Anti-Kernkraftaktivisten in Gronau gefährden sich selbst und andere

Kleine Anfrage
vom 12.10.2017

Kleine Anfrage 392
des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD

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Die Stadt Gronau ist eine lebendige Stadt mit einer langen Geschichte. So wurde der heutige Gronauer Ortsteil Epe erstmals im Jahre 1188 urkundlich erwähnt.

Seitdem in der Stadt Gronau die einzige Urananreicherungsanlage Deutschlands ansässig ist, dient der Name der Stadt vielen ökoreligiösen Kernkraftgegnern nur noch als Kampfbegriff gegen Kernenergie und als Veranstaltungsort ihres Protestes.

So haben sich am Freitag, den 06.10.2017, Anti-Kernkraftaktivisten an das Gleisbett festge­kettet und somit einen Zug mit radioaktiven Material über zwölf Stunden aufgehalten. Nicht nur gefährden die Anti-Kernkraftaktivisten die Sicherheit des Zugtransports sondern auch zuneh­mend sich selbst. So mussten zwei Aktivisten nach ihrer ‚Befreiung‘ notärztlich versorgt wer­den.

Die Bahn meldete am Abend, dass die Strecke zwischen Steinfurt-Burgsteinfurt und Gronau gesperrt wurde. Viele Zugfahrgäste zwischen Münster-Gronau mussten durch die widerrecht­liche Aktion auf Busse umsteigen und zeigen keine Sympathien für den Protest.

Insgesamt wurden zwölf Personen in Gewahrsam genommen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie wird der Protest der Anti-Kernkraftaktivisten am 06.10.2017 polizeistrafrechtlich auf­gearbeitet? (bitte Zahl der Polizeikräfte, Arbeitsstunden, Mitteleinsatz, Besonderheiten des Einsatzes angeben)
  2. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Kosten, welche im Zuge des Protests am 06.10.2017 angefallen sind?
  3. Wie hat sich die Zahl der Straftatbestände im Zusammenhang mit Castor-Transporten in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  4. Mit welchen Gefahren ist bei einer Entgleisung des Castor-Transportes zu rechnen?
  5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um zukünftig einen störungsfreien und verlässli­chen Castor-Transport zu gewährleisten?

Dr. Christian Blex

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 392 im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisie­rung und Energie, sowie mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wie folgt:

Vorbemerkung der Landeregierung:

An- und Abtransporte radioaktiven Materials zur Urananreicherungsan-lage Gronau erfolgen in Stahl-Druckbehältern der Typen 48F oder 48Y (ANSI N14.1 oder ISO 7195). Behälter des Typs CASTOR® werden hierfür nicht genutzt. Die nachfolgenden Antworten berücksichtigen Transporte in allen zuvor genannten Behältnissen, auch wenn der Fra­gesteller expressis verbis nur nach Informationen zu Transporten in CASTOR®-Behältern ersucht hat.

Frage 1 Wie wird der Protest bei Anti-Kernkraftaktivisten am Seite 2 von 3 06.10.2017 polizeistrafrechtlich aufgearbeitet? (bitte Zahl der Polizeikräfte, Arbeitsstunden, Mitteleinsatz, Besonderheiten des Einsatzes angeben)

Die Zuständigkeit polizeilicher Maßnahmen anlässlich des mittels Schienengüterverkehrs durchgeführten Transportes radioaktiven Mate­rials zur Urananreicherungsanlage Gronau am 06. Oktober 2017 oblag grundsätzlich der Bundespolizei. Zu Maßnahmen der Bundespolizei nimmt die Landesregierung keine Stellung.

Die im Zusammenhang mit dem Transport in Rede stehenden Störun­gen wurden durch die Kreispolizeibehörde Steinfurt bei bekannt werden als demonstrative Aktion im Sinne des Versammlungsgesetzes einge­ordnet. Zur Bewältigung dieser Einsatzlage richtete die Kreispolizeibe­hörde Steinfurt zuständigkeitshalber eine Besondere Aufbauorganisati­on ein, in deren Spitze über 150 Polizeikräfte eingesetzt waren. Insge­samt wurden während des Einsatzverlaufes elf Personen vorläufig fest­genommen und wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie in vier Fällen zusätzlich wegen Nötigung und Verstößen gegen das Ver­sammlungsgesetz angezeigt.

Frage 2 Wie hoch beziffert die Landesregierung die Kosten, welche im Zuge des Protests am 06.10.2017 angefallen sind?

Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Kosten, die im Zusammenhang mit Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass für die Verpflegung der Einsatzkräfte Kosten in Höhe von 789,96 Euro entstanden sind.

Kosten die dem Betreiber der Urananreicherungsanlage Gronau, der Deutschen Bahn AG oder anderen betroffenen Firmen durch den Pro­test entstanden sind, sind der Landesregierung nicht bekannt.

Frage 3 Wie hat sich die Zahl der Straftatbestände im Zusam­menhang mit Castor-Transporten in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Die erbetenen Daten liegen auf Landesebene nicht automatisiert abruf­bar vor. Statistisch werden Straftatbestände im Zusammenhang mit Transporten von radioaktiven Materialien nicht gesondert erfasst. Eibe Erhebung der Daten würde eine händische Auswertung sämtlicher poli­zeilicher Vorgänge über den angefragten Zeitraum bedingen. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine solche Datenauswertung nicht möglich.

Frage 4 Mit welchen Gefahren ist bei einer Entgleisung des Castor-Transportes zu rechnen?

Zum Schutz von Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ioni­sierender Strahlen behalten Transportbehältnisse radioaktiven Materials auch bei unvorhergesehenen Ereignissen, bis hin zu schwersten Unfäl­len oder Zugentgleisungen, ihre Sicherheitsfunktion. Das verpackte Ma­terial bleibt dicht eingeschlossen, die ionisierende Strahlung der Stoffe wird hinreichend abgeschirmt, die von den Stoffen ausgehende Wärme wird abgeleitet und die Entstehung von Kritikalität bleibt ausgeschlos­sen.

Frage 5 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um zukünftig einen störungsfreien und verlässlichen Castor-Transport zu gewährleisten?

Die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden treffen auf Grundlage einer im Einzelfall anzustellenden Beurteilung der Lage alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Störungen des Transportes radioak­tiven Materials, sofern die eigene Zuständigkeit betroffen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Herbert Reul

Beteiligte:
Christian Blex