Auch unter der neuen Landesregierung wird kein Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission erstellt – Was hat man zu verbergen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1355
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 13.02.2023

Auch unter der neuen Landesregierung wird kein Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission erstellt Was hat man zu verbergen?

Zahlreiche Bundesländer erstellen einen jährlichen Tätigkeitsbericht der jeweiligen Härtefallkommission. So finden sich im Tätigkeitsbericht aus Niedersachsen beispielsweise sowohl eine umfangreiche Auflistung der Herkunftsländer als auch Angaben zur regionalen Verteilung. Für NRW werden Tätigkeitsberichte der Härtefallkommission seit dem Jahre 2012 nicht mehr erstellt.

Zuletzt fragten wir im Jahr 2021 nach einer statistischen Auswertung für die Jahre 2005 bis 2020, weshalb – vor dem Hintergrund des fehlenden Tätigkeitsberichts – ein Update erforderlich ist.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welches waren die Hauptherkunftsländer in den Kategorien (Ersuchen, kein Ersuchen, andere Erledigung, offen) in den Jahren von 2021 bis 2022? (Bitte Jahr und Anzahl angeben, möglichst für alle vier Kategorien einzeln, analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5556; Lt.-Drucksache 17/14343, listen und um die Nennung der Herkunftsländer ergänzen)
  2. Wie haben sich die Härtefallersuchen in den Jahren von 2020 bis 2021 regional verteilt? (Bitte nach Jahr und Kommune bzw. Ausländerbehörde aufschlüsseln bzw. mindestens nach Bezirk aufschlüsseln)
  3. Wie dem Jahresbericht der Härtefallkommission Niedersachsen zu entnehmen ist, erledigen sich zahlreiche Eingaben bereits vor der Beratung und Entscheidung auf Basis der §§ 25, 25a und 25b AufenthG, § 60a AufenthG sowie neuerdings §§ 60c und 60d AufenthG. Wie viele Ersuche haben sich seit dem Jahre 2020 in NRW auf dieser Basis vorzeitig erledigt? (Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage differenziert aufschlüsseln)
  4. Wie oft wurde in den Jahren 2021 bis 2022 jeweils einer Empfehlung der Härtefallkommission NRW gefolgt? (Bitte analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5556; Lt.-Drucksache 17/14343 aufschlüsseln)
  5. Warum erstellt auch die neu gewählte Landesregierung, abweichend zur Praxis in anderen Bundesländern, keinen jährlichen Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission?

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/14343


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1355 mit Schreiben vom 10. März 2023 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. Welches waren die Hauptherkunftsländer in den Kategorien (Ersuchen, kein Ersuchen, andere Erledigung, offen) in den Jahren von 2021 bis 2022? (Bitte Jahr und Anzahl angeben, möglichst für alle vier Kategorien einzeln, analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5556; Lt.-Drucksache 17/14343, listen und um die Nennung der Herkunftsländer ergänzen)
  2. Wie haben sich die Härtefallersuchen in den Jahren von 2020 bis 2021 regional verteilt? (Bitte nach Jahr und Kommune bzw. Ausländerbehörde aufschlüsseln bzw. mindestens nach Bezirk aufschlüsseln)
  3. Wie dem Jahresbericht der Härtefallkommission Niedersachsen zu entnehmen ist, erledigen sich zahlreiche Eingaben bereits vor der Beratung und Entscheidung auf Basis der §§ 25, 25a und 25b AufenthG, § 60a AufenthG sowie neuerdings §§ 60c und 60d AufenthG. Wie viele Ersuchen haben sich seit dem Jahre 2020 in NRW auf dieser Basis vorzeitig erledigt? (Bitte nach Jahr und Rechtsgrundlage differenziert aufschlüsseln)

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 – 3 gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung der Fragen wird zunächst auf die nachfolgenden Tabellen verwiesen. In diesem Zusammenhang ist auf Folgendes hinzuweisen:

Die Spalte „Ersuchen“ enthält die Fälle, in denen die Härtefallkommission für die Anliegen der Antragstellerinnen und Antragsteller ein sog. Ersuchen ausgesprochen hat. Die Zahlen in der Spalte „Kein Ersuchen“ beinhalten eine Ablehnung aus formalen oder inhaltlichen Gründen. Dies umfasst auch Ablehnungen wegen des Vorliegens eines zwingenden Ausschlussgrundes. Unter „Andere Erledigungen“ fallen Erledigungen von Verfahren aus anderen Gründen. Hierzu gehören z.B. die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen durch die Ausländerbehörden unabhängig von Härtefallverfahren, freiwillige Ausreisen, Abschiebung, Antragsrücknahme etc. Die Zahl der noch offenen Verfahren beruht auf noch notwendigen Prüfungen, z.B. durch andere beteiligte Stellen und Behörden.

Jahr Anträge Ersuchen Kein Ersuchen Andere Erledigung offen
2021 495 143 146 75 131
2022 324 77 67 21 159

 

Hauptherkunftsländer
Anträge 2021 Anträge 2022
Aserbaidschan 54 Iran 40
Irak 36 Serbien 26
Armenien 33 Aserbaidschan 24
Iran 31 Armenien 22
Nordmazedonien 29 Albanien 20
Türkei 26 Türkei 14
Serbien 25 Georgien 13
Russland 24 Nigeria 13
Pakistan 23 Pakistan 13
Guinea 21 Irak 12
Nigeria 21 Kosovo 12
Kosovo 19 Nordmazedonien 12

 

Eine statistische Erfassung im Sinne der weiteren Fragestellungen liegt nicht vor und kann auch in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden.

  1. Wie oft wurde in den Jahren 2021 bis 2022 jeweils einer Empfehlung der
    Härtefallkommission NRW gefolgt? (Bitte analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5556; Lt.-Drucksache 17/14343 aufschlüsseln)

Es wird davon ausgegangen, dass die Fragestellung nicht Empfehlungen, sondern Ersuchen der Härtefallkommission NRW betreffen soll.

Zur Beantwortung verweise ich auf die nachstehende Tabelle.

Dabei ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Spalte „Andere Erledigung“ listet die Fälle auf, bei denen z.B. noch eine Aufenthaltserlaubnis auf einer anderen Rechtsgrundlage erteilt wurde oder eine freiwillige Ausreise erfolgte. Die Spalte „Offen“ beinhaltet die Fälle, bei denen auch nach Nachfragen noch keine abschließende Rückmeldung der Ausländerbehörde vorliegt. Gründe hierfür können u.a. noch Prüfungen eventueller anderer Aufenthaltstitel sein.

Jahr Ersuchen Ersuchen gefolgt Nicht gefolgt Andere Erledigung Offen
2021 143 83 14 1 45
2022 77 19 5 1 52

 

  1. Warum erstellt auch die neu gewählte Landesregierung, abweichend zur Praxis in anderen Bundesländern, keinen jährlichen Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission?

Die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen erläutert ihre Arbeit transparent, umfassend und bei vielen Gelegenheiten. Die Vorsitzende der Härtefallkommission stellt die Arbeit der Härtefallkommission bei Behördentagungen, Veranstaltungen und Terminen von Nichtregierungsorganisationen, externen Fortbildungen, bundesweiten Konferenzen und im Petitionsausschuss des Landtags vor.

 

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