Aktueller Stand zur Entwicklung der Medizinischen Versorgungszentren in NRW

Kleine Anfrage
vom 24.10.2024

Kleine Anfrage 4670

des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD

Aktueller Stand zur Entwicklung der Medizinischen Versorgungszentren in NRW

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind seit ihrer Einführung ein fester Bestandteil der ambulanten Versorgung in Nordrhein-Westfalen. In einer kleinen Anfrage der AfD aus dem Jahr 2020 (Drucksache 17/9138)1 wurden Anzahl, Verteilung und Eigentümerstruktur der MVZ untersucht. Seit der neuen Wahlperiode haben sich jedoch durch zahlreiche Reformbestrebungen im Gesundheitswesen, darunter die geplante Krankenhausreform, neue Dynamiken ergeben. Diese Reform, die eine Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft vorsieht, könnte direkte Auswirkungen auf die Rolle der MVZ haben, da sie vermehrt Aufgaben im Rahmen der ambulanten Versorgung übernehmen könnten, insbesondere in ländlichen Regionen.

Die Reform zielt unter anderem darauf ab, die ambulante und stationäre Versorgung stärker zu verzahnen, um eine effizientere und bedarfsgerechtere Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. MVZ könnten hierbei als Bindeglied fungieren, indem sie die ambulante Versorgung auch in Regionen sicherstellen, in denen Krankenhausstandorte aufgrund von Zentralisierungsmaßnahmen geschlossen werden. Ein weiterer Aspekt der Krankenhausreform betrifft die Entlastung der Krankenhäuser, indem MVZ spezialisierte ambulante Behandlungen übernehmen. Dies könnte vor allem in Fachgebieten wie der Onkologie, Dialyse oder Chirurgie relevant sein, in denen bisher Krankenhäuser eine zentrale Rolle spielten. Angesichts dieser Entwicklungen ist eine Neuevaluierung der Veränderungen von MVZ hinsichtlich Zahlen, Verteilungsstrukturen und Finanzierung in NRW zum aktuellen Zeitpunkt von großem Interesse.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Verteilungsstruktur und Anzahl der Medizinischen Versorgungszentren in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)
  2. Wie hat sich die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren in Nordrhein-Westfalen seit 2019 entwickelt? (Bitte jeweils für die Jahre 2020 bis 2023 aufschlüsseln)
  3. Wie viele Medizinische Versorgungszentren in Nordrhein-Westfalen befinden sich aktuell noch in der Planungsphase bzw. in der Bauphase?
  4. In welcher Form von Trägerschaft befinden sich die in Frage 1 angegebenen Medizinischen Versorgungszentren in Nordrhein-Westfalen jeweils? (Bitte nach öffentlicher, kirchlicher/gemeinnütziger und privater Trägerschaft aufschlüsseln)
  5. Welche Rolle sieht die Landesregierung für Medizinische Versorgungszentren in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der aktuellen Krankenhausreform, insbesondere in Regionen, in denen Krankenhäuser geschlossen oder in ihrem Leistungsumfang reduziert werden?

Dr. Martin Vincentz

 

MMD18-11122

 

1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-9138.pdf Datum des Originals: 23.10.2024/Ausgegeben: 24.10.2024


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4670 mit Schreiben vom 21. November 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Verteilungsstruktur und Anzahl der Medizinischen Versorgungszentren in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)
  2. Wie hat sich die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren in Nordrhein-West­falen seit 2019 entwickelt? (Bitte jeweils für die Jahre 2020 bis 2023 aufschlüsseln)

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen wurden Daten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erfragt. Für den Bereich der KV Nordrhein ergibt sich folgende aktuelle Verteilung sowie Ent­wicklung der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), aufgeteilt nach Kreisen und kreis­freien Städten:

Kreis/kreisfreie Stadt 2020 2021 2022 2023 2024
Bonn 31 30 32 34 40
Duisburg 30 32 33 34 39
Düren 8 8 10 11 12
Düsseldorf 42 45 56 60 66
Essen 25 28 34 37 43
Euskirchen 4 5 5 6 6
Heinsberg 7 7 8 9 10
Kleve 11 13 16 17 21
Köln 55 60 60 67 82
Krefeld 20 23 21 21 23
Leverkusen 14 15 16 18 23
Mettmann 22 25 27 28 34
Mönchengladbach 12 14 17 19 23
Mülheim an der Ruhr 3 4 7 8 9
Oberbergischer Kreis 13 14 15 14 16
Oberhausen 8 9 14 14 14
Remscheid 13 11 14 14 14
Rhein-Erft-Kreis 12 13 15 19 21
Rheinisch-Bergischer Kreis 4 4 5 5 10
Rhein-Kreis Neuss 20 23 23 28 29
Rhein-Sieg-Kreis 21 23 23 24 25
Solingen 7 7 8 8 11
Städteregion Aachen 30 33 35 38 48
Viersen 9 14 18 20 21
Wesel 17 19 24 30 37
Wuppertal 21 22 23 24 27
Summe 370 401 444 478 536

