Kleine Anfrage 7198 vom 10. Februar 2026
des Abgeordneten Christian Loose AfD
Drucksache 18/17784
Ausbau von Windenergie in Nordrhein-Westfalen – wie umfangreich sind Flächenverbrauch und subventionsgetriebene Umwidmung?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgt den weiteren Ausbau von Windindustrieanlagen als zentralen Bestandteil ihrer energiepolitischen Zielsetzungen. In landeseigenen Darstellungen wird der Ausbau als erforderlich und zielführend eingeordnet, während Fragen der Flächeninanspruchnahme, der Umwidmung landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie der langfristigen Auswirkungen auf Landschaftsräume und regionale Strukturen nur nachgeordnet thematisiert werden.1
Medienberichte gehen davon aus, dass sich der Ausbau der Windindustrieanlagen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2026 deutlich beschleunigen und sich im Vergleich zu den Vorjahren nahezu verdreifachen könnte. Dies ist mit einer erheblichen zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen sowie mit zunehmenden Eingriffen in Natur-, Landschafts- und Siedlungsräume verbunden.2
Zugleich wird berichtet, dass Windindustrieanlagen für Grundstückseigentümer und landwirtschaftliche Betriebe aufgrund langfristiger Pachtverträge und staatlich abgesicherter Rahmenbedingungen wirtschaftlich attraktiv sind. Diese Anreizwirkungen begünstigen die Bereitstellung von Flächen für Windindustrieanlagen und tragen zur fortschreitenden Umwidmung landwirtschaftlich genutzter Flächen bei.3
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 7198 mit Schreiben vom 19. März 2026 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.
- In welchem Ausmaß werden in Nordrhein-Westfalen derzeit Flächen durch Windindustrieanlagen in Anspruch genommen (bitte Angabe in Hektar oder als Anteil an der Landesfläche, einschließlich Fundamentflächen, von Rotorblättern überstrichenen Flächen, Zuwegungen und Kranstellflächen)?
Die Flächeninanspruchnahme durch Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen kann nur auf Grundlage von Erfahrungswerten näherungsweise bestimmt werden, da wesentliche Teile der beanspruchten Flächen – insbesondere Zuwegungen oder von Rotoren überstrichene Flächen – je nach Vornutzung weiterhin für andere Nutzungen zur Verfügung stehen. Der bisherige Erfahrungswert liegt im Mittel zwischen 0,25 und 0,5 Hektar pro Anlage. Daraus ergibt sich bei derzeit 4.026 Anlagen eine Größenordnung von höchstens ca. 2.013 Hektar, entsprechend etwa 0,06 Prozent der Landesfläche.
- Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen des weiteren Ausbaus von Windindustrieanlagen auf Landschaftsräume, insbesondere Natur- und Erholungsgebiete in Nordrhein-Westfalen?
Anlagen zur Energiegewinnung sind seit jeher Teil des Landschaftsbildes des Industrielands Nordrhein-Westfalen. Durch die Landes- und Regionalplanung sowie die kommunale Bauleitplanung erfolgt eine raumverträgliche Steuerung, die – neben den Belangen von Bürgerinnen und Bürgern – u. a. auch die Belange von Natur- und Erholungsgebieten umfassend berücksichtigt.
- Welche Anzahl zusätzlicher Windkraftanlagen soll nach Vorstellungen der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bis 2045 errichtet werden?
- Welche Gesamtfläche (einschließlich Fundamentflächen, von Rotorblättern überstrichenen Flächen, Zuwegungen und Kranstellflächen) wird nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2045 in Nordrhein-Westfalen durch Windindustrieanlagen beansprucht sein, wenn sämtliche für die Zielerreichung nach Antwort zu Frage 4. vorgesehenen Anlagen errichtet worden sind (bitte Angabe in Hektar oder als Anteil an der Landesfläche)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Landesregierung hat in der Energie- und Wärmestrategie für die Windenergie an Land einen Ausbaukorridor von 18-23 Gigawatt installierter Leistung bis zum Jahr 2045 anvisiert – eine konkrete Anlagenzahl ist damit nicht festgelegt. Vor diesem Hintergrund kann auch keine Aussage zur Fläche gemacht werden.
- Welche Folgen erwartet die Landesregierung für die Landwirtschaft und deren regionale Erzeugung in Nordrhein-Westfalen durch die zunehmende subventionsgestützte Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen zugunsten von Windindustrieanlagen?
Windenergieanlagen sind in der Regel mit einer landwirtschaftlichen Nutzung vereinbar, sodass die Bewirtschaftung im unmittelbaren Umfeld der Anlagen regelmäßig fortgeführt werden kann.
1 Vgl. https://www.energy4climate.nrw/energie/windenergie, abgerufen am 31.01.2026.
2 Vgl. https://www.waz.de/wirtschaft/article410800747/windkraft-in-nrw-ausbau-wird-sich-2026-laut-prognose-verdreifachen.html, abgerufen am 09.01.2026.
3 Vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/windkraft-warum-der-ausbau-fuer-landwirte-so-lukrativ-ist/, abgerufen am 26.01.2026.