Kleine Anfrage 5070
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD
Alkoholkonsum: Was tut die Landesregierung, um Jugendliche besser zu schützen?
Alkohol stellt eines der meistkonsumierten Genussmittel in Deutschland dar und ist zugleich mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden.1 Besonders Jugendliche sind durch den Konsum von Alkohol stark gefährdet, da ihr Körper sich noch in der Entwicklung befindet. Der Einstieg in den Alkoholkonsum wird häufig durch soziale Einflüsse, aber auch durch Werbeinhalte begünstigt, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Grundlage einer Studie berichtete.2 Während der Jugendschutz bereits durch Regelungen wie das Jugendschutzgesetz und gewisse Präventionsmaßnahmen adressiert wird, stellt sich die Frage, wie wirksame Kontrollen und ergänzende Präventionsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen ausgestaltet sind.
Dabei sind Kontrollmechanismen in der Alkoholwerbung und im Verkauf essenziell, um bestehende Schutzregelungen für Minderjährige effektiv durchzusetzen. Die Landesregierung hat die Möglichkeit, in Bereichen wie der kommunalen Prävention, durch Aufklärungskampagnen und die Überwachung von Jugendschutzvorschriften aktiv zu werden und bestehende Maßnahmen zu stärken. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage, wie der Zugang zu Alkohol für Jugendliche weiter erschwert und bestehende Kontrollmechanismen verbessert werden können.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Auswirkungen von Alkoholwerbung auf Jugendliche in Nordrhein-Westfalen zu reduzieren?
- In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren auf Landesebene Aufklärungskampagnen zu den Risiken von Alkohol durchgeführt, und welche Zielgruppen wurden dabei erreicht?
- Wie bewertet die Landesregierung die bestehende Regulierung von Alkoholwerbung im öffentlichen Raum und bei Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen?
- Inwieweit sieht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf, um die Prävention gegen alkoholbedingte Schäden durch Werbebeschränkungen zu stärken?
Dr. Martin Vincentz
1https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/alkohol-werbung-100.html
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5070 mit Schreiben vom 18. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, der Ministerin für Schule und Bildung und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet.
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Auswirkungen von Alkoholwerbung auf Jugendliche in Nordrhein-Westfalen zu reduzieren?
Das Thema Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Dabei bietet die Schule als zentraler Lernort und sozialer Lebensraum systematische und nachhaltige Möglichkeiten zur Prävention von Suchtgefahren. Grundlage für Maßnahmen, die Schulen im Unterricht und in außerunterrichtlichen Projekten ergreifen, bildet der Runderlass „Gesundheitsförderung in der Schule; Suchtprävention“ in der Neufassung vom 28. März 2023 (BASS 18-02 Nr. 2). An den Maßnahmen schulischer Suchtprävention beteiligen sich in Nordrhein-Westfalen neben Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern auch speziell ausgebildete Beratungslehrkräfte, die den Klassenleitungen und Fachlehrkräften unterstützend zur Seite stehen sowie Präventionsfachkräfte aus den örtlichen Fachstellen für Suchtprävention sowie den Sucht- und Drogenberatungsstellen.
Die Landesregierung wird die Kommunen auch künftig mit der fachbezogenen Pauschale für die Suchtfachkräfte unterstützen. Zudem finanziert die Landesregierung weiterhin die Landes-fachstelle Prävention, die im Rahmen der Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“ verschiedene Angebote zur Alkoholprävention für Jugendliche in der Lebenswelt Schule anbietet.
- In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren auf Landesebene Aufklärungskampagnen zu den Risiken von Alkohol durchgeführt, und welche Zielgruppen wurden dabei erreicht?
Die Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“ bildet den Kern der nordrhein-westfälischen Strategie zur Suchtvorbeugung, die für die ursachenorientierte Sucht- und Drogenpolitik des Landes steht. Die Landesfachstelle Prävention bietet verschiedene Maßnahmen der selektiven Alkoholprävention wie „ALK-Parcour“, „HaLT – Kenn dein Limit“ und „Specht – Suchtprävention an Berufsschulen“ an.
Um Suchtverhalten bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig vorzubeugen, besteht eine besonders wichtige Aufgabe der Gesundheitserziehung in der Schule darin, die Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen u.a. über die Folgen des Konsums von Alkohol aufzuklären. Dabei kommt der Stärkung der Persönlichkeit und der Resilienz eine besondere Bedeutung zu. Schulen können dazu die Unterstützungsangebote des Landesprogramms „Bildung und Gesundheit“ in Anspruch nehmen. Für Veranstaltungen, die von Schulpflegschaft und Schule zur Information von Eltern und Lehrkräften gemeinsam geplant und durchgeführt werden, können Vertreterinnen und Vertreter der schulärztlichen und schulpsychologischen Dienste und landesweit tätiger Institutionen als Referentinnen und Referenten gewonnen werden.
Die Kommunen werden vom Land mit einer fachbezogenen Pauschale bei der Suchtprävention unterstützt. Die Präventionsfachkräfte sind bei freien sowie kommunalen Trägern beschäftigt und führen vor Ort Präventionsmaßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen durch. Der Schwerpunkt liegt bei Jugendlichen in der Lebenswelt Schule.
Das Land fördert im Arbeitsfeld des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ganzheitlich lebensweltorientierte Interventions- und Präventionsansätze aus Mitteln des Kinder- und Ju-gendförderplans. Die institutionell aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans geförderte Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Landesstelle Nordrhein-Westfalen begreift die Alkohol-/ Suchtprävention als Querschnittsaufgabe. Als Servicestelle für Fachkräfte und Erziehende unterstützt und vernetzt sie die Arbeit der Jugendämter, freien Träger der Jugendhilfe, Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen, Polizei, Ordnungsämter und Fachverbände, indem sie Aufklärungsarbeit betreibt, rechtliche Beratung zum Jugendschutzgesetz und Unterstützung in Fragen der Beziehungsaufnahme und Beziehungsgestaltung, Begleitung von geschlechterbezogenen Suchtprozessen bietet.
Ferner wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 4762 verwiesen.
- Wie bewertet die Landesregierung die bestehende Regulierung von Alkoholwerbung im öffentlichen Raum und bei Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen?
Werbung für alkoholhaltige Getränke ist in unterschiedlicher Hinsicht reguliert. So regelt das Jugendschutzgesetz des Bundes die Abgabe und den Verzehr von Alkohol. Der Medienstaatsvertrag (MStV) sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder enthalten Maßgaben zu der Präsentation von Alkohol in den elektronischen Medien, d.h. in Rundfunk und Telemedien, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus greifen selbstregulatorische Mechanismen der Werbewirtschaft, die durch den Deutschen Werberat kontrolliert werden. Zu den Regelwerken gehört der sog. Werbekodex des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), der allgemeine Regeln für kommerzielle Kommunikation, sowohl online als auch offline, aufstellt. Der Kodex beinhaltet auch spezielle Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke, die seit August 2024 nochmals durch Social Media-Leitlinien flankiert werden.
Aus Sicht der Landesregierung hat sich dieses System der Regulierung bewährt.
- Inwieweit sieht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf, um die Prävention gegen alkoholbedingte Schäden durch Werbebeschränkungen zu stärken?
Die Landesregierung wird ihre erfolgreichen Maßnahmen im Bereich der Suchtprävention fortsetzen und gleichwohl die weiteren Entwicklungen aufmerksam beobachten.