Anzahl und Verteilung der landeseigenen Nichtwohngebäude

Kleine Anfrage
vom 28.05.2024

Kleine Anfrage 3884

des Abgeordneten Carlo Clemens AfD

Anzahl und Verteilung der landeseigenen Nichtwohngebäude

Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie ist am 8.5.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und tritt am 28.5.2024 in Kraft.1 Die neuen Regelungen müssen bis Ende Mai 2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

In Nordrhein-Westfalen befinden sich schätzungsweise etwa 120.000 bebaute und unbebaute Flurstücke mit einer Gesamtfläche von rund 170.000 ha im Eigentum des Landes.2 Die Gesamtzahl der landeseigenen Gebäude ist aber ebenso wenig bekannt wie ihre typologische Verteilung, ihre Verteilung im Raum, ihre Verteilung auf die verschiedenen Energieeffizienzklassen oder die jeweils genutzte Heiztechnik.

Für die Sanierung von Nichtwohngebäuden mit niedriger Energieeffizienz müssen im ersten Schritt Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz festlegt werden, die von den 16 bzw. 26 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz überschritten werden. Die betreffenden Gebäude müssen dann mit geeigneten Sanierungsmaßnahmen energetisch ertüchtigt werden, so dass sie die Schwellenwerte erfüllen. Langfristig müssen alle landeseigenen Gebäude zu Nullemissionsgebäuden im Sinne der Richtlinie werden.

Außerdem ist in der Richtlinie der Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040 als indikatives Ziel vorgegeben.

Die steuerzahlenden Bürger und der Landtag in NRW haben wegen des vermutlich exorbitant hohen Bedarfs an öffentlichen Mitteln zur Finanzierung der nach der Richtlinie erforderlichen Investitionen in den Gebäudebestand des Landes ein vitales Interesse daran, zu erfahren, wie viele Immobilien betroffen sind und wie sie sich räumlich, typologisch sowie nach Energieeffizienzklassen und Heizungsart verteilen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Nichtwohngebäude im Sinne der EU-Gebäuderichtlinie befinden sich derzeit im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen?
  2. Wie verteilt sich der Bestand an Nichtwohngebäuden im Eigentum des Landes NRW auf die verschiedenen Immobilientypen:        Kulturimmobilien, Sozialimmobilien,Bildungsimmobilien, Freizeitimmobilien, Verwaltungs- und Regierungsgebäude, Polizei-, Feuerwehr- und Justizgebäude, Justizvollzugsanstalten?
  3. Wie verteilt sich der Bestand an Nichtwohngebäuden des Landes NRW auf die kreisfreien Städte und die Kreise in NRW (bitte jeweils die absolute Zahl der Nichtwohngebäude angeben)?
  4. Wie verteilt sich der Bestand des Landes NRW an Nichtwohngebäuden auf die Energieeffizienzklassen von A+ bis H (bitte jeweils die absolute Zahl der Nichtwohngebäude pro Energieeffizienzklasse angeben)?
  5. Wie viele fossile Heizanlagen sind bei Landesimmobilien bis spätestens 2045 auszubauen und zu entsorgen (bitte aufschlüsseln in Gas- und Ölheizungen)?

Carlo Clemens

 

MMD18-9370

 

1 Document 32024L1275, Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung).

2 Vgl. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3625 vom 09.04.2024 (Drs. 18/9144).


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 3884 mit Schreiben vom 24. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb­rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Nichtwohngebäude im Sinne der EU-Gebäuderichtlinie befinden sich derzeit im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen?

Es befinden sich derzeit 2.702 Nichtwohngebäude im Sinne der EU-Gebäuderichtlinie im Ei­gentum des Landes Nordrhein-Westfalen.

  1. Wie verteilt sich der Bestand an Nichtwohngebäuden im Eigentum des Landes NRW auf die verschiedenen Immobilientypen: Kulturimmobilien, Sozialimmobi­lien, Bildungsimmobilien, Freizeitimmobilien, Verwaltungs- und Regierungsge­bäude, Polizei-, Feuerwehr- und Justizgebäude, Justizvollzugsanstalten?

