trotz erheblicher Sicherheitsrisiken plant die Außenministerin am Aufnahmeprogramm Afghanistan festzuhalten. Ihr Ziel sei es weitere 10.000 Personen aufzunehmen, die sich noch im Land befinden.4
Eher bremsend wirkt die Außenministerin zudem auf die nach dem islamistischen Anschlag in Mannheim erneut aufgeflammte Diskussion rund um Abschiebungen nach Afghanistan ein. Neu in diesem Zusammenhang ist ein Gesprächsangebot der im Land verantwortlichen Tali-ban. Selbst von Seiten der Bundesinnenministerin Nancy Faeser wurde eine Diskussion angeregt zumindest Gefährder bzw. Straftäter in ihre Heimat – trotz bestehender Sicherheitsbedenken – abzuschieben.5 Ähnlich äußerte sich für die Union der CSU-Landesgruppenchef im Deutschen Bundestag Alexander Dobrindt gegenüber der BILD: „Das Aufnahmeprogramm aus Afghanistan ist zum Sicherheitsrisiko geworden und muss gestoppt werden. Es braucht eine Sicherheitsüberprüfung für alle Ortskräfte, die eingeflogen worden sind. Gefährder gehören in Sicherungsverwahrung und schnellstmöglich abgeschoben. Ich erwarte vom Kanzler, Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien jetzt endlich zu ermöglichen und die Grüne-Abschiebe-Blockade zu beenden.“
II. Der Landtag stellt fest:
- Das freiwillige Aufnahmeprogramm des Bundes für sogenannte afghanische Ortskräfte stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bürger Nordrhein-Westfalens dar.
- Das erhöhte Sicherheitsrisiko begründet sich insbesondere in der möglichen Aufnahme islamistischer Gefährder, Relevanter Personen und sonstiger sicherheitsrelevanter Personen.
- Die fehlende Rückführungsbereitschaft der Bundesregierung nach Afghanistan, selbst für islamistische Gefährder, Relevante Personen, sonstige sicherheitsrelevante Personen sowie für Personen, die durch Gewalt-, Drogen- und Sexualdelikte in Erscheinung getreten sind, ist dem Bürger nicht länger vermittelbar.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- sich auf Bundeebene für eine sofortige Aussetzung des freiwilligen Aufnahmeprogramms für afghanische Ortskräfte einzusetzen;
- bei allen im Zuge des Aufnahmeprogramms eingereisten und in NRW aufhältigen ehemaligen Ortskräften eine erneute Sicherheitsüberprüfung vorzunehmen und hierbei einen Abgleich mit den vorhandenen Erkenntnissen des MAD vorzunehmen;
- sich auf Bundesebene für die Erleichterung von Abschiebungen ausländischer islamistische Gefährder, Relevanter Personen, sonstiger sicherheitsrelevanter Personen sowie von Personen, die durch Gewalt-, Drogen- und Sexualdelikte in Erscheinung getreten sind, – auch nach Afghanistan – 0einzusetzen und diese Abschiebungen im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten dann auch konsequent umzusetzen sowie
- die rechtlichen Möglichkeiten zum Entzug der doppelten Staatsangehörigkeit gemäß § 28 StAG bei besagtem Personenkreis vollumfänglich auszuschöpfen und – wenn nötig – im Rahmen einer Bundesratsinitiative ggf. notwendige Verschärfungen des Staatsangehörigkeitsrechts an dieser Stelle anzuregen.
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith
und Fraktion
2 Vgl. https://www.cicero.de/aussenpolitik/bundesaufnahmeprogramm-afghanistan-scharia-richter-baerbock-aus-wartiges-amt und https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/aufnahmeprogramm-afghanistan-unzufriedene-auf-al-len-seiten-18999573.html
5 Vgl. https://www.derwesten.de/politik/abschiebungen-taliban-mannheim-afghanistan-deal-id300989985.html