Anerkennungsrate im Ausland erworbener Abschlüsse im Fachbereich Medizin in den Jahren 2020 und 2021

Kleine Anfrage
vom 27.01.2022

Kleine Anfrage 6361des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 27.01.2022

 

Anerkennungsrate im Ausland erworbener Abschlüsse im Fachbereich Medizin in den Jahren 2020 und 2021

Wer im Ausland ein Medizinstudium abschließt und danach den ärztlichen Beruf in Deutschland ausüben möchte, muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, welches unter anderem den Antrag auf Approbation als Arzt/Ärztin in Deutschland beinhaltet.

Über die Anerkennung entscheidet in letzter Instanz die zuständige Stelle, die Ärztekammer, im Rahmen eines Approbationsverfahrens. Hier wird zwischen folgenden Verfahren unterschieden:

  • Verfahren für in der EU/EWR/Schweiz erworbene Abschlüsse;
  • Verfahren für nicht in der EU/EWR/Schweiz erworbene Abschlüsse.

Bei den Verfahren für die in den Gebieten EU/EWR/Schweiz erworbenen Abschlüsse erfolgt gemäß § 14b der Bundesärzteordnung in Verbindung mit der Richtlinie 2005/36/EG (2013/55/EU) die Anerkennung ohne eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung. Es handelt sich somit um eine automatische Anerkennung von Abschlüssen, welche nach dem Beitritt des jeweiligen Ausbildungslandes zur EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurden.

Jedoch unterliegen auch die Abschlüsse einer automatischen Anerkennung, welche mit einer zeitlichen Divergenz erworben wurden, sofern eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitsbehörde des Ausbildungsstaates, welche den Mindestanforderungen des Artikels 24 der Richtlinie 2005/36/EG entspricht, vorgelegt werden kann.

Bei den Verfahren für Abschlüsse aus nicht EU/EWR Staaten oder der Schweiz erfolgt diese automatische Anerkennung nicht. Hier wird eine Gleichwertigkeitsprüfung unter Berücksichtigung der erworbenen Berufserfahrung im In- und Ausland vorgenommen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Approbationsverfahren haben in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2020 und 2021 stattgefunden? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Bezirk und Ausbildungsland.)
  2. In wie vielen Fällen hat eine Anerkennung stattgefunden? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Verfahrensart.)
  3. In wie vielen Fällen wurden Rechtsbehelfe gegen einen negativen Bescheid eingelegt, mit welchem Resultat?
  4. Wie hoch ist die Anzahl der aktuell in Nordrhein-Westfalen praktizierenden Ärzte, die ihren Abschluss nicht im Inland erworben haben? (Bitte ebenfalls eine Aufschlüsselung nach Bezirk und Ausbildungsstaat.)

Dr. Martin Vincentz

 

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Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 6361 mit Schreiben vom 18. Februar 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Antworten auf Fragen, die das Jahr 2021 betreffen, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales entsprechende sta­tistische Daten durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) erst im Jahresverlauf zur Verfügung gestellt werden. Die Fragen können daher nur für das Jahr 2020 beantwortet werden.

1. Wie viele Approbationsverfahren haben in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2020 und 2021 stattgefunden? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Bezirk und Ausbildungsland.)

Die Verfahren auf Erteilung einer Approbation an Personen mit ausländischem Berufsab­schluss im Bereich der Heilberufe erfolgt seit dem 1. März 2020 zentral durch die Bezirksre­gierung Münster. Dementsprechend können für die übrigen Bezirksregierungen lediglich Ap­probationsverfahren mit inländischem Bildungsabschluss aufgeführt werden.

Regierungsbezirk Arnsberg:

Insgesamt 524 inländische Approbationsverfahren.

Regierungsbezirk Detmold:

Insgesamt 154 inländische Approbationsverfahren.

Regierungsbezirk Düsseldorf:

Insgesamt 674 inländische Approbationsverfahren.

Regierungsbezirk Köln:

Insgesamt 902 inländische Approbationsverfahren.

Regierungsbezirk Münster:

Insgesamt 1.760 Approbationsverfahren, davon 216 inländische Abschlüsse, 547 Verfahren aus dem Bereich der Europäischen Union sowie 997 Verfahren mit Abschluss aus einem Dritt­staat. Dazu die Top 10 der sonstigen Ausbildungsstaaten:

Rang Ausbildungsstaat Anzahl der Verfahren
1 Rumänien 171
2 Syrien 161
3 Jordanien 130
4 Türkei 92
5 Ukraine 86
6 Ägypten 68
7 Bulgarien 65
8 Russische Föderation 61
9 Ungarn 61
10 Iran 60

 

2. In wie vielen Fällen hat eine Anerkennung stattgefunden? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Verfahrensart.)

Regierungsbezirk Münster:

Insgesamt 612 Anerkennungen ausländischer Abschlüsse im Jahr 2020, davon 346 automa­tische Anerkennungen eines Abschlusses aus der EU/EWR/Schweiz und 266 Anerkennungen eines Abschlusses aus einem Drittstaat. Eine Aufschlüsselung darüber, ob die Anerkennung der Drittstaatenabschlüsse nach gutachterlichem Verfahren oder nach bestandener Kenntnis-prüfung erfolgte, ist in der zur Verfügung stehenden Zeit zur Beantwortung Kleiner Anfragen nicht möglich.

3. In wie vielen Fällen wurden Rechtsbehelfe gegen einen negativen Bescheid einge­legt, mit welchem Resultat?

Regierungsbezirk Münster:

Insgesamt 20 eingelegte Rechtsbehelfe gegen negative Bescheide im Jahr 2020. Davon wur­den zwölf Klageverfahren beendet, hiervon sieben durch Klagerücknahme oder Einstellung des Verfahrens. Eine Klage wurde abgewiesen und vier Klagen wurden auf sonstige Weise erledigt.

4. Wie hoch ist die Anzahl der aktuell in Nordrhein-Westfalen praktizierenden Ärzte, die ihren Abschluss nicht im Inland erworben haben? (Bitte ebenfalls eine Aufschlüsse­lung nach Bezirk und Ausbildungsstaat.)

Die Frage kann mangels vorliegender Zahlen nicht beantwortet werden.

 

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