Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 60
der Abgeordneten Carlo Clemens und Enxhi Seli-Zacharias vom 30.06.2022

 

Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund

Die Erfassung des Migrationshintergrundes ist komplex. So lässt sich grundlegend zwischen sektoralen und querschnittsorientierten Verfahren zur Bestimmung des Migrationshintergrundes unterscheiden.

Nach der Definition der Kultusministerkonferenz (KMK) ist bei Schülern ein Migrationshintergrund anzunehmen, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:

  1. keine deutsche Staatsangehörigkeit,
  2. nichtdeutsches Geburtsland,
  3. nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld (auch wenn der Schüler die deutsche Sprache beherrscht)1.

Mit dem am 25. November 2021 verkündeten Teilhabe- und Integrationsgesetz wurde der Begriff der „Menschen mit Einwanderungsgeschichte“ eingeführt. Darunter fallen:

  1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind, oder
  2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland eingewanderte Personen oder
  3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.

Mit der Kleinen Anfrage 7072 fragten wir im Jahre 2018 letztmals nach dem Migrationshintergrund der Schüler in Nordrhein-Westfalen. Das Ziel der Anfrage ist es, die Entwicklung der letzten vier Jahre aufzuzeigen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Nach welchen Kriterien erhebt die Landesregierung aktuell den Anteil der Schülerschaft mit Migrationshintergrund an den nordrhein-westfälischen Schulen? (Gebeten wird um eine Erläuterung der statistischen Erhebung)
  2. Wie hoch ist der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an Grundschulen in NRW? (Bitte aufschlüsseln nach folgenden Prozentanteilen: weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Prozent)
  3. Wie hoch ist der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an Hauptschulen in NRW? (Bitte aufschlüsseln nach folgenden Prozentanteilen: weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Prozent)
  4. Wie hoch ist der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an Gymnasien in NRW? (Bitte aufschlüsseln nach folgenden Prozentanteilen: weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Prozent)
  5. Um welche Schulen handelt es sich dabei jeweils, die einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von mehr als 75 Prozent haben? (Gebeten wird um eine Übersicht mit Auflistung der einzelnen Schulen, differenziert nach den Schulformen und den o. g. Kategorien)

Carlo Clemens
Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Defkat2011.pdf

2 Vgl. Lt.-Drucksache 17/1719


Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 60 mit Schreiben vom 29. Juli 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Nach welchen Kriterien erhebt die Landesregierung aktuell den Anteil der Schülerschaft mit Migrationshintergrund an den nordrhein-westfälischen Schulen? (Gebeten wird um eine Erläuterung der statistischen Erhebung)

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte wird im Rahmen der Amtlichen Schuldaten nach folgender Definition erhoben:

Zuwanderungsgeschichte liegt dann vor,

  • wenn die Schülerin oder der Schüler im Ausland geboren wurde und selbst in die Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder
  • wenn mindestens ein Elternteil der Schülerin oder des Schülers im Ausland geboren wurde und in die Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder
  • wenn die Verkehrssprache in der Familie nicht Deutsch ist.

Liegen eine oder mehrere dieser Bedingungen vor, so ist von einer Schülerin oder einem Schüler mit Zuwanderungsgeschichte auszugehen.

Hinweis: Die Staatsangehörigkeit der Schülerinnen und Schüler ist dabei ohne Bedeutung. Es gibt sowohl Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte und deutscher Staatsangehörigkeit als auch Schülerinnen und Schüler, die trotz fehlender deutscher Staatsangehörigkeit keine Zuwanderungsgeschichte haben (z.B. Migranten in der dritten Generation).

  1. Wie hoch ist der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an Grundschulen in NRW? (Bitte aufschlüsseln nach folgenden Prozentanteilen: weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Prozent)
  2. Wie hoch ist der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an Hauptschulen in NRW? (Bitte aufschlüsseln nach folgenden Prozentanteilen: weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Prozent)
  3. Wie hoch ist der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an Gymnasien in NRW? (Bitte aufschlüsseln nach folgenden Prozentanteilen: weniger als 25 Prozent, 25 bis 50 Prozent, 50 bis 75 Prozent, 75 bis 90 Prozent, 90 bis 100 Prozent)

Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

=> siehe PDF

  1. Um welche Schulen handelt es sich dabei jeweils, die einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von mehr als 75 Prozent haben? (Gebeten wird um eine Übersicht mit Auflistung der einzelnen Schulen, differenziert nach den Schulformen und den o. g. Kategorien)

Die Schulen mit einem Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte an allen Schülerinnen und Schülern der Schule von jeweils 75 Prozent oder mehr sind der Auflistung in Anlage 1 zu entnehmen.

 

Antwort samt Anlage als PDF