Aufenthalte aus humanitären Gründen im Jahr 2022 in NRW

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1112
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 20.01.2023

Aufenthalte aus humanitären Gründen im Jahr 2022 in NRW

Seit der letzten Anfrage der Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW (mit Stand von 30.09.2022) hat sich die Anzahl der Flüchtlinge mit Ukraine-Bezug in NRW weiter erhöht.

Zusätzlich kam es im Jahre 2022 zu einer erheblichen, ungebremsten Sekundärmigration nach Deutschland, insbesondere ausgehend von den EU-Ersteinreiseländern Griechenland und Italien.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um aktuelle Zahlen der Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen aus einer der drei Kategorien Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, subsidiärer Schutz gewährt sowie insgesamt aus den Top-20-Herkunftsstaaten hielten sich mit Stand 31.12.2022 in NRW auf? (Bitte für die Fragen 1 und 2 eine Tabelle erstellen analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6280)
  2. Wie viele Personen aus anderen Herkunftsländern (abgesehen von Personen aus den Top-20-Herkunftsländern) der genannten drei Kategorien hielten sich mit Stand 31.12.2022 in NRW auf?
  3. Wie viele Personen waren mit Stand vom 31.12.2022 in NRW ausreisepflichtig? (Bitte aufschlüsseln nach latent ausreisepflichtig, vollziehbar ausreisepflichtig, geduldet ausreisepflichtig)
  4. Wie viele Personen waren mit Stand vom 31.12.2022 in NRW gestattet?
  5. Wie viele Personen befanden sich mit Stand vom 31.12.2022 mit einem bisher nicht aufgeführten humanitären Aufenthaltstitel in NRW – insbesondere auch Ukrainer in Anwendung der EU-Massenzustromrichtlinie? (bitte nach Art des Aufenthaltstitels und der jeweiligen Anzahl listen)

Enxhi Seli-Zacharias

 

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Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1112 mit Schreiben vom 22. Februar 2023 namens der Landesregierung be­antwortet.

  1. Wie viele Personen aus einer der drei genannten Kategorien Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, subsidiärer Schutz gewährt sowie insgesamt aus den Top-20-Herkunftsstaaten hielten sich mit Stand 31.12.2022 in NRW auf? (Bitte für die Fragen 1 und 2 eine Tabelle erstellen analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6280)
  2. Wie viele Personen aus anderen Herkunftsländern (abgesehen von Personen aus den TOP-20-Herkunftsländern) der genannten drei Kategorien hielten sich mit Stand 31.12.2022 in NRW auf?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Die Anzahl der im Ausländerzentralregister (AZR) für Nordrhein-Westfalen registrierten Personen der 20 Herkunftsländer mit der höchsten Anzahl ausreisepflichtiger Personen zum Stichtag 31.12.2022 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zudem ergibt sich aus der Übersicht, dass insgesamt 250.436 anerkannte Schutzberechtigte aus den 20 Herkunftsländern in dem vorstehenden Sinne und 13.446 Personen mit anerkanntem Schutz­status aus anderen Herkunftsländern (außerhalb der o.g. 20 Herkunftsländer) im Ausländer-zentralregister zu dem genannten Stichtag erfasst sind.

 

