Kleine Anfrage 3945
der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Markus Wagner AfD
Analyse der Rückkehrbewegungen ukrainischer Kriegsflüchtlinge und Untersuchung von Missbrauch sozialer Leistungen in Nordrhein-Westfalen
Angesichts des anhaltenden Kriegs in der Ukraine und der daraus resultierenden Flüchtlingsbewegungen nach Deutschland, insbesondere nach Nordrhein-Westfalen, ergeben sich bedeutende Fragestellungen bezüglich der Rückkehrbewegungen von Kriegsflüchtlingen sowie der Integrität und Sicherheit der sozialen Unterstützungssysteme.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Fälle sind der Landesregierung seit Beginn des Krieges 2023 bis zum Stichtag 31.05.2024 Fälle bekannt, in denen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihr Herkunftsland dauerhaft zurückgereist sind?
- Inwiefern wird von der Landesregierung statistisch erfasst bzw. dokumentiert, wie häufig ukrainische Flüchtlinge, die in Deutschland staatliche Transferleistungen erhalten, sich für einen Zeitraum von mehr als vier Wochen wieder in der Ukraine aufhalten?
- Inwieweit gibt es beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen derzeit Erkenntnisse über organisierte bzw. bandenmäßige Strukturen, die ukrainische Kriegsflüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen bringen, um dort Sozialleistungsbetrug zu begehen?
Dr. Martin Vincent
Markus Wagner
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3945 mit Schreiben vom 11. Juli 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.
- Wie viele Fälle sind der Landesregierung seit Beginn des Krieges 2023 bis zum Stichtag 31.05.2024 Fälle bekannt, in denen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihr Herkunftsland dauerhaft zurückgereist sind?
Der Landesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
- Inwiefern wird von der Landesregierung statistisch erfasst bzw. dokumentiert, wie häufig ukrainische Flüchtlinge, die in Deutschland staatliche Transferleistungen erhalten, sich für einen Zeitraum von mehr als vier Wochen wieder in der Ukraine aufhalten?
Die Landesregierung erhebt oder dokumentiert die Häufigkeit oder die Dauer von Ortsabwesenheiten nicht.
Die Zuständigkeit für die Datenerhebung liegt bei der Bundesagentur für Arbeit (§ 53 SGB II).
- Inwieweit gibt es beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen derzeit Erkenntnisse über organisierte bzw. bandenmäßige Strukturen, die ukrainische Kriegsflüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen bringen, um dort Sozialleistungsbetrug zu begehen?
Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.