Aufenthalte aus humanitären Gründen im 3. Quartal 2022 in NRW

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 661
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 25.10.2022

Aufenthalte aus humanitären Gründen im 3. Quartal 2022 in NRW

Seit der letzten Anfrage der Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW (mit Stand von 31.12.2021) haben über 200.000 Flüchtlinge mit Ukraine-Bezug in NRW Schutz gefunden. Zudem gibt es im Jahre 2022 erneut eine erhebliche Sekundärmigration nach Deutschland. Vor diesem Hintergrund bitte ich um aktuelle Zahlen der Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen aus einer der drei genannten Kategorien (Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, subsidiärer Schutz gewährt) sowie insgesamt aus den Top-20-Herkunftsstaaten hielten sich mit Stand 30.09.2022 in NRW auf? (Bitte für die Fragen 1 und 2 eine Tabelle erstellen analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 62801)
  2. Wie viele Personen aus anderen Herkunftsländern (abgesehen von Personen aus den TOP-20-Herkunftsländern) der genannten drei Kategorien hielten sich mit Stand 30.09.2022 in NRW auf?
  3. Wie viele Personen waren mit Stand vom 30.09.2022 in NRW ausreisepflichtig? (Bitte aufschlüsseln nach latent ausreisepflichtig, vollziehbar ausreisepflichtig, geduldet ausreisepflichtig)
  4. Wie viele Personen waren mit Stand vom 30.09.2022 in NRW gestattet?
  5. Wie viele Personen befanden sich mit Stand vom 30.09.2022 mit einem bisher nicht aufgeführten humanitären Aufenthaltstitel in NRW? (Bitte nach Art des Aufenthaltstitels, Herkunftsland und der jeweiligen Anzahl auflisten)

Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/16427


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 661 mit Schreiben vom 18. November 2022 namens der Landesregierung be­antwortet.

  1. Wie viele Personen aus einer der drei genannten Kategorien (Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, subsidiärer Schutz gewährt) sowie insgesamt aus den Top-20-Herkunftsstaaten hielten sich mit Stand 30.09.2022 in NRW auf? (Bitte für die Fragen 1 und 2 eine Tabelle erstellen analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6280)
  2. Wie viele Personen aus anderen Herkunftsländern (abgesehen von Personen aus den TOP-20-Herkunftsländern) der genannten drei Kategorien hielten sich mit Stand 30.09.2022 in NRW auf?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Die Anzahl der im Ausländerzentralregister (AZR) für Nordrhein-Westfalen registrierten Personen der Top-20 Herkunftsländer zum Stichtag 30.09.2022 kann der nachfolgenden Tabelle ent­nommen werden. Zudem ergibt sich aus der Übersicht, dass insgesamt 248.891 anerkannte Schutzberechtigte aus den Top-20 Herkunftsländern und 13.611 Personen mit anerkanntem Schutzstatus aus anderen Herkunftsländern (außerhalb der Top-20 Herkunftsländer) im Aus-länderzentralregister zu dem genannten Stichtag erfasst sind.

 

Top-20 HKL* Gesamt- zahl der in

NRW   er-
fassten Personen je Land

darunter: Gesamt-zahl der Schutzbe-rechtigten
nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asylbe- rechtigter) nach § 25 Abs. 2,

1. Alt. AufenthG (Flücht-lingseigen-

schaft    zu-gewährt)

erkannt)

nach § 25 Abs. 2,

2. Alt. AufenthG (subsidiä- rer Schutz

1 Syrien 268.082 1.122 96.695 62.980 160.797
2 Afghanistan 60.298 207 8.904 3.003 12.114
3 Irak 93.634 232 31.419 7.304 38.955
4 Türkei 484.908 1.066 5.758 170 6.994
5 Iran 38.485 522 7.790 445 8.757
6 Nordmazedonien 43.266 2 11 20 33
7 Libanon 15.234 6 192 271 469
8 Georgien 7.590 1 26 32 59
9 Aserbaidschan 11.039 72 728 233 1.033
10 Eritrea 15.548 124 7.080 2.473 9.677
11 Algerien 5.726 1 43 51 95
12 Guinea 11.508 158 1.552 291 2.001
13 Somalia 8.933 91 2.285 1.122 3.498
14 Tadschikistan 5.268 24 640 176 840
15 Nigeria 24.937 127 1.498 259 1.884
16 Albanien 27.711 2 45 101 148
17 Serbien 67.816 3 20 16 39
18 Marokko 42.376 1 139 99 239
19 Russische  Födera-

