Kleine Anfrage 3731
der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD
Angeklagter zeigt Mittelfinger – Wie weit ist der Respekt vor unserer Justiz bereits gesunken? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 31. Oktober 2023, Drucksache 18/6623, auf meine Kleine Anfrage vom 29. September 2023, Drucksache 18/6215, wurden die Fragen 3, 4 und 5
„Wurden gegen den 31-jährigen Tatverdächtigen, der bereits wegen weiterer Straftaten angeklagt ist, aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?
Wenn nein, warum nicht?
Warum werden gegen den 31 Jahre alten Marokkaner nicht direkt aufenthaltsbeendende Maßnahme eingeleitet, um den Tatverdächtigen in dessen Heimatland abzuschieben?“1
aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
„Aufenthaltsbeendende Maßnahmen zur Rückführung in das Heimatland wurden bereits eingeleitet.“2
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wann wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den 31 Jahre alten Marokkaner eingeleitet? (Bitte einzeln auflisten.)
- Weswegen wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den 31 Jahre alten Marokkaner eingeleitet? (Bitte einzeln auflisten.)
- Wurde der 31 Jahre alte Marokkaner mittlerweile aus Deutschland abgeschoben?
- Wenn nein, warum ist dies immer noch nicht geschehen?
Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias
1 Antwort der Landesregierung vom 31. Oktober 2023, Drs. 18/6623, S. 3.
2 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3731 mit Schreiben vom 24. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wann wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den 31 Jahre alten Marokkaner eingeleitet? (Bitte einzeln auflisten.)
- Weswegen wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den 31 Jahre alten Marokkaner eingeleitet? (Bitte einzeln auflisten.)
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Jahr 2015 wurden eine Ausweisung, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung erlassen. Im Jahr 2019 erfolgte die Einleitung einer Rückführungsmaßnahme.
- Wurde der 31 Jahre alte Marokkaner mittlerweile aus Deutschland abgeschoben?
- Wenn nein, warum ist dies immer noch nicht geschehen?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nein. Die Voraussetzungen für eine Rückführung liegen derzeit nicht vor.