Ausbau der Erneuerbaren Energien auf Forstflächen in den Kreisen

Kleine Anfrage

Antwort

der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 839 vom 28. November 2022
der Abgeordneten Andreas Keith und Christian Loose AfD

Drucksache 18/1849

Ausbau der Erneuerbaren Energien auf Forstflächen in den Kreisen

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

In einer Pressemitteilung1 der Landesregierung vom 31. August 2022 heißt es:

„Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen treibt den Ausbau der Erneuerbaren Energien vo­ran. Um damit gerade in der aktuellen Energieversorgungskrise zügig zu starten, hat sich das Landeskabinett in einem ersten Schritt auf Eckpunkte zur notwendigen Änderung des Landes-entwicklungsplans (LEP) verständigt, die das federführende Ministerium für Wirtschaft, Indust­rie, Klimaschutz und Energie erarbeitet hat.“

Die geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans der Landesregierung beinhalten ins­besondere die Aufhebung des 1500-Meter-Abstands zur Wohnbebauung. Außerdem soll künf­tig die Erzeugung von Windenergie auf geeigneten Waldflächen möglich sein.

Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 839 mit Schreiben vom 3. Januar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz beant­wortet.

  1. Inwieweit plant die Landesregierung den Bau von Windindustrieanlagen auf Kala-mitätsflächen bzw. beschädigten Forstflächen im Oberbergischen Kreis?
  2. Inwieweit plant die Landesregierung den Bau von Windindustrieanlagen auf Kala-mitätsflächen bzw. beschädigten Forstflächen im Kreis Olpe?
  3. Inwieweit plant die Landesregierung den Bau von Windindustrieanlagen auf Kala-mitätsflächen bzw. beschädigten Forstflächen im Kreis Siegen-Wittgenstein?
  4. Inwieweit plant die Landesregierung den Bau von Windindustrieanlagen auf Kala-mitätsflächen bzw. beschädigten Forstflächen im Märkischen Kreis?
  5. Inwieweit plant die Landesregierung den Bau von Windindustrieanlagen auf Kala-mitätsflächen bzw. beschädigten Forstflächen im Hochsauerlandkreis?

Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Landesregierung plant Kalamitätsflächen und beschädigte Forstflächen für die Windener­gie zu öffnen. Die konkrete planerische Steuerung und Ausweisung von Windenergiegebieten wird zukünftig der Regionalplanung obliegen. Ob und inwieweit die Träger der Regionalpla­nung von der Möglichkeit einer planerischen Festlegung von Windenergiegebieten auf Kalamitätsflächen bzw. beschädigten Forstflächen nach der entsprechenden Änderung des Landesentwicklungsplans in einzelnen Regionen Gebrauch machen werden, entscheiden diese in eigener Verantwortung.

 

Antwort als PDF

 

1 https://www.land.nrw/pressemitteilung/erster-schritt-fuer-massiven-ausbau-der-erneuerbaren-energien-landesregierung