tion

56.257 77 650 244 971
20 Armenien 8.367 6 137 145 288
Gesamt Top-20 HKL 1.296.983 3.844 165.612 79.435 248.891
Gesamt NRW 3.110.473 4.570 175.581 82.351 262.502
Differenz      Top-20   –

NRW

1.813.490 726 9.969 2.916 13.611

 

Quelle: AZR, Stand 30.09.2022

* Die Top-20 HKL wurden – wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 6280 – der EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Zeitraum: 01.07.2022 – 30.09.2022; 3. Quartal 2022) entnommen.

  1. Wie viele Personen waren mit Stand vom 30.09.2022 in NRW ausreisepflichtig? (Bitte aufschlüsseln nach latent ausreisepflichtig, vollziehbar ausreisepflichtig, geduldet ausreisepflichtig)

Zum Stichtag 30.09.2022 gab es in NRW laut AZR insgesamt 75.469 ausreisepflichtige Per­sonen, von denen 63.939 Personen im Besitz einer Duldung waren.

  1. Wie viele Personen waren mit Stand vom 30.09.2022 in NRW gestattet?

Zu dem genannten Stichtag waren 41.776 Personen in Nordrhein-Westfalen gestattet (Quelle: AZR).

  1. Wie viele Personen befanden sich mit Stand vom 30.09.2022 mit einem bisher nicht aufgeführten humanitären Aufenthaltstitel in NRW? (bitte nach Art des Aufenthaltstitels und der jeweiligen Anzahl auflisten)

Die Antwort zu Frage 5 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt (ohne § 25 Abs.1 und Abs. 2 AufenthG) 211.119  
nach § 22 Satz 1 AufenthG (Aufnahme aus dem Ausland) 270  
nach § 22 Satz 2 AufenthG (Aufnahme durch BMI) 4.466  
nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme durch Land) 4.901  
nach § 23 Abs. 2 AufenthG (besondere Fälle) 4.791  
nach § 23 Abs. 4 AufenthG (Resettlement) – AERL 1.295  
nach § 23a AufenthG (Härtefallaufnahme durch Länder) 2.383  
nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 1 Satz 2 AufenthG (Altfallregelung) 269  
nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Altfallregelung für volljährige Kinder von Geduldeten) 3  
nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Altfallregelung für unbegleitete Flüchtlinge) 0  
nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104b AufenthG (integrierte Kinder von Geduldeten) 11  
nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) 126.944  
nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernisse) 28.955  
nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende persönliche oder humanitäre Gründe) 1.961  
nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (Verlängerung wegen außergewöhnlicher Härte) 3.689  
nach § 25 Abs. 5 AufenthG (rechtliche oder tatsächliche Gründe) 19.845  
nach § 25 Abs. 4a AufenthG (Aufenthaltsrecht f. Ausländer, die Opfer einer Straftat nach den §§ 232, 233 oder 233a StGB wurden) 15  
nach § 25 Absatz 4b AufenthG (Drittstaatsangeh., Opfer einer Straftat nach § 10 Abs. 1 o. § 11 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG) 2  
nach § 25a Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Ju­gendlichen und Heranwachsenden) 4.548  
nach § 25a Abs. 2 S. 3 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Ehegatte/Lebenspartner) 12  
nach § 25a Abs. 2 S. 5 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: minderjährige ledige Kinder) 87  
nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Eltern) 532  
nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Geschwister) 224  
nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger In­tegration: integrierter Ausländer) 3.585  
     
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integra­tion: Ehegatte/Lebenspartner) 511
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integra­tion: Minderjähriges Kind) 1.820

 

Quelle: AZR, Stand 30.09.2022.

 

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