Kleine Anfrage 4827der Abgeordneten Thomas Röckemann und Herbert Strotebeck vom 13.01.2021
Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen in der Corona-Krise
Der Runderlass „Richtlinien des Landes zu außerordentlichen Wirtschaftshilfen bei Corona-bedingten Betriebsschließungen bzw. -einschränkungen („außerordentliche Wirtschaftshilfe NRW“)“ ermöglicht es Nordrhein-Westfalen, über das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie freiwillige Zahlungen an Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe in Form einer Billigkeitsleistung zu gewähren. 1 Diese Gewährungen können bei Corona-bedingten Betriebsschließungen oder bei – entsprechenden Einschränkungen für die Monate November und Dezember des Jahres 2020 geltend gemacht werden. Daher sind diese Zahlungen auch als „November-“ bzw. „Dezemberhilfen“ bezeichnet worden.
Durch diese Hilfen sollen sowohl der Umsatzausfall von Unternehmen, Soloselbstständigen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe kompensiert als auch die wirtschaftliche Existenz dieser gesichert werden.
Diese Anfrage schließt sich an die kleine Anfrage 17/3488 vom 20. April 2020 an.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Auszahlungen wurden im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe NRW bisher gewährt?
- Wie viele entsprechende Anträge wurden bisher positiv beschieden bzw. teilweise positiv beschieden?
- Wie viele Anträge wurden bisher negativ beschieden?
- Wie viele Zahlungen wurden bisher angewiesen?
- In wie vielen Fällen ist der Landesregierung ein Betrugsfall/Betrugsversuch im Zusammenhang mit der Erlangung der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe NRW bekannt geworden?
Thomas Röckemann
Herbert Strotebeck
1 https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/richtlinie_ausserordentliche_wirtschaftshil fe_25._nov._20.pdf
Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4827 mit Schreiben vom 16. Februar 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie viele Auszahlungen wurden im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe NRW bisher gewährt?
- Wie viele Zahlungen wurden bisher angewiesen?
Die Fragen 1. und 4. werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Mit Stand vom 4. Februar 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen Auszahlungen wie folgt
geleistet:
Novemberhilfe 55.819 Fälle 524.809.803 €
Dezemberhilfe 47.256 Fälle 312.620.468 €
gesamt: 103.075 Fälle 837.430.271 €
- Wie viele entsprechende Anträge wurden bisher positiv bzw. teilweise positiv beschieden?
Alle zu den Fragen 1 und 4 genannten Fälle wurden positiv beschieden.
- Wie viele Anträge wurden bisher negativ beschieden?
Die bisher noch nicht beschiedenen Anträge befinden sich in der Bearbeitung durch die Bewilligungsstellen.
Dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie liegen keine belastbaren Zahlen über die Anzahl der negativ beschiedenen Fälle vor. Entsprechende Daten lassen sich in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erheben.
- In wie vielen Fällen ist der Landesregierung ein Betrugsfall/Betrugsversuch im Zusammenhang mit der Erlangung der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe NRW bekannt geworden?
Mit Stand vom 17. Januar 2021 wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen keine Betrugsfälle im Zusammenhang mit der „Außerordentlichen Wirtschaftshilfe NRW“ bekannt.
Dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen wird monatlich lediglich die Gesamtzahl der im Zusammenhang mit Corona wegen Subventionsbetrugs neu eingeleiteten Verfahren von den Staatsanwaltschaften übermittelt. Danach wurden im November 2020 259 und im Dezember 2020 139 Verfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges im Zusammenhang mit Corona erfasst. Die übermittelten Daten erlauben keine Aussage, ob diesen Verfahren Anträge auf außerordentliche Wirtschaftshilfe zugrunde liegen.
Die zur Beantwortung erforderlichen Zahlen liegen dem Ministerium der Justiz somit in detaillierter Form nicht vor und können innerhalb der Frist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage auch nicht mit vertretbarem Aufwand beschafft werden.