Kleine Anfrage 291
der Abgeordneten Andreas Keith und Enxhi Seli-Zacharias vom 04.08.2022
Auswahl der Meldestellen im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW wird Meldestellen für queerfeindliche und rassistische Vorfälle einrichten. Es sollen künftig auch Vorfälle erfasst werden, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen.
Das Ziel der Meldestelle lautet: „Diskriminierung sichtbarer zu machen und das sogenannte Dunkelfeld zu erhellen. Ihre Aufgabe ist es, Vorfälle zu dokumentieren, anonymisiert auszuwerten und vorzustellen“, so ein Ministeriumssprecher.1
„Mit diesem bundesweit einzigartigen System von Meldestellen wollen wir insbesondere auch die Diskriminierungsvorfälle registrieren, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen und deswegen nicht in den polizeilichen Statistiken erfasst werden. Damit bekommen wir ein noch umfassenderes Bild und können wichtige Schlüsse für Intervention und Prävention ziehen. Ich freue mich, dass wir für die vier weiteren Meldestellen erfahrene und gut vernetzte Träger gefunden haben, die sich jetzt um den Aufbau der Einrichtungen kümmern“, erklärte Ministerin Paul.2
Die Träger der Meldestellen sind im Rahmen eines landesweiten „Interessensbekundungs-verfahrens“ ausgewählt worden. Der Aufbau der Meldestelle Queerfeindlichkeit erfolgt durch das „Queere Netzwerk NRW“ in Kooperation mit dem Verein „rubicon“ und dem „Lesben- und Schwulenverband NRW“. Der Aufbau der Meldestelle für antimuslimischen Rassismus erfolgt in einem Trägerverbund der Vereine „Interkultur“ und „Coach“. Für den Bereich Antiziganismus verantwortet der Verein „PLANB Ruhr“ den Aufbau der Meldestelle. Die Federführung für den verbleibenden Bereich übernimmt der „Verbund der sozial-kulturellen Migrantenvereine (VMDO)“ in Kooperation mit weiteren Netzwerken.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie lange wurden die einzelnen Meldestellen für interessierte Vereine bzw. Organisationen ausgeschrieben? (Bitte aufschlüsseln nach Meldestellen)
- Wie viele Vereine bzw. Organisationen haben ihr Interesse für eine jede Meldestelle bekundet? (Bitte aufschlüsseln nach Meldestellen)
- In Interessensbekundungsverfahren ist „in geeigneten Fällen“ privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben, darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende (wirtschaftliche) Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können (§ 7 Abs. 2 S. 3 BHO). Inwiefern haben die ausgewählten Vereine bzw. Organisationen dargelegt, dass sie ebenso bzw. besser in der Ausübung staatlicher Aufgaben geeignet sind als das Ministerium selbst?
- Inwieweit sollen die ausgewählten Vereine bzw. Organisationen nach dem Aufbau des Datenbanksystems noch in die Arbeit der Meldestellen einbezogen werden?
Andreas Keith
Enxhi Seli-Zacharias
2 ebd.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 291 mit Schreiben vom 5. September 2022 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie lange wurden die einzelnen Meldestellen für interessierte Vereine bzw. Organisationen ausgeschrieben? (Bitte aufschlüsseln nach Meldestellen)
Es wurden keine Meldestellen ausgeschrieben, sondern ein Interessenbekundungsverfahren für den Aufbau von künftigen Meldestellen eingeleitet. Das Interessenbekundungsverfahren für den Aufbau von Meldestellen zu Queerfeindlichkeit, Antiziganismus, antimuslimischem Rassismus sowie zu anti-Schwarzem, antiasiatischem und weiteren Formen von Rassismus wurde am 14. Januar 2022 pressewirksam bekannt gemacht. Die Frist zur Abgabe von Interessensbekundungen war der 25. Februar 2022.
- Wie viele Vereine bzw. Organisationen haben ihr Interesse für eine jede Meldestelle bekundet? (Bitte aufschlüsseln nach Meldestellen)
Insgesamt gingen bis Fristablauf 59 Interessensbekundungen für die Aufbauarbeiten ein;
- 22 zum Phänomenbereich antimuslimischer Rassismus,
- 13 zu anti-Schwarzem, antiasiatischem und weiteren Formen von Rassismus,
- 5 zu Antiziganismus und
- 3 zu Queerfeindlichkeit.
- Weitere 16 Interessenbekundungen sahen den Aufbau einer Meldestelle vor, die mehrere Phänomenbereiche miteinander verknüpften.
3. In Interessensbekundungsverfahren ist „in geeigneten Fällen“ privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben, darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende (wirtschaftliche) Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können (§ 7 Abs. 2 S. 3 BHO). Inwiefern haben die ausgewählten Vereine bzw. Organisationen dargelegt, dass sie ebenso bzw. besser in der Ausübung staatlicher Aufgaben geeignet sind als das Ministerium selbst?
Für das Zuwendungsverfahren und damit das Interessenbekundungsverfahren gilt die Landeshaushaltsordnung (LHO).
4. Inwieweit sollen die ausgewählten Vereine bzw. Organisationen nach dem Aufbau des Datenbanksystems noch in die Arbeit der Meldestellen einbezogen werden?
Wie im Aufruf zur Abgabe von Interessensbekundungen dargelegt, bleibt der Betrieb der Meldestelle nach erfolgreichem Abschluss des Aufbauprojekts einem gesonderten Förderverfahren vorbehalten. Es sind daher zunächst die Aufbauarbeiten abzuwarten.