Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen verhindern – Lehren aus dem letzten Ausbruch ziehen

Antrag
vom 12.02.2019

Antragder AfD-Fraktion vom 12.02.2019

 

Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen verhindern – Lehren aus dem letzten Ausbruch ziehen

I. Ausgangslage

Als die Blauzungenkrankheit (engl. Bluetongue (BT)) das erste Mal in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006 auftrat, starben an der viralen Infektionskrankheit 30.000 Schafe und 8.000 Rinder. Als Reaktion darauf erließ Deutschland die EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsver-ordnung vom 31. August 2006 als Eilverordnung. Diese wurde über den 22. Juli 2007 hinaus verlängert und neu gefasst durch Bekanntmachung vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1905), zuletzt geändert durch Art. 14 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720).

Damals war die verpflichtende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit flächendeckend ein­geführt worden sowie eine verpflichtende Behandlung mit Insektiziden innerhalb einer 150 km Sperrzone. Die Impfpflicht wurde damals behördlich eingeführt, obwohl der Impfstoff noch nicht zugelassen bzw. nur in einem Eilverfahren durchgewunken wurde.

Das Friedriech-Loeffler-Institut schätzte die Wahrscheinlichkeit, dass die Krankheit nach Deutschland gelangt, bereits im Vorfeld als sehr hoch ein. Die BT-Infektion erfolgt über den Stich von Mücken. Die Larven der ca. drei Millimeter großen Gnitzen überwintern als Larven, die keinen Blauzungenvirus enthalten, und sterben erst ab, wenn die Temperaturen 60 Tage lang unter 10° C liegen. Allerdings können die Viren in den Erythrozyten der Wiederkäuer bis zu 160 Tage überleben, so dass die Krankheit im Frühjahr mit Entwicklung einer neuen Mü­ckengeneration wieder aufflammt. Hinzu kommt die Möglichkeit, dass das Virus in infizierten Wildtieren überlebt und so eine Ausbreitungsquelle außerhalb des Nutzviehs bestehen bleibt. Da die Gnitzen inzwischen weit verbreitet sind und mit Hilfe des Windes große Entfernungen überwinden können, ist eine rasche Ausbreitung des BT-Virus über bis zu 200 Kilometer nicht ungewöhnlich. Daher empfiehlt die ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-4 und -8 zu impfen. In Deutschland erfolgt die Impfung jedoch auf freiwilliger Basis und ist beim zuständigen Veteri­näramt genehmigungspflichtig.

Mit einer möglichst flächendeckenden Impfung könnten die Tiere geschützt und eine Eindäm­mung der Krankheitsausbreitung erreicht werden. Die Tierschutzverbände haben daher be­reits beim ersten Ausbruch gefordert, dass die Entwicklung eines geeigneten Impfstoffes mit allen Möglichkeiten vorangetrieben werde, damit die Tiere schnellstmöglich vor der Blauzun-genkrankheit geschützt werden können und die tiergerechten Formen des Weidegangs und der Wanderschafthaltung bestehen bleiben.

Glücklicherweise steht nun ein Impfstoff zur Verfügung, der ausreichend untersucht und in der Praxis bewährt sein sollte. Es gilt nun diesen Impfstoff in ausreichender Menge vorrätig zu halten und die Viehhalter zu sensibilisieren. In Baden-Württemberg wurde deshalb eine Impf­kampagne ins Leben gerufen. Nur durch eine flächendeckende Impfung können Wiederkäuer wirksam vor einer Ansteckung mit dem Virus geschützt und weitere Ausbrüche verhindert wer­den. Zudem können in der Regel nur Tiere mit Impfschutz aus dem Sperrgebiet heraus be­handelt werden. Durch den Verlust des Status „frei von der Blauzungenkrankheit“ ist nämlich mit Handelsrestriktionen zu rechnen, die gegebenenfalls auch den Drittlandhandel betreffen.

Neben dem drohenden Ausbruch der afrikanischen Schweinepest ist dies nun die nächste große Gefahr für nordrhein-westfälische Viehhalter. Obwohl der Virus nicht auf den Menschen übertragen werden kann, bedroht er die wirtschaftliche Existenz der Landwirte, die neben den stark gestiegenen Produktionskosten für bspw. Futtermittel nun ihre Existenzgrundlage zu ver­lieren drohen. Auch wenn der Tiergesundheitsdienst NRW nicht mit einer schnellen Ausbrei­tung wie 2007 rechnet, da im Winter aufgrund der geringen Anzahl an Gnitzen die Übertra­gungsrate gering ist, so ist diese Zeit zur Vorbereitung zu nutzen. Aktuell steht der Impfstoff nur in begrenztem Maße zur Verfügung und die bisherige Impfbereitschaft auch in Gebieten mit erhöhtem Ausbruchsrisiko war gering.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. alle Vorbereitungen für einen wahrscheinlichen Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen zu treffen

2. dafür zu sorgen, dass ausreichend Impfstoffe für den bedrohten nordrhein-westfälischen Viehbestand vorhanden sind

3. die freiwillige Bereitschaft zur Impfung bei den Landwirten durch Aufklärung über die Vor­teile der Impfung zu erhöhen

4. die Zuwendungen an die Tierseuchenkasse zu erhöhen und die rechtlichen Grundlagen zur Risikominimierung bei Impfschäden zu schaffen

5. ein landesweites Monitoring bezüglich der Risiken eines Ausbruchs und Verbreitung der Blauzungenkrankheit bei Wildtieren durchzuführen.

Dr. Christian Blex
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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