Kleine Anfrage 5021
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Aufnahme von Asylsuchenden in Bochum ohne jedes Limit?
Wie die WAZ am 08.01.2025 berichtet, muss Bochum angeblich „noch 900 weitere Personen aufnehmen“. Zu diesem Zweck würden derzeit Vorbereitungen auf den Flächen am Bövinghauser Hellweg in Bochum-Gerthe, an der Kemnader Straße in Bochum-Stiepel und „Auf der Heide“ in Bochum-Altenbochum getroffen. Laut Informationen der WAZ müsse Bochum „noch etwa 900 geflüchtete Menschen aufnehmen, die derzeit in landesweiten Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind“. Der Bau der drei Container-Dörfer soll den Steuerzahler 24,9 Millionen Euro kosten.1
Die Entscheidung verwundert aus vielerlei Hinsicht. Zum einen sind – wenn auch geringfügig – niedrigere Zugangszahlen in Bezug auf durch die Bundespolizei festgestellte illegale Einreisen in das Bundesgebiet zu verzeichnen, was im Wesentlichen nicht aus eigenen Maßnahmen resultiert, sondern Folge einer stringenteren Migrationspolitik zahlreicher europäischer Länder ist.
Zum zweiten wurde erst nach dem Ratsbeschluss über die drei genannten Flächen beschlossen, eine neue Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) am Standort Rensingstrasse für bis zu 750 Personen zu errichten. Zusammen mit der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) und der Notunterkunft wäre somit die Kapazität dieser drei Einrichtungen auf das Aufnahmekontingent der Stadt Bochum anzurechnen. Zu den bisher angerechneten 1.300 Plätzen für die LEA und die NU kommen mit der EAE weitere 750 Plätze hinzu – also 2.050 Plätze. Wie aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz hervorgeht, kommt es zudem zu einer Anrechnung durch die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA). Die Aussage, dass Bochum noch etwa 900 Personen aufnehmen müsse, ist somit nicht nachvollziehbar. Auch wenn die EAE in der Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg derzeit noch nicht aufgenommen ist, ist dieser Zustand vorhersehbar nur temporär. Die erheblichen zusätzlichen Kosten für die Stadt Bochum wären somit – aus unserer Sicht – vermeidbar.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Inwiefern ist es zutreffend, dass die Plätze in der geplanten EAE derzeit noch nicht als Anrechnung in der Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg auftauchen?
- Wie viele Plätze werden nach Inbetriebnahme der EAE und unter Einbeziehung der zu verzeichnenden generell verstärkten Aufnahme von UMA in Bochum zukünftig beim Verteilschlüssel der Bezirksregierung Arnsberg insgesamt durch den Betrieb der Landeseinrichtungen in Bochum angerechnet?
- Wo sollen nach Inbetriebnahme der EAE die 900 kommunal zugewiesenen Personen untergebracht werden?
- Die Landesregierung hat den Kommunen eine 1:1-Anrechnung für die in den Landeseinrichtungen untergebrachten Personen versprochen; Warum wird diese Zusage in Bochum nicht eingehalten?
- Nach Aussage der WAZ kündigt die Stadt Bochum Infoveranstaltungen für die betroffenen Anwohner an. Sie sollen stattfinden, bevor die Container-Dörfer bezogen werden. Inwiefern können die Anwohner damit rechnen, dass sich auch die zuständige Ministerin, Josefine Paul (Bündnis 90/ Die Grünen) einmal – und damit erstmals – im Zusammenhang mit dieser Thematik den Fragen der Anwohner im persönlichen Kontakt stellen wird?
Enxhi Seli-Zacharias
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5021 mit Schreiben vom 12. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Inwiefern ist es zutreffend, dass die Plätze in der geplanten EAE derzeit noch nicht als Anrechnung in der Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg auftauchen?
Seit dem 17.01.2025 werden die 750 Plätze der EAE in Bochum gemäß § 3 Abs. 5 Flücht-lingsaufnahmegesetz (FlüAG) zu 100 Prozent auf die kommunale Aufnahmeverpflichtung angerechnet.
- Wie viele Plätze werden nach Inbetriebnahme der EAE und unter Einbeziehung der zu verzeichnenden generell verstärkten Aufnahme von UMA in Bochum zukünftig beim Verteilschlüssel der Bezirksregierung Arnsberg insgesamt durch den Betrieb der Landeseinrichtungen in Bochum angerechnet?
Es werden aufgrund der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), der Notunterkunft (NU) Bochum sowie der EAE insgesamt 2.050 Plätze angerechnet.
Soweit das Jugendamt der Stadt Bochum einen UMA aus einer Landeseinrichtung in Obhut nimmt, wird diese Person bis zum Ende der Inobhutnahme auf die FlüAG-Aufnahmequote angerechnet, sofern sie im Rahmen der monatlichen FlüAG Bestandsmeldungen durch die Stadt Bochum zur Anrechnung gemeldet wird.
- Wo sollen nach Inbetriebnahme der EAE die 900 kommunal zugewiesenen Personen untergebracht werden?
Diese Entscheidung obliegt den Kommunen in eigener Zuständigkeit.
- Die Landesregierung hat den Kommunen eine 1:1-Anrechnung für die in den Lan-deseinrichtungen untergebrachten Personen versprochen; Warum wird diese Zusage in Bochum nicht eingehalten?
Die Anrechnung ist bereits erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.
- Nach Aussage der WAZ kündigt die Stadt Bochum Infoveranstaltungen für die betroffenen Anwohner an. Sie sollen stattfinden, bevor die Container-Dörfer bezogen werden. Inwiefern können die Anwohner damit rechnen, dass sich auch die zuständige Ministerin, Josefine Paul (Bündnis 90/ Die Grünen) einmal – und damit erstmals – im Zusammenhang mit dieser Thematik den Fragen der Anwohner im persönlichen Kontakt stellen wird?
Bei den sog. Container-Dörfern handelt es sich um kommunal geplante Unterkünfte, insofern erfolgt die Weitergabe konkreter Informationen diesbezüglich (z.B. bei vorgeschalteten Informationsveranstaltungen) durch die Stadt Bochum und nicht durch das Land Nordrhein-Westfalen.