Arbeitsmarkt-Integration von geflüchteten und arbeitslosen Menschen

Kleine Anfrage
vom 09.05.2025

Kleine Anfrage 5591

des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD

Arbeitsmarkt-Integration von geflüchteten und arbeitslosen Menschen

Im Oktober 2023 startete die Bundesregierung den sogenannten „Job Turbo“ zur schnelleren Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt.1

In NRW wurde im März 2024 eine gemeinsame Initiative zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter und arbeitsloser Menschen gestartet mit dem Ziel, durch eine schnelle Arbeitsaufnahme nachhaltig eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration dieser Menschen zu unterstützen.2 Durch die Beschleunigung der Arbeitsmarktintegration sollten so personelle Engpässe der nordrhein-westfälischen Wirtschaft bei Fach- und Arbeitskräften effizient angegangen werden. Außerdem sollten durch die Bereitstellung passender Praktikums- oder Arbeitsplätze durch Betriebe und Unternehmen eine möglichst frühe Bindung der durch sie zu Beschäftigenden erreicht werden. Die Initiative erhoffte sich durch die Kooperation mit Unternehmen und Betrieben – bei gleichzeitiger, gezielter berufsbegleitender Unterstützung und Förderung der Unternehmen und der Menschen u.a. durch die Jobcenter und Arbeitsagenturen – Arbeitnehmer deutlich schneller fit für den Arbeitsmarkt machen zu können. Gleichzeitig würden Arbeitgeber profitieren, indem sie Arbeits- und Fachkräfte gewinnen.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Bertelsmann Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass die Kosten für die Verwaltung in den Jobcentern in den vergangenen zehn Jahren um 39% gestiegen sind, während die Mittel zur Förderung von Leistungsbeziehern stagnieren. Eine wirkungsorientierte Steuerung oder auch nur Transparenz über den Zusammenhang zwischen der Mittelausstattung und dem Erfolg der Jobcenter gebe es nicht. Auch spiele es eine untergeordnete Rolle, wie viele Menschen letztendlich in Arbeit gebracht würden.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtkosten der Jobcenter in NRW?
  2. Wie viele geflüchtete und arbeitslose Menschen konnten seit Beginn der Initiative zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter bzw. arbeitsloser Menschen in eine unbefristete Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen vermittelt werden, welche es ihnen ermöglicht, den Lebensunterhalt ohne Transferleistungen zu bestreiten?
  3. Welche messbaren Zielgrößen (z. B. Integrationsquote in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) wurden zu Beginn der Initiative definiert?
  4. Wie viel Geld wurde im Rahmen der Initiative in Nordrhein-Westfalen jeweils für die Gruppe der Geflüchteten bzw. die Gruppe der arbeitslosen deutschen Staatsbürger aufgewendet? (Bitte zwischen Geflüchteten und Arbeitslosen differenzieren und bei Geflüchteten Nationalitäten ausweisen)
  5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die in den Jobcentern eingesetzten Mittel tatsächlich zu einer nachhaltigen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen – und nicht lediglich zu kurzfristigen geförderten Maßnahmen ohne Anschlussbeschäftigung?

Dr. Martin Vincentz

 

MMD18-13760

 

1 https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Migration-und-Arbeit/Flucht-und-Aysl/Turbo-zur-Arbeitsmarktintegration-von-Gefluechteten/turbo-zur-arbeitsmarktintegration-von-gefluechteten.html

2 https://www.land.nrw/pressemitteilung/arbeitslose-und-gefluechtete-menschen-initiative-zur-beschleunigung-von

3 https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2025/maerz/buergergeld-mehr-fordern-besser-foerdern-verwaltung-reformieren


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5591 mit Schreiben vom 30. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirt­schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtkosten der Jobcen-ter in NRW?

