Ausländerbehörde Düren erteilte in den Jahren 2015 bis 2023 mutmaßlich 222 Aufenthaltserlaubnisse zu Unrecht – Wie ist der Ermittlungsstand in Bezug auf die anderen mutmaßlich beteiligten Ausländerbehörden?

Kleine Anfrage
vom 26.06.2024

Kleine Anfrage 4022

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Ausländerbehörde Düren erteilte in den Jahren 2015 bis 2023 mutmaßlich 222 Aufenthaltserlaubnisse zu Unrecht Wie ist der Ermittlungsstand in Bezug auf die anderen mutmaßlich beteiligten Ausländerbehörden?

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3843 hervorgeht, besteht der Verdacht, dass einzelne Mitarbeiter der kommunalen Ausländerbehörde Düren im Zusammenhang mit dem aktuellen Schleuserskandal, in Kenntnis des Umstandes, dass die eingereichten Antragsnachweise inhaltlich unzutreffend waren, Aufenthaltserlaubnisse trotzdem erteilt haben.

Für den Zeitraum von 2015 bis 2023 geht die leitende Oberstaatsanwältin dabei von 222 zu Unrecht erteilten Aufenthaltserlaubnissen aus, davon allein 117 im Jahr 2019.

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3822 hervorgeht, waren weitere kommunalen Ausländerbehörden mutmaßlich beteiligt, darunter die im Rhein-Erft-Kreis, in Kerpen, in Solingen, im Rhein-Kreis-Neuss und in Krefeld.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele unrechtmäßig ausgestellte Aufenthaltserlaubnisse im Zusammenhang mit dem aktuellen Schleuserskandal wurden nach derzeitigem Ermittlungsstand in den oben genannten kommunalen Ausländerbehörden ausgestellt? (Bitte für den Rhein-Erft-Kreis, Kerpen, Solingen, den Rhein-Kreis-Neuss und Krefeld einzeln und differenziert nach Jahr und Anzahl listen, analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 3843)
  2. Welches waren die Herkunftsländer der begünstigten Personen? (Bitte differenziert nach allen oben aufgeführten kommunalen Ausländerbehörden, Herkunftsland, Jahr und Anzahl listen)
  3. Inwiefern besteht – abgesehen von Düren – auch bei den anderen oben genannten kommunalen Ausländerbehörden der Verdacht, dass einzelne Mitarbeiter wissentlich unrechtmäßige Aufenthaltserlaubnisse erstellt haben?
  4. Inwiefern wurden bei den beschuldigten Mitarbeitern in Düren ggf. die Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (z.B. 4-Augen-Prinzip; Rotationsprinzip) verletzt?
  5. Befragt nach möglichen Mitwissern nannte der Hauptbeschuldigte B. sowohl den ehemaligen Ausländerdezernenten und heutigen Kämmerer H. (CDU) als auch dessen Nachfolgerin im Ausländeramt, die ehemalige Landtagsabgeordnete Sybille Haußmann (Grüne), Ehefrau des heutigen Umweltministers Oliver Krischer (Grüne). Inwiefern gibt es nach derzeitigem Ermittlungsstand den begründeten Verdacht, dass bei den anderen oben genannten kommunalen Ausländerbehörden leitende Mitarbeiter direkt oder indirekt am Schleuserskandal beteiligt waren?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-9755


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4022 mit Schreiben vom 30. Juli 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie der Ministerin für Heimat, Kom­munales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

  1. Wie viele unrechtmäßig ausgestellte Aufenthaltserlaubnisse im Zusammenhang mit dem aktuellen Schleuserskandal wurden nach derzeitigem Ermittlungsstand in den oben genannten kommunalen Ausländerbehörden ausgestellt? (Bitte für den Rhein-Erft-Kreis, Kerpen, Solingen, den Rhein-Kreis-Neuss und Krefeld ein­zeln und differenziert nach Jahr und Anzahl listen, analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 3843)
  2. Welches waren die Herkunftsländer der begünstigten Personen? (Bitte differen­ziert nach allen oben aufgeführten kommunalen Ausländerbehörden, Herkunfts­land, Jahr und Anzahl listen)

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Dem Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Düsseldorf vom 03.07.2024 zufolge ergibt sich die Anzahl der nach derzeitigem Ermittlungsstand mutmaßlich zu Unrecht erteilten Auf­enthaltserlaubnisse aus nachfolgender tabellarischer Übersicht, wobei die Angaben zu den Herkunftsländern auf den gegenwärtig vorliegenden Daten zur jeweiligen Staatsangehörigkeit der Antragstellenden beruhen:

Ausländeramt des Rhein-Erft-Kreises

Jahr Anzahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse Herkunftsländer
2018 17 17 x China
2019 16 16 x China
Gesamt 33 33 x China

 

Ausländeramt der Stadt Kerpen

Jahr Anzahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse Herkunftsländer
2018 29 29 x China
2019 7 7 x China
Gesamt 36 36 x China

 

Ausländeramt der Stadt Solingen

Jahr Anzahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse Herkunftsländer
2016 18 14 x Oman, 4 x China
2017 17 11 x China, 4 x Türkei, 1 x Pakistan, 1 x Indien
2018 7 5 x Iran, 1 x Indien, 1 x Dominica
2019 6 6 x China
Gesamt 48 21 x China, 14 x Oman, 5 x Iran, 4 x Türkei, 2 x Indien, 1 x Pakistan, 1 x Dominica

 

  1. Inwiefern besteht abgesehen von Düren auch bei den anderen oben genannten kommunalen Ausländerbehörden der Verdacht, dass einzelne Mitarbeiter wissent­lich unrechtmäßige Aufenthaltserlaubnisse erstellt haben?

Dem in der Antwort auf Frage 1 bezeichneten Bericht zufolge besteht im vorliegenden Ermitt­lungsverfahren der Verdacht, dass einzelne Bedienstete der Ausländerämter des Rhein-Erft-Kreises sowie der Städte Kerpen und Solingen trotz Kenntnis inhaltlich unzutreffender An­tragsnachweise Aufenthaltserlaubnisse erteilt haben. Ob Aufenthaltserlaubnisse weiterer Aus­länderämter betroffen sein könnten, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

  1. Inwiefern wurden bei den beschuldigten Mitarbeitern in Düren ggf. die Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (z.B. 4-Augen-Prinzip; Rotationsprinzip) verletzt?

Erst nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen können valide Aussagen zu möglichen Verstößen gegen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes getroffen wer­den.

  1. Befragt nach möglichen Mitwissern nannte der Hauptbeschuldigte B. sowohl den ehemaligen Ausländerdezernenten und heutigen Kämmerer H. (CDU) als auch dessen Nachfolgerin im Ausländeramt, die ehemalige Landtagsabgeordnete Sybille Haußmann (Grüne), Ehefrau des heutigen Umweltministers Oliver Krischer (Grüne). Inwiefern gibt es nach derzeitigem Ermittlungsstand den begründeten Verdacht, dass bei den anderen oben genannten kommunalen Ausländerbehör­den leitende Mitarbeiter direkt oder indirekt am Schleuserskandal beteiligt waren?

Zum Schutz der andauernden Ermittlungen wird derzeit von der Mitteilung weiterer Einzelhei­ten im Sinne der Fragestellung abgesehen. Eine solche Mitteilung könnte die Aussagen in Betracht kommender Zeuginnen und Zeugen sowie die Aussagebereitschaft beschuldigter Personen nicht unwesentlich beeinflussen und Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen der Er­mittlungsbehörden ermöglichen.

 

MMD18-10169