Der Bestand an Nichtwohngebäuden im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen verteilt sich wie folgt auf diese Immobilientypen:

Immobilientypen Anzahl absolut
Kulturimmobilien 46
Sozialimmobilien 3
Bildungsimmobilien 1.169
Freizeitimmobilien 0
Verwaltungs- und Regierungsgebäude 487
Polizeigebäude 327
Feuerwehrgebäude 6
Justizgebäude 245
Justizvollzugsanstalten 353

 

  1. Wie verteilt sich der Bestand an Nichtwohngebäuden des Landes NRW auf die kreisfreien Städte und die Kreise in NRW (bitte jeweils die absolute Zahl der Nicht­wohngebäude angeben)?

Der Bestand an Nichtwohngebäuden im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen verteilt sich wie folgt auf die kreisfreien Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen:

Kreisfreie Städte und Kreise Anzahl absolut
Aachen 249
Bielefeld 84
Bochum 113
Bonn 173
Borken (Kreis) 13
Bottrop 5
Coesfeld (Kreis) 28
Dortmund 138
Duisburg 48
Düren (Kreis) 34
Düsseldorf 103
Ennepe-Ruhr-Kreis (Kreis) 15
Essen 77
Euskirchen (Kreis) 45
Gelsenkirchen 24
Gütersloh (Kreis) 28
Hagen 36
Hamm 18
Heinsberg (Kreis) 26
Herford (Kreis) 22
Herne 7
Hochsauerlandkreis (Kreis) 58
Höxter (Kreis) 22
Kleve (Kreis) 60
Köln 84
Krefeld 32
Leverkusen 7
Lippe (Kreis) 51
Märkischer Kreis (Kreis) 29
Mettmann (Kreis) 20
Minden-Lübbecke (Kreis) 32
Mönchengladbach 30
Mülheim an der Ruhr 13
Münster 212
Oberbergischer Kreis (Kreis) 11
Oberhausen 9
Olpe (Kreis) 25
Paderborn (Kreis) 88
Recklinghausen (Kreis) 63
Remscheid 23
Rhein-Erft-Kreis (Kreis) 69
Rheinisch-Bergischer Kreis (Kreis) 8
Rhein-Kreis Neuss (Kreis) 18
Rhein-Sieg-Kreis (Kreis) 74
Siegen-Wittgenstein (Kreis) 54
Soest (Kreis) 51
Solingen 8
Steinfurt (Kreis) 27
Unna (Kreis) 45
Viersen (Kreis) 24
Warendorf (Kreis) 27
Wesel (Kreis) 45
Wuppertal 88

 

  1. Wie verteilt sich der Bestand des Landes NRW an Nichtwohngebäuden auf die Energieeffizienzklassen von A+ bis H (bitte jeweils die absolute Zahl der Nicht­wohngebäude pro Energieeffizienzklasse angeben)?

Die Energieeffizienzklassen A+ bis H sind lediglich für Wohngebäude, nicht jedoch für Nicht­wohngebäude definiert. In Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie wird der nationale Gesetzge­ber bis zum 29. Mai 2026 über die Einteilung in Gesamtenergieeffizienzklassen auf einer geschlossenen Skala unter ausschließlicher Verwendung der Buchstaben A bis G bestimmen müssen.

  1. Wie viele fossile Heizanlagen sind bei Landesimmobilien bis spätestens 2045 aus­zubauen und zu entsorgen (bitte aufschlüsseln in Gas- und Ölheizungen)?

Bei den landeseigenen Nichtwohngebäuden des Verwaltungsvermögens sind bis zum Jahr 2045 schätzungsweise 834 Heizanlagen auszubauen und zu entsorgen. Davon entfallen 733 auf Gasheizungen und 101 auf Ölheizungen.

Eine zentrale Übersicht über die Heizanlagen des Hochschulvermögens liegt nicht vor. Eine Datenabfrage ist in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeitraum nicht möglich.

 

MMD18-9697

Beteiligte:
Carlo Clemens