Anzahl ukrainischer und nicht-ukrainischer Staatsbürger, die vor dem russischen Angriffskrieg nach NRW geflüchtet sind

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 49
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 29.06.2022

 

Anzahl ukrainischer und nicht-ukrainischer Staatsbürger, die vor dem russischen Angriffskrieg nach NRW geflüchtet sind

Wie dem letzten Lagebericht des „Stabs außergewöhnliche Ereignisse SAE – Flucht Ukraine“ vom 15.06.2022 zu entnehmen ist, sind zwischen dem 24.02.2022 und dem 12.06.2022 insgesamt 171.178 aus der Ukraine geflohene Personen im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst worden. Zusätzlich wurden mit Stichtag 14.06.2022 insgesamt 866 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit „Ukraine-Bezug“ erfasst.1 Die Registrierungen erfolgen dabei teilweise bei der Einreise nach Deutschland, in der Regel aber erst auf kommunaler Ebene oder auch in der LEA Bochum.

Der Anteil der Nicht-Ukrainer an den Flüchtlingen schwankt dabei stark, je nach Quelle zwischen 1,6 Prozent (BAMF) und 25 Prozent (FRONTEX)2, sodass FRONTEX von tatsächlich 1,8 Millionen Nicht-Ukrainern spricht, welche in der EU Zuflucht fanden.3 Unklar bleibt bisher auch, wie viele Personen bereits in die Ukraine zurückgekehrt oder in andere Länder weitergezogen sind.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele ukrainische bzw. nicht-ukrainische Staatsbürger, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, haben sich bisher in Nordrhein-Westfalen registrieren lassen? (Bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter und Registrierung in der LEA bzw. Registrierung auf kommunaler Ebene auflisten)
  2. Wie viele ukrainische bzw. nicht-ukrainische Staatsbürger, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind und sich außerhalb von Nordrhein-Westfalen haben registrieren lassen, halten sich aktuell in Nordrhein-Westfalen auf? (Bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter auflisten)
  3. Bei wie vielen der unter Frage 1 und Frage 2 erfragten Personen konnte die Identität und somit auch die Staatsangehörigkeit durch geeignete Ausweisdokumente verifiziert werden? (Bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit auflisten)
  4. Bei wie vielen der unter Frage 1 und Frage 2 erfragten Personen konnte die Identität und somit auch die Staatsangehörigkeit bei der Registrierung nicht verifiziert werden? (Bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit auflisten)
  5. Wie viele der unter Frage 1 und Frage 2 erfragten Personen sind nach Kenntnis der Landesregierung bereits wieder in die Ukraine zurückgekehrt oder in andere Länder weitergezogen?

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://www.mkffi.nrw/system/files/media/document/file/20220615_of_-lagebild_-ukr-mkffi.pdf

2 Vgl. https://frontex.europa.eu/media-centre/news/news-release/more-people-continue-to-return-to-ukraine-UjZVYP

3 Vgl. https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/integrationskosten-haushalte-staedte-gemeinden-besonders-betroffen/


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 49 mit Schreiben vom 26. Juli 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele ukrainische bzw. nicht-ukrainische Staatsbürger, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, haben sich bisher in Nordrhein-Westfalen registrieren lassen? (Bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter und Registrierung in der LEA bzw. Registrierung auf kommunaler Ebene auflisten)

Mit Stand 3. Juli 2022 waren insgesamt 178.687 seit dem 24. Februar aus der Ukraine geflohene Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit sowie 5.709 nicht-ukrainische Staatsangehörige in Nordrhein-Westfalen im Ausländerzentralregister erfasst. Eine aufgeschlüsselte Übersicht nach Alter, Geschlecht und Herkunftsland ist als Anlage beigefügt. Eine weitere Aufschlüsselung danach, ob die Registrierung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum (LEA) erfolgte, ist nicht möglich, da die Erfassung im Ausländerzentralregister nach aktuell zuständiger und nicht nach ursprünglich registrierender Stelle erfolgt. In der LEA wurden vom 9. März bis zum 3. Juli 2022 insgesamt 9.152 ukrainische Staatsangehörige mit einem Schutzgesuch nach § 24 AufenthG registriert.

  1. Wie viele ukrainische bzw. nicht-ukrainische Staatsbürger, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind und sich außerhalb von Nordrhein-Westfalen haben registrieren lassen, halten sich aktuell in Nordrhein-Westfalen auf? (Bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter auflisten)

Die Fachanwendung zur Registerführung, Erfassung und Erstverteilung zum vorübergehenden Schutz (FREE) wurde zum 2. Mai 2022 eingeführt und dient der bundesweiten Verteilung der aus der Ukraine geflüchteten Personen. Eine Auswertung des davor übergangsweise genutzten Systems für die Erstverteilung von Asylsuchenden (EASY) ist wegen zwischenzeitlich erfolgter Umbuchungen nach FREE und Bereinigungen nicht mehr möglich. Über die Anwendung FREE wurden von Mai bis einschließlich 3. Juli insgesamt 963 Schutzsuchende aus anderen Bundesländern nach Nordrhein-Westfalen verteilt. Eine differenzierte Darstellung dieser Personen nach Alter, Geschlecht und Herkunftsland ist technisch nicht möglich.

  1. Bei wie vielen der unter Frage 1 und Frage 2 erfragten Personen konnte die Identität und somit auch die Staatsangehörigkeit durch geeignete Ausweisdokumente verifiziert werden? (Bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit auflisten)
  2. Bei wie vielen der unter Frage 1 und Frage 2 erfragten Personen konnte die Identität und somit auch die Staatsangehörigkeit bei der Registrierung nicht verifiziert werden? (Bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit auflisten)

Die Fragen 3 und 4 werden im Sachzusammenhang beantwortet.

Unter den in Nordrhein-Westfalen registrierten Personen befanden sich zum 3. Juli 2022 ausweislich des Ausländerzentralregisters 224 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (siehe Anlage).

Das entspricht laufenden Rückmeldungen aus den Ausländerbehörden und der Landeserstaufnahmeeinrichtung, wonach nur in wenigen Fällen geeignete Dokumente zur Identifikation fehlen. Diese können in der Regel über die diplomatischen Vertretungen der Ukraine oder anderer Staaten in Deutschland nachträglich ausgestellt und in die Prüfung des Schutzersuchens aufgenommen werden.

  1. Wie viele der unter Frage 1 und Frage 2 erfragten Personen sind nach Kenntnis der Landesregierung bereits wieder in die Ukraine zurückgekehrt oder in andere Länder weitergezogen?

Zur Zahl zurückkehrender oder weitergereister Personen liegen für Nordrhein-Westfalen aktuell keine Zahlen vor, da Abreisen in der Regel nicht angezeigt werden. Der UNHCR geht von rund 8,4 Mio. Personen aus, die die Ukraine verlassen haben und rund 3 Mio. Personen, die zurückgekehrt sind (Stand: 1. Juli 2022; Quelle: https://data.unhcr.org).

 

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