 

Für den Bereich der KV Westfalen-Lippe stellt sich die Verteilung folgendermaßen dar:

Kreis/kreisfreie Stadt 2020 2021 2022 2023 2024
Bielefeld 18 23 26 27 28
Bochum 18 20 23 26 25
Borken 9 9 10 13 14
Bottrop 1 1 4 7 8
Coesfeld 3 3 5 6 6
Dortmund 20 21 24 26 25
Ennepe-Ruhr-Kreis 14 14 17 14 14
Gelsenkirchen 7 7 8 9 12
Gütersloh 9 10 12 16 16
Hagen 7 7 7 6 7
Hamm 10 11 12 12 12
Herford 5 5 6 5 6
Herne 9 9 9 9 10
Hochsauerlandkreis 11 13 14 15 19
Höxter 3 3 3 4 5
Lippe 9 9 10 10 12
Märkischer Kreis 14 15 18 19 20
Minden-Lübbecke 8 9 9 10 9
Münster 21 20 20 20 20
Olpe 3 3 3 3 3
Paderborn 13 15 16 14 14
Recklinghausen 18 19 21 28 30
Siegen-Wittgenstein 9 10 14 14 16
Soest 9 8 10 13 13
Steinfurt 12 15 15 16 17
Unna 17 16 17 20 20
Warendorf 5 7 8 10 11
Summe 282 302 341 372 392

 

  1. Wie viele Medizinische Versorgungszentren in Nordrhein-Westfalen befinden sich aktuell noch in der Planungsphase bzw. in der Bauphase?

Im Bereich der KV Nordrhein wurden bei den Zulassungsausschüssen aktuell acht Zulas­sungsanträge für MVZ gestellt. Weitere Daten liegen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dazu nicht vor.

  1. In welcher Form von Trägerschaft befinden sich die in Frage 1 angegebenen Me-
    dizinischen Versorgungszentren in Nordrhein-Westfalen jeweils? (Bitte nach öf­fentlicher, kirchlicher/gemeinnütziger und privater Trägerschaft aufschlüsseln)

Nach § 95 Absatz 1a SGB V können MVZ von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten, von zuge­lassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Ab­satz 3, von anerkannten Praxisnetzen nach § 87b Absatz 2 Satz 3, von gemeinnützigen Trä­gern, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, oder von Kommunen gegründet werden. Auf dieser Grundlage liegen systema­tisch erfasste Daten vor.

Für den Bereich der KV Nordrhein liegen folgende Daten vor:

KVNO Trägerschaft MVZ 2024
Vertragsarzt/angestellter Arzt 44 %
Krankenhausträger (§ 108 SGB V) 43 %
sonstige Träger 13 %

 

Bezogen auf die MVZ in Krankenhausträgerschaft sind im Bereich der KV Nordrhein rund 45 % kirchlich/freigemeinnützig, 13 % öffentlich (darunter 14 Unikliniken) sowie 57 % in priva­ter Trägerschaft.

Für den Bereich der KV Westfalen-Lippe liegen folgende Daten vor:

KVWL Trägerschaft MVZ 2024
Vertragsarzt/angestellter Arzt 36 %
Krankenhausträger (§ 108 SGB V) 33 %
sonstige Träger 31 %

 

  1. Welche Rolle sieht die Landesregierung für Medizinische Versorgungszentren in
    Nordrhein-Westfalen im Rahmen der aktuellen Krankenhausreform, insbesondere in Regionen, in denen Krankenhäuser geschlossen oder in ihrem Leistungsum­fang reduziert werden?

Der ambulante und der stationäre Sektor haben grundsätzlich unterschiedliche Funktionen und Aufgaben in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung inne. Der ambulante Sektor kann dementsprechend stationäre Leistungen nicht ausgleichen oder ersetzen. Dies spiegelt sich auch in den Verantwortlichkeiten wider. Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Ver­sorgung sind die KVen zuständig. Bei drohenden Versorgungsproblemen in einer Region auf­grund von Schließungen von Krankenhäusern – unabhängig von der Ursache – sind die KVen regelmäßig involviert. Die Organisationsform der ambulanten Leistungserbringer spielt bei der Beurteilung der Versorgungslage aber keine Rolle.

 

MMD18-11531