Ausreisepflichtige Personen in NRW im ersten Quartal 2023

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1856

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner AfD

Ausreisepflichtige Personen in NRW im ersten Quartal 2023

Wie aus dem bisher letzten Quartalsbericht „Sachstand staatliches Asylsystem“ hervorgeht, befanden sich mit Stand 31.12.2022 insgesamt 74.168 ausreisepflichtige Personen in NRW, davon 63.611 mit einer Duldung. Eine nähere Aufschlüsselung erfolgt im Quartalsbericht nicht.

Wie aus mehreren Kleinen Anfragen im Zusammenhang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht für alle Kreise hervorgeht, waren davon auf kommunaler Ebene insgesamt 66.066 ausreisepflichtige Personen aufhältig, davon 58.888 mit einer Duldung. 34.283 Personen aus dem Kreis der Geduldeten gehören laut Auskunft der Landesregierung potenziell zum Kreis der Personen, die in den Genuss des sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrechts“ kommen könnten. Eine Nichterfüllung der geforderten Voraussetzungen zur Erlangung eines Aufenthaltsgewährung für „gut Integrierte“ gem. AufenthG § 25a und § 25b nach 18 Monaten wäre gleichbedeutend mit einem Rückfall in den Status der Duldung.

Im Rahmen von Gesetzesänderungen auf Bundesebene kamen in den letzten Jahren weiteren Möglichkeiten der Duldung hinzu. Dazu zählen die Duldung für Personen mit ungeklärter Identität (AufenthG § 60b), die Ausbildungsduldung (AufenthG § 60c) sowie die Beschäftigungsduldung (AufenthG § 60d). Generell wird als Duldung die temporäre Aussetzung der Abschiebung unter Bestehenbleiben der vollziehbaren Ausreisepflicht bezeichnet.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich mit Stand 31.03.2023 in NRW auf? (Bitte differenziert nach Nationalität und Anzahl sowie nach latent (AufenthG §50 Abs. 1) und vollziehbar (AufenthG § 58 Abs. 2) ausreisepflichtigen Personen listen)
  2. Welches sind die häufigsten Gründe für eine bisher nicht vollzogene Rückführung dieses Personenkreises, trotz fehlender Duldung? (Bitte die wichtigsten Gründe benennen und quantitativ beziffern)
  3. Wie viele ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung (AufenthG § 60a) hielten sich mit Stand 31.03.2023 in NRW auf? (Bitte differenziert nach Nationalität und Anzahl listen)
  4. Welche Gründe liegen für den verhältnismäßig hohen Anteil der Duldungen an der Gesamtzahl der ausreisepflichtigen Personen vor? (Bitte möglichst differenziert nach Anzahl, Nationalität und Duldungsgrund listen und hierbei insbesondere auch die Anzahl der Duldungen gem. AufenthG § 60b, 60c und 60 d beziffern)
  5. Wie werden Personen während der max. 18-monatigen Phase des Chancen-Aufenthaltsrechts in der Statistik der ausreisepflichtigen Personen berücksichtigt?

Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner

 

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Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1856 mit Schreiben vom 26. Juni 2023 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich mit Stand 31.03.2023 in NRW auf? (Bitte differenziert nach Nationalität und Anzahl sowie nach latent (AufenthG § 50 Abs. 1) und vollziehbar (AufenthG § 58 Abs. 2) ausreisepflichtigen Personen listen)

In der Statistik des Ausländerzentralregisters als hier maßgebende Informationsquelle waren zum Stichtag 31.03.2023 insgesamt 72.509 Personen ausreisepflichtig.

  1. Welches sind die häufigsten Gründe für eine bisher nicht vollzogene Rückführung dieses Personenkreises, trotz fehlender Duldung? (Bitte die wichtigsten Gründe benennen und quantitativ beziffern)

Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor. Grundsätzlich können die tatsächli­chen Möglichkeiten einer Rückführung aufgrund diverser Hindernisse, wie z. B. fehlender Iden­titätsdokumente, gesundheitlicher Gründe in der Person des Ausreisepflichtigen oder Vorga­ben der Zielstaaten, eingeschränkt sein. Darüber hinaus fehlt es oft an der Kooperationsbe­reitschaft einiger Herkunftsstaaten ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen.

  1. Wie viele ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung (AufenthG § 60a) hielten sich mit Stand 31.03.2023 in NRW auf? (Bitte differenziert nach Nationalität und Anzahl listen)

Zum Stichtag 31.03.2023 waren im Ausländerzentralregister für Nordrhein-Westfalen insge­samt 62.674 Personen mit einer Duldung registriert.

  1. Welche Gründe liegen für den verhältnismäßig hohen Anteil der Duldungen an der Gesamtzahl der ausreisepflichtigen Personen vor? (Bitte möglichst differenziert nach Anzahl, Nationalität und Duldungsgrund listen und hierbei insbesondere auch die Anzahl der Duldungen gem. AufenthG § 60b, 60c und 60 d beziffern)

Die Gruppe der ausreisepflichtigen Personen ist sehr heterogen. Die Erteilung einer Duldung erfolgt nach der Prüfung des Einzelfalls. Daher lassen sich keine verallgemeinernden Aussa­gen zu Gründen für den Anteil der darin befindlichen Duldungsinhaberinnen und Duldungsin­haber treffen.

  1. Wie werden Personen während der max. 18-monatigen Phase des Chancen-Auf­enthaltsrechts in der Statistik der ausreisepflichtigen Personen berücksichtigt?

Inhaberinnen und Inhaber des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) besitzen einen Aufenthaltstitel. Die Personen sind nicht ausreisepflichtig. Sie werden daher statistisch nicht als ausreisepflichtig erfasst.

 

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