Die Fragestellung kann mit öffentlich zugänglichen Daten Dritter beantwortet werden. Entspre­chende Datenlieferungen können beim Statistik-Service West der Bundesagentur für Arbeit in 40001 Düsseldorf angefordert werden.

  1. Wie viele geflüchtete und arbeitslose Menschen konnten seit Beginn der Initiative zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter bzw. arbeitsloser Menschen in eine un­befristete Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen vermittelt werden, welche es ihnen ermöglicht, den Lebensunterhalt ohne Transferleistungen zu bestreiten?

Die Landesregierung führt keine eigene Statistik zur Vermittlung in bedarfsdeckende Beschäf­tigung geflüchteter Menschen in Nordrhein-Westfalen. Die Datenerhebung und -aufbereitung liegt in der Zuständigkeit des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit (https://statistik.ar-beitsagentur.de). Die Daten können dort unmittelbar erfragt werden.

  1. Welche messbaren Zielgrößen (z. B. Integrationsquote in sozialversicherungs­pflichtige Beschäftigung) wurden zu Beginn der Initiative definiert?

Messbare Zielgrößen im engeren Sinne wurden zu Beginn der Initiative nicht definiert. Viel-
mehr wurden verschiedene Ansätze verfolgt beziehungsweise auf ihre Wirksamkeit überprüft.

  1. Wie viel Geld wurde im Rahmen der Initiative in Nordrhein-Westfalen jeweils für die Gruppe der Geflüchteten bzw. die Gruppe der arbeitslosen deutschen Staats­bürger aufgewendet? (Bitte zwischen Geflüchteten und Arbeitslosen differenzie­ren und bei Geflüchteten Nationalitäten ausweisen)

Die Initiative wurde – flankiert von der „Vermittlungsoffensive“ auf Landesebene und dem „Job-Turbo“ auf Bundesebene – im Rahmen einer gemeinsamen Kraftanstrengung des Ministeri­ums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, des Ministeriums für Kinder, Jugend,  Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration,  des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Ar­beit budgetneutral umgesetzt.

  1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die in den Jobcentern eingesetzten Mittel tatsächlich zu einer nachhaltigen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen – und nicht lediglich zu kurzfristigen geförderten Maßnahmen ohne An­schlussbeschäftigung?

§3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) regelt die Leistungsgrundsätze. Danach können Leistungen zur Integration erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Ver­kürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Bei der Auswahl der Eingliederungsleistung werden persönliche Kriterien berücksichtigt, so be­nennt Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 z. B. die Dauerhaftigkeit der Eingliederung der leistungsbe­rechtigten Person. Auch ist stets der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu be­achten. Die Eingliederungsleistung soll hierbei effizient und effektiv eingesetzt werden.

§14 Absatz 1 Satz 1 SGB II – der Grundsatz des Förderns – sieht hier vor, dass die Unter­stützung der leistungsberechtigten Personen auf eine nachhaltige Integration in den Arbeits­markt auszurichten ist, die dem Ziel der Überwindung der Hilfebedürftigkeit dienen soll. Durch die „Vermittlungsoffensive“ des MAGS wurden Impulse sowohl für die individuelle Integrati­onsarbeit der kommunalen Jobcenter als auch für die Kooperation mit den Unternehmen vor Ort angestoßen.

Eine Erhöhung der Kontaktdichte und die Intensivierung der persönlichen Ansprache und Ak­tivierung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind dabei wichtige Handlungsfelder. Zu­dem haben die Jobcenter regionale Strategien zur Weiterentwicklung der Kooperation mit den Arbeitgebern vor Ort entwickelt. In 2024 konnten die Integrationen der kommunalen Jobcenter in Nordrhein-Westfalen um 11,5 Prozent gesteigert werden. Dabei hat die Landesregierung ihrerseits diese Bemühungen durch eine Vielzahl von Kommunikationsformaten mit Unterneh­men des Landes flankiert. Diese Aktivitäten werden auch zukünftig fortgesetzt.

 

MMD18-14485