Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 491
der Abgeordneten Markus Wagner und Christian Blex vom 26.09.2022

 

Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen

Die AfD-Bundestagsfraktion hat mit der Kleinen Anfrage vom 8. August 2022, Drucksache 20/2705, die Barrierefreiheiten der Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Thüringen abgefragt. Mit Antwort vom 15. August 2022, Drucksache 20/3117, teilt die Bundesregierung mit, dass Ende 2021 insgesamt 209 von 276 Bahnhöfen in Thüringen stufenfrei erreichbar waren.1 Dies entspricht knapp 76 Prozent aller Bahnhöfe. Auch an den Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen werden immer noch nicht alle Merkmale einer uneingeschränkten Barrierefreiheit erfüllt.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele der in Nordrhein-Westfalen befindlichen Bahnhöfe und Verkehrsstationen sind uneingeschränkt barrierefrei erreichbar?
  2. Welche Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen sind aus jeweils welchen Gründen nicht barrierefrei? (Bitte einzeln auflisten.)
  3. Welche der in Nordrhein-Westfalen existierenden Bahnhöfe und Verkehrsstationen befinden sich in Bundeshand?
  4. Wie viele Bahnhöfe und Verkehrsstationen sollen in der aktuellen Legislaturperiode barrierefrei umgestaltet werden? (Bitte nach den jeweiligen Bahnhöfen aufschlüsseln.)
  5. Auf welche Summe belaufen sich die Mittel, die für den Ausbau der sich in Bundeshand befindenden Bahnhöfe und Verkehrsstationen zu barrierefreien Bahnhöfen bzw. Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2015 aufgewendet wurden?

Markus Wagner
Christian Blex

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. htt ps:// www.bundestag. de/ presse/hib/kurzmeldungen-906752.


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 491 mit Schrei­ben vom 24. Oktober 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Bund bei dem gemeinsamen Ziel zur Herstel­lung der Barrierefreiheit an Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Bahnhöfen im Rahmen der Förderung von verschiedenen Projekten.

Als Beispiele sind die Modernisierungsoffensiven 2 und 3 sowie die Rhein-Ruhr-Express (RRX)-Außenäste zu nennen. Im Rahmen der Projekte sollen der Ausbau der Barrierefreiheit sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Informationen für die Reisenden rea­lisiert werden. Das Gesamtvolumen für die zuvor genannten Maßnahmen beträgt rd. 900 Mio. Euro.

Die originäre Zuständigkeit der Vorhaben liegt bei der Deutschen Bahn AG (DB AG). Der Ant­wortentwurf wurde daher auf Grundlage einer Stellungnahme der DB AG erstellt.

  1. Wie viele der in Nordrhein-Westfalen befindlichen Bahnhöfe und Verkehrsstatio­nen sind uneingeschränkt barrierefrei erreichbar?
  2. Welche Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen sind aus jeweils welchen Gründen nicht barrierefrei? (Bitte einzeln auflisten.)

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit Stand Dezember 2021 sind 79 % der 703 Stationen der DB Station&Service AG in Nord­rhein-Westfalen stufenfrei erreichbar. Eine Auflistung der einzelnen Bahnhöfe und Verkehrs­stationen mit ihren Merkmalen der Barrierefreiheit ist der Anlage 1 zu entnehmen.

  1. Welche der in Nordrhein-Westfalen existierenden Bahnhöfe und Verkehrsstatio­nen befinden sich in Bundeshand?

Eine Liste der in Nordrhein-Westfalen existierenden Bahnhöfe und Verkehrsstationen, die sich im Eigentum der DB Station&Service AG befinden, ist der Anlage 2 zu entnehmen.

  1. Wie viele Bahnhöfe und Verkehrsstationen sollen in der aktuellen Legislaturperi­ode barrierefrei umgestaltet werden? (Bitte nach den jeweiligen Bahnhöfen auf­schlüsseln.)

Die Vorhabenträgerin DB AG führt dazu wie folgt aus:

„Die Maßnahmenplanung erfolgt bahnsteigbezogen, da sich die Bahnsteige eines Bahnhofs in ihrem technischen Zustand unterscheiden. Nach aktuellem Planungsstand wird in 158 Sta­tionen bis einschließlich 2027 mindestens ein Bahnsteig vollständig barrierefrei umgebaut.“

„Aufgrund des § 6 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse / § 3 Nr. 6 IFG Schutz der fiskalischen Interessen des Bundes (wirtschaftliches Handeln / – Wett­bewerbsbeschränkungen) können die genauen Standorte nicht benannt werden. Diese Infor­mationen könnten die Wettbewerbssituation beeinflussen, wirtschaftliche Vergabeerforder­nisse offenlegen und damit erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.“

  1. Auf welche Summe belaufen sich die Mittel, die für den Ausbau der sich in Bun­deshand befindenden Bahnhöfe und Verkehrsstationen zu barrierefreien Bahnhö­fen bzw. Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2015 aufgewen­det wurden?

Seit 2015 bis 2022 wurden rund 620 Mio. Euro für den Ausbau von barrierefreien Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen aufgewendet.

 

Antwort samt Anlage als PDF