Ausländische Flut-Plünderer konsequent abschieben!

Antrag

Antrag
der Fraktion der AfD

Ausländische Flut-Plünderer konsequent abschieben!

I. Ausgangslage

Wie aus der Beantwortung der Großen Anfrage 2 hervorgeht, haben Kriminelle im Zusammen­hang mit der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 insgesamt 1057 Straftaten verübt – die meisten davon ereigneten sich unmittelbar nach dem 14. Juli 2021 beziehungsweise während der ersten Wochen nach der Flut. Darunter waren 632 Eigentumsdelikte wie Unterschlagun­gen, Raubüberfälle, Plünderungen und Wohnungseinbrüche. Dazu äußerte sich die Landes­regierung wie folgt: „Die tatverdächtigen Personen drangen beispielsweise in frei zugängliche oder unzureichend gesicherte, teils nicht bewohnte Wohnungen und Häuser ein oder entwen­deten unbeaufsichtigte Gegenstände.“ Die Diebe machten dabei sogar vor verschlossenen Räumlichkeiten nicht Halt und entwendeten neben Notebooks und Schmuck auch wertvolle Baumaschinen, Autos und Werkzeuge. Zahlreiche Flutopfer verloren damit nicht nur ihr Zu­hause, sondern auch sprichwörtlich ihr letztes Hab und Gut.

Insgesamt verursachten die Täter einen Schaden in Höhe von 1,814 Millionen Euro. Bei den Eigentumsdelikten konnten die Polizeibehörden 275 – mehrheitlich ausländische – Tatver­dächtige ermitteln. Die Aufklärungsquote der Straftaten beträgt damit weniger als die Hälfte. In lediglich 48 Fällen kam es zu einer Verurteilung der Täter, 806 Verfahren wurden hingegen vollständig eingestellt.

Von der Bild-Zeitung auf die Straftaten angesprochen, äußerte sich der CDU-Landtagsabge­ordnete Gregor Golland: „Es ist schändlich und schäbig, dass offenbar überwiegend ausländi­sche Straftäter die Flutkatastrophe zu ihrer Bereicherung ausgenutzt haben.“ Die Straftäter hätten laut Golland „ihr Gastrecht missbraucht und gehören abgeschoben“.1

Damit greift Golland Forderungen auf, die die AfD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Land­tag im Rahmen ihrer Anträge zur Durchführung hinfälliger Abschiebemaßnahmen bereits mehrfach geäußert hat.

II. Der Landtag stellt fest:

Im Rahmen der Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 kam es zu zahlreichen Straftaten, die deutlich zu missbilligen und zu sanktionieren sind.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. die ermittelten Straftäter mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft umgehend im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten abzuschieben beziehungsweise in die Herkunftsländer rückzuführen;
  2. sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Gesetzesänderung einzusetzen, die eine Erweiterung der maßgeblichen Gründe für ein Ausweisungsinteresse gemäß § 54 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorsieht, sodass nicht-deutsche Kriminelle künftig leichter und schneller remigriert werden können.

Andreas Keith
Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Martin Vincentz

und Fraktion

 

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