Ausbau von Windenergie in Nordrhein-Westfalen – wie umfangreich sind Flächenver­brauch und subventionsgetriebene Umwidmung?

Kleine Anfrage
vom 25.03.2026

Kleine Anfrage 7198 vom 10. Februar 2026
des Abgeordneten Christian Loose AfD

Drucksache 18/17784

Ausbau von Windenergie in Nordrhein-Westfalen – wie umfangreich sind Flächenver­brauch und subventionsgetriebene Umwidmung?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgt den weiteren Ausbau von Windindustriean­lagen als zentralen Bestandteil ihrer energiepolitischen Zielsetzungen. In landeseigenen Dar­stellungen wird der Ausbau als erforderlich und zielführend eingeordnet, während Fragen der Flächeninanspruchnahme, der Umwidmung landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie der lang­fristigen Auswirkungen auf Landschaftsräume und regionale Strukturen nur nachgeordnet the­matisiert werden.1

Medienberichte gehen davon aus, dass sich der Ausbau der Windindustrieanlagen in Nord­rhein-Westfalen im Jahr 2026 deutlich beschleunigen und sich im Vergleich zu den Vorjahren nahezu verdreifachen könnte. Dies ist mit einer erheblichen zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen sowie mit zunehmenden Eingriffen in Natur-, Landschafts- und Siedlungsräume verbunden.2

Zugleich wird berichtet, dass Windindustrieanlagen für Grundstückseigentümer und landwirt­schaftliche Betriebe aufgrund langfristiger Pachtverträge und staatlich abgesicherter Rahmen­bedingungen wirtschaftlich attraktiv sind. Diese Anreizwirkungen begünstigen die Bereitstel­lung von Flächen für Windindustrieanlagen und tragen zur fortschreitenden Umwidmung land­wirtschaftlich genutzter Flächen bei.3

Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 7198 mit Schreiben vom 19. März 2026 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Minister für Umwelt, Na­turschutz und Verkehr beantwortet.

  1. In welchem Ausmaß werden in Nordrhein-Westfalen derzeit Flächen durch Win­dindustrieanlagen in Anspruch genommen (bitte Angabe in Hektar oder als Anteil an der Landesfläche, einschließlich Fundamentflächen, von Rotorblättern über­strichenen Flächen, Zuwegungen und Kranstellflächen)?

Die Flächeninanspruchnahme durch Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen kann nur auf Grundlage von Erfahrungswerten näherungsweise bestimmt werden, da wesentliche Teile der beanspruchten Flächen – insbesondere Zuwegungen oder von Rotoren überstrichene Flä­chen – je nach Vornutzung weiterhin für andere Nutzungen zur Verfügung stehen. Der bishe­rige Erfahrungswert liegt im Mittel zwischen 0,25 und 0,5 Hektar pro Anlage. Daraus ergibt sich bei derzeit 4.026 Anlagen eine Größenordnung von höchstens ca. 2.013 Hektar, entspre­chend etwa 0,06 Prozent der Landesfläche.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen des weiteren Ausbaus von Windindustrieanlagen auf Landschaftsräume, insbesondere Natur- und Erho­lungsgebiete in Nordrhein-Westfalen?

Anlagen zur Energiegewinnung sind seit jeher Teil des Landschaftsbildes des Industrielands Nordrhein-Westfalen. Durch die Landes- und Regionalplanung sowie die kommunale Bauleit­planung erfolgt eine raumverträgliche Steuerung, die – neben den Belangen von Bürgerinnen und Bürgern – u. a. auch die Belange von Natur- und Erholungsgebieten umfassend berück­sichtigt.

  1. Welche Anzahl zusätzlicher Windkraftanlagen soll nach Vorstellungen der Lan­desregierung in Nordrhein-Westfalen bis 2045 errichtet werden?
  2. Welche Gesamtfläche (einschließlich Fundamentflächen, von Rotorblättern über­strichenen Flächen, Zuwegungen und Kranstellflächen) wird nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2045 in Nordrhein-Westfalen durch Windindustrieanla­gen beansprucht sein, wenn sämtliche für die Zielerreichung nach Antwort zu Frage 4. vorgesehenen Anlagen errichtet worden sind (bitte Angabe in Hektar oder als Anteil an der Landesfläche)?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwor­tet.

Die Landesregierung hat in der Energie- und Wärmestrategie für die Windenergie an Land einen Ausbaukorridor von 18-23 Gigawatt installierter Leistung bis zum Jahr 2045 anvisiert – eine konkrete Anlagenzahl ist damit nicht festgelegt. Vor diesem Hintergrund kann auch keine Aussage zur Fläche gemacht werden.

  1. Welche Folgen erwartet die Landesregierung für die Landwirtschaft und deren re­gionale Erzeugung in Nordrhein-Westfalen durch die zunehmende subventions­gestützte Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen zugunsten von Windindustrie­anlagen?

Windenergieanlagen sind in der Regel mit einer landwirtschaftlichen Nutzung vereinbar, so­dass die Bewirtschaftung im unmittelbaren Umfeld der Anlagen regelmäßig fortgeführt werden kann.

 

MMD18-18274

 

1 Vgl. https://www.energy4climate.nrw/energie/windenergie, abgerufen am 31.01.2026.

2 Vgl. https://www.waz.de/wirtschaft/article410800747/windkraft-in-nrw-ausbau-wird-sich-2026-laut-prognose-verdreifachen.html, abgerufen am 09.01.2026.

3 Vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/windkraft-warum-der-ausbau-fuer-landwirte-so-lukrativ-ist/, abgerufen am 26.01.2026.

Beteiligte:
Christian Loose