HKL* Gesamtzahl der in NRW erfassten Per- sonen je Land darunter: Gesamtzahl
der
Schutzbe-
rechtigten
nach § 25
Abs. 1
AufenthG
(Asylberech-
tigter)
nach § 25
Abs. 2,
1. Alt.
AufenthG
(Flüchtlingsei-
genschaft zu-
erkannt)
nach § 25
Abs. 2,
2. Alt.
AufenthG
(subsidiärer
Schutz ge-
währt)
1 Syrien 271.771 1.096 95.887 65.056 162.039
2 Afghanistan 63.309 245 9.003 3.050 12.298
3 Türkei 485.931 1.101 5.889 189 7.179
4 Irak 94.218 227 30.847 7.329 38.403
5 Iran 39.807 515 7.679 455 8.649
6 Nordmazedonien 44.740 2 8 20 30
7 Nigeria 25.242 130 1.528 277 1.935
8 Georgien 7.981 1 27 33 61
9 Aserbaidschan 11.452 81 693 233 1.007
10 Russische Föde-ration 57.296 77 670 253 1.000
11 Algerien 5.928 1 46 51 98
12 Libanon 15.412 7 193 268 468
13 Guinea 11.726 165 1.592 303 2.060
14 Tadschikistan 5.349 25 649 186 860
15 Marokko 42.915 1 140 108 249
16 Somalia 9.260 93 2.387 1.179 3.659
17 Albanien 29.802 2 48 96 146
18 Eritrea 15.776 125 7.100 2.492 9.717
19 Serbien 68.516 2 21 14 37
20 Armenien 8.481 6 132 140 278
Gesamt 20 HKL 1.314.912 3.902 164.539 81.732 250.173
Gesamt NRW 3.149.405 4.626 174.568 84.688 263.882
Differenz 20 NRW 1.834.493 724 10.029 2.956 13.709

 

Quelle: AZR, Stand 31.12.2022

* Die 20 HKL mit der höchsten Anzahl ausreisepflichtiger Personen wurden – wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 6280 – der

EASY- Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Zeitraum: 01.01.2022 – 31.12.2022) entnommen.

  1. Wie viele Personen waren mit Stand vom 31.12.2022 in NRW ausreisepflichtig? (Bitte aufschlüsseln nach latent ausreisepflichtig, vollziehbar ausreisepflichtig, geduldet ausreisepflichtig)

Zum Stichtag 31.12.2022 gab es in NRW laut AZR insgesamt 74.168 ausreisepflichtige Per­sonen, von denen 63.611 Personen im Besitz einer Duldung waren.

  1. Wie viele Personen waren mit Stand vom 31.12.2022 in NRW gestattet?

Zu dem genannten Stichtag waren laut AZR 46.314 Personen in Nordrhein-Westfalen gestat­tet.

  1. Wie viele Personen befanden sich mit Stand vom 31.12.2022 mit einem bisher nicht aufgeführten humanitären Aufenthaltstitel in NRW-insbesondere auch Ukrainer in Anwendung der EU-Massenzustromrichtlinie? (bitte nach Art des Aufenthaltstitels und der jeweiligen Anzahl listen)

Die Antwort zu Frage 5 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt (ohne § 25 Abs.1 und Abs. 2 AufenthG) 249.199
nach § 22 Satz 1 AufenthG (Aufnahme aus dem Ausland) 295
nach § 22 Satz 2 AufenthG (Aufnahme durch BMI) 5.271
nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme durch Land) 4.845
nach § 23 Abs. 2 AufenthG (besondere Fälle) 4.907
nach § 23 Abs. 4 AufenthG (Resettlement) – AERL 1.316
nach § 23a AufenthG (Härtefallaufnahme durch Länder) 2.399
nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) 161.285 (davon 155.716 uk­rainische Staatsan­gehörige)
nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernisse) 30.561
nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende persönliche oder humanitäre Gründe) 2.014
nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (Verlängerung wegen außerge- wöhnlicher Härte) 3.690
nach § 25 Abs. 5 AufenthG (rechtliche oder tatsächliche Gründe) 20.028
nach § 25a Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut inte­grierten Jugendlichen und Heranwachsenden) 4.855
nach § 25a Abs. 2 S. 3 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Ehegatte/Le- benspartner) 14
nach § 25a Abs. 2 S. 5 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: minderjährige ledige Kinder) 90
nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Eltern) 551
nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Geschwister) 236
nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nach- haltiger Integration: integrierter Ausländer) 4.162
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhal- tiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner) 580
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhal- tiger Integration: Minderjähriges Kind) 2.100

Quelle: AZR, Stand 31.12.2022

 

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