Aufenthaltsbeendende Maßnahmen des Jahres 2022 und Durchsetzung der Ausreisepflicht in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1356

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 13.02.2023

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen des Jahres 2022 und Durchsetzung der Ausreisepflicht in Nordrhein-Westfalen

Laut Antwort der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf eine Kleine Anfrage der dortigen AfD-Fraktion kamen im Jahr 2022 auf 149 erfolgreich durchgeführte aufenthaltsbeendende Maßnahmen 251 gescheiterte aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht scheiterte somit in über 60% aller Fälle. Für unseren Rechtsstaat bedeutet das ein eklatantes Vollzugsdefizit.1

In Nordrhein-Westfalen wurden in den Jahren 2021 und 2022 lediglich ca. 4% der ausreisepflichtigen Personen abgeschoben. Neben der geringen Bereitschaft der Landesregierung, angekündigte Rückführungsinitiativen zu starten, scheitern zusätzlich noch zahlreiche der wenigen dann doch geplanten Rückführungsmaßnahmen. Gründe dafür sind insbesondere ein Untertauchen der abzuschiebenden Personen oder Renitenz im Flugzeug, was oftmals dazu führt, dass der Pilot die Mitnahme verweigert.

Nicht unerwähnt bleiben darf die Tatsache, dass auf freiwilliger Basis aus dem Landeshaushalt heraus Organisationen, wie z.B. der Flüchtlingsrat NRW, gefördert werden, die sich mit allen verfügbaren Mitteln grundsätzlich jeglicher Abschiebung widersetzen. Zahlreiche NGOs sind – unabhängig von der Rechtslage – ebenfalls bestrebt diesem Ansinnen zu folgen. In wenigen Fälle greifen sogar noch die Kirchen über das Instrument des Kirchenasyls in beschlossene Rückführungsmaßnahmen ein.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen scheiterten in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022? (Bitte die Anzahl und den jeweiligen Grund des Scheiterns analog zur Antwort der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Lt.-Drucksache 8/1708, darstellen)
  2. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 insgesamt organisiert?
  3. In Verbindung mit wie vielen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wurde im Jahr 2022 die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) genutzt?
  4. In wie vielen Fällen scheiterte die Abschiebung, trotz einer Verbringung in die UfA? (Bitte die Anzahl und die jeweiligen Gründe tabellarisch darstellen)
  5. In wie vielen Fällen gescheiterter Abschiebungen im Jahr 2022 besteht der begründete Verdacht, dass das Durchstechen des Abschiebetermins ursächlich war?

Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. Lt.-Drucksache 8/1708


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1356 mit Schreiben vom 22. März 2023 namens der Landesregierung beant­wortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Durchführung einer Rückführungsmaßnahme kann aufgrund einer Vielzahl von Hindernis­sen bereits im Vorfeld oder während der Maßnahme scheitern. Hierzu zählen u.a. das Fehlen von Identitätsdokumenten, gesundheitliche Probleme in der Person des Ausreisepflichtigen oder die fehlende Aufnahmebereitschaft der Herkunftsstaaten. In manchen Fällen können auch mehrere Sachverhalte einer Rückführung entgegenstehen. Unter anderem aufgrund die­ser Multikausalität können die Ursachen, die zum Scheitern einer Rückführungsmaßnahme führten, zahlenmäßig nicht konkret beziffert werden.

  1. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen scheiterten in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022? (Bitte die Anzahl und den jeweiligen Grund des Scheiterns analog zur Antwort der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Lt.-Drucksache 8/1708, darstellen)

Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt der Landesregierung nicht vor.

  1. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 insgesamt organisiert?

Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt der Landesregierung nicht vor.

  1. In Verbindung mit wie vielen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wurde im Jahr 2022 die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) genutzt?

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 1.131 ausreisepflichtige Personen in der Unterbringungsein­richtung für Ausreisepflichtige in Büren zur Sicherung von aufenthaltsbeendenden Maßnah­men untergebracht.

  1. In wie vielen Fällen scheiterte die Abschiebung, trotz einer Verbringung in die UfA? (Bitte die Anzahl und die jeweiligen Gründe tabellarisch darstellen)

Hierzu liegen der Landesregierung keine validen Daten vor.

  1. In wie vielen Fällen gescheiterter Abschiebungen im Jahr 2022 besteht der begrün­dete Verdacht, dass das Durchstechen des Abschiebetermins ursächlich war?

Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt der Landesregierung nicht vor.

 

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