Asyl-Schnellverfahren an deutschen Flughäfen – Sind die Flughäfen in NRW gerüstet?

Kleine Anfrage
vom 05.11.2024

Kleine Anfrage 4728

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Asyl-Schnellverfahren an deutschen Flughäfen Sind die Flughäfen in NRW gerüstet?

Die Bundesregierung will zukünftig angeblich Asyl-Schnellverfahren an deutschen Flughäfen durchführen. Die Airports sollen dafür Unterkünfte zur Verfügung stellen. Hintergrund sind Pläne, einzelne Bestandteile der EU-Asylreform auf nationaler Ebene vorzuziehen.

Geht es nämlich um Grenzverfahren an der EU-Außengrenze, sind nicht nur die geografischen Staatengrenzen, sondern auch die internationalen Flughäfen betroffen, wenn Migranten direkt per Flugzeug nach Deutschland einreisen, um dann am Flughafen einen Asylantrag zu stellen. Bei einer Schutzquote unter 20 Prozent sollen die Asylsuchenden zukünftig in ein sogenanntes „Asyl-Schnellverfahren“. Diese Verfahren sollen angeblich maximal 8 Wochen dauern.

Während dieses Zeitraums ist eine Unterbringung an den jeweiligen Flughäfen vorgesehen. Die Betreiber von Flughäfen (und auch Häfen) sollen demnach gesetzlich verpflichtet werden, Unterkünfte im Transitbereich oder anderswo auf dem Gelände bereitzustellen. Die Kosten für Unterbringung und Versorgung sollen die Bundesländer übernehmen, der Bund die Verantwortung für die Verfahren tragen.1

Eine Befragung des Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) durch das Online-Portal Aero TELEGRAPH ergab, dass „weitere Flächen zur Unterbringung von Asylbewerbern nicht in beliebigem Umfang und mit der benötigten Ausstattung an den Flughäfen zur Verfügung stehen“. Es bedürfe vielmehr einer vorausschauenden und gut abgestimmten Planung von Behörden und Flughäfen, um den künftigen Bedarf bei der Infrastruktur zu planen. Grundlage müssten Schätzungen zur erwartenden Zahl von Personen pro Standort sein.2

Die ADV-Sprecherin machte deutlich, dass „neue behördliche Anforderungen an die Infrastruktur in keinem Fall die Stabilität und Zuverlässigkeit des Flughafenbetriebs beeinträchtigen dürfen“.

Zusätzliche Gewahrsamsräume in den Transitbereichen seien nicht realisierbar, ebenso wie eine Finanzierung, oder gar Vorfinanzierung, entsprechender Räume.3

In NRW wären von dieser Problematik insbesondere die Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn betroffen, in abgeschwächtem Umfang auch die Flughäfen Weeze, Dortmund und Münster/Osnabrück.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Über welche Unterbringungskapazitäten für das Flughafen-Verfahren bzw. zukünftig für das Asyl-Schnellverfahren verfügen die internationalen Flughäfen in NRW derzeit? (Bitte differenziert nach Flughafen und Kapazität listen)
  2. Wie viele dieser Plätze befinden sich davon jeweils im Transitbereich der Flughäfen? (Bitte differenziert nach Flughafen und Kapazität listen)
  3. Welches Verfahren ist aktuell vorgesehen, wenn die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen?
  4. In welchem Umfang sollen die Unterbringungskapazitäten für den genannten Zweck an den NRW-Flughäfen ausgebaut werden?
  5. In welchem Umfang ist dabei die Finanzierung derart sichergestellt, dass auf die Flughäfen keine finanziellen Belastungen zukommen, auch nicht in Form einer Vorfinanzierung?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-11288

 

1 Vgl. https://www.aerotelegraph.com/was-die-flughaefen-zu-den-plaenen-fuer-asyl-schnellverfahren-sagen?utm_source=dlvr.it&utm_medium=facebook#m2lgopgchnkefuptkjl

2 Ebd.

3 Ebd.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4728 mit Schreiben vom 13. Dezember 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.

  1. Über welche Unterbringungskapazitäten für das Flughafen-Verfahren bzw. zukünf­tig für das Asyl-Schnellverfahren verfügen die internationalen Flughäfen in NRW derzeit?
  2. Wie viele dieser Plätze befinden sich davon jeweils im Transitbereich der Flughä­fen?
  3. Welches Verfahren ist aktuell vorgesehen, wenn die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen?

Die Fragen 1, 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Derzeit gibt es keine Unterbringungskapazitäten für das Flughafenverfahren, da das Flugha­fenverfahren in Nordrhein-Westfalen aktuell nicht durchgeführt wird.

  1. In welchem Umfang sollen die Unterbringungskapazitäten für den genannten Zweck an den NRW-Flughäfen ausgebaut werden?
  2. In welchem Umfang ist dabei die Finanzierung derart sichergestellt, dass auf die Flughäfen keine finanziellen Belastungen zukommen, auch nicht in Form einer Vorfinanzierung?

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Da die GEAS-Rechtsakte – und somit auch Unterbringungskapazitäten in den Ländern – sich derzeit in der Umsetzung in das nationale Gesetzgebungsverfahren befinden, kann zum jetzi­gen Zeitpunkt hierüber keine Aussage getroffen werden.

 

MMD18-12177