Antragder AfD-Fraktion vom 20.04.2021
Baukindergeld fortführen – Familien beim Erwerb und Bau von Eigenheimen fördern
I. Ausgangslage
Selbstgenutztes Wohneigentum ist eine wichtige Säule der individuellen Vermögensbildung und der Altersvorsorge.1 Die Eigentümerquote liegt in Deutschland mit 45 Prozent im europäischen Vergleich sehr niedrig. Laut der „Wohntraumstudie 2019“ des Unternehmens Interhyp gaben 38 Prozent der Befragten an, dass sie gerne Wohneigentum erwerben wollten, ihnen dafür aber das Geld fehle.2 Diese Aussage trifft insbesondere auf Familien mit Kindern und auf Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen zu, da ihnen das Eigenkapital fehlt, das Banken vor einer entsprechenden Kreditvergabe fordern, um etwa die stetig steigenden Erwerbsnebenkosten abzudecken. Um Familien zu fördern, unterstützte die Bundesregierung die Bildung von selbstgenutztem Wohnungseigentum in den Jahren von 1995 bis 2005 mit der Eigenheimzu-lage.
Anstelle der erfolgreichen Eigenheimzulage wurde im September 2018 das Baukindergeld eingeführt. Diese Maßnahme unterstützt gezielt Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Voraussetzung ist, dass das maximale Haushaltseinkommen der Familie mit einem Kind 90.000 Euro (mit zwei Kindern 105.000 Euro) nicht überschreitet. Zum Zeitpunkt des Antrags muss mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt leben, sodass dem Ziel der Familienförderung der Bundesregierung Sorge getragen wird.3 Diese Art der Förderung ist aus Sicht vieler Marktbeteiligter ein Erfolg.4 Laut den wenigen Kritikern dieser Maßnahme erreicht das Geld aber nicht die angedachte Zielgruppe, sondern helfe lediglich gut situierten Familien dabei, sich schneller zu entschulden.
Diese Einwände sind unzutreffend und verkennen die tatsächliche Situation: Stand 1. April 2021 profitierten bisher 330.000 Familien vom Baukindergeld. Das durchschnittliche zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen der geförderten Familien liegt in 60 Prozent der Fälle unter 40.000 Euro. Zwei Drittel der Geförderten haben Kinder im Alter von unter sechs Jahren. Pro Jahr und Kind erhält eine Familie 1.200 Euro Baukindergeld; die Laufzeit beträgt zehn Jahre.5 In NRW wurden bisher ca. 64.500 Familien mit fast 1,4 Mrd. Euro gefördert; damit erhielt NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern die meisten Fördergelder aus der Maßnahme .6
Die ausgezahlte Fördersumme beträgt Stand 1. April 2021 sieben Mrd. Euro, wobei dem Projekt etwa 9,9 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.7 Sofern der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung bis zum Stichtag 31. März 2021 unterschrieben wurde, kann ein Antrag noch bis Ende 2023 eingereicht werden.8
Das Bundesministerium für Inneres und Bau verlängerte den befristeten Förderzeitraum auf Grund der Corona-Krise vom 31. Dezember 2020 bis zum 31. März 2021. Vor kurzem gab das Ministerium bekannt, dass eine weitere Verlängerung des Förderzeitraums nicht vorgesehen sei.9
Um gerade junge Familien und Alleinerziehende mit niedrigen Einkommen in den wirtschaftlich schweren Zeiten des Dauerlockdowns und bei weiter steigenden Immobilienpreisen zu unterstützen, sollte diese probate Maßnahme weiterhin fortgeführt werden. Denn nicht nur die Familien selbst profitieren von selbstgenutztem Wohneigentum: Es stabilisiert auch bestehende Stadtstrukturen. In strukturschwachen Regionen wirken sich Investitionen in den Wohnungsbestand positiv auf das städtische und dörfliche Gesamtgefüge aus.
II. Lösungsmöglichkeit
Junge Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit niedrigen Einkommen sind besonders hart von den Corona-Maßnahmen betroffen. Hierfür spricht etwa, dass die Eigentumsförderung von Personen mit niedrigen Einkommen im Bereich der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen, die solche Personen neben den Baukindergeld zusätzlich finanziell unterstützt, im Jahr 2020 um über 1/3 zurückgegangen ist. Die anhaltende Corona-Krise veranlasst demnach offenkundig gerade diesen Personenkreis von dem Erwerb von Eigentum abzusehen. Dennoch gibt es momentan keine konkreten Bestrebungen, das erfolgreiche Baukindergeld fortzuführen. Um solche junge Familien finanziell zu entlasten, sollte sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Fortführung des Baukindergelds einsetzen.
III. Der Landtag stellt fest:
Familien mit Kindern und Alleinerziehende brauchen Unterstützung bei dem erstmaligen Erwerb von Wohneigentum. Deshalb setzt sich der Landtag für die Fortführung des Baukindergelds ein.
IV. Beschlussfassung:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
auf Bundesebene zeitnah initiativ zu werden und sich für die Fortführung des Baukindergelds einzusetzen.
Roger Beckamp
Iris Dworeck-Danielowski
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
2 https://wohntraumstudie.interhyp.de/static/downloads/Wohntraumstudie_print_2019_einzel.pdf
4 https://www.immobilien-zeitung.de/1000077979/baukindergeld-wird-nicht-entfristet-oder-verlaengert
5 https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/
6 https://www.faz.net/aktuell/finanzen/310-000-familien-profitieren-von-baukindergeld-17159179.html
8 https://www.immobilien-zeitung.de/160256/baukindergeld-ist-abgesetzt