Bedrohung für das Taxigewerbe durch massenhafte Neukonzessionierungen von Uber Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1455

der Abgeordneten Klaus Esser und Christian Loose vom 28.02.2023

Bedrohung für das Taxigewerbe durch massenhafte Neukonzessionierungen von Uber Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen?

In einem Brandbrief vom Januar 2023 (Zuschrift 18/60) wandten sich die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi Mietwagen e.V. (FPN) sowie der Verband des privaten, gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. an den NRW Verkehrsminister und warnten eindringlich vor einer bedrohlichen Lage für das Taxigewerbe in NRW infolge dubioser Neukonzessionierungen für Mietwagen, die nach Einschätzung der Verbände für Uber als Subunternehmen fahren. Da diese Subunternehmer offenbar Umsatzprovisionen von 25 % an den Vermittler Uber leisten müssen, wird sowohl vom FPN als auch VSPV die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsmodells dieser „Neuunternehmen“ in Frage gestellt. Hier sei nur durch Umgehung der deutschen Sozialgesetzgebung ein rentabler Betrieb möglich. Laut Presseberichten gibt Uber an, „ausschließlich mit lizenzierten Mietwagenpartnern zusammenarbeiten, bei denen die Fahrer angestellt sind“. Diese würden mindestens den Mindestlohn bezahlt bekommen.1

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse zu den erwähnten Neukonzessionierungen für Mietwagen von Firmen, die offenbar für Uber fahren, liegen der Landesregierung vor?
  2. Wie steht die Landesregierung zu den im Brandbrief vorgebrachten Befürchtungen des Taxigewerbes?
  3. Wie hat sich die Zahl der Neukonzessionierungen von Mietwagen in den letzten drei Jahren in NRW entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, jeweiliger Firma und Anzahl der Fahrzeuge)
  4. Wie viele Uber Fahrzeuge bzw. für Uber tätige Unternehmen mit entsprechenden Mietwagen waren in NRW in den letzten drei Jahren im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Firma und Einsatzgebiet/Standort)
  5. Wie viele Taxis waren in NRW in den letzten drei Jahren im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Firma und Einsatzgebiet/Standort)

Klaus Esser
Christian Loose

 

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1 Htt ps:// r p – o n l i n e . d e / w i r t s c h aft/us-unternehmen-uber-ist-auf-dem-vormarsch-in-nrw_aid-79667611


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1455 mit Schrei­ben vom 23. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie dem Minister der Finanzen beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Nach § 3 Nummer 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des öffentli­chen Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens (ZustVO-ÖSPV-EW) sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständige Genehmigungsbehörden für die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr, mithin auch für Taxen.

  1. Welche Erkenntnisse zu den erwähnten Neukonzessionierungen für Mietwagen von Firmen, die offenbar für Uber fahren, liegen der Landesregierung vor?

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Antragstellenden bei der Antragstellung keine Angaben darüber machen müssen, ob das Mietwagenunternehmen mit Uber in Verbindung steht.

Der Landesregierung liegen daher keine Informationen über konzessionierte Mietwagenunter-nehmen vor, die für Uber tätig sein könnten.

  1. Wie steht die Landesregierung zu den im Brandbrief vorgebrachten Befürchtun­gen des Taxigewerbes?

Es ist nicht zu verkennen, dass die Gestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen Platt­form, beförderndem Unternehmen und Endkunden insbesondere im Vergleich mit dem klassi­schen Taxigewerbe in wirtschaftlicher Hinsicht zu Ungleichbehandlungen auf Mehrwertsteuer-ebene führen kann. Das Problem ist auch auf europäischer Ebene erkannt worden und des­halb aktuell Gegenstand einer Initiative der Europäischen Kommission mit dem Ziel der Ände­rung des Mehrwertsteuerrechts. Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Popularität des Geschäftsmodells der Plattformwirtschaft sollen Wettbewerbsverzerrungen zukünftig dadurch vermieden werden, dass dem Plattformbetreiber unmittelbar die Personenbeförde­rungsleistung als eigene Leistung zugerechnet wird. In der Folge wird ihn selbst die Verpflich­tung treffen, die Umsatzsteuer für die Personenbeförderungen in ganz Europa zu bezahlen. Durch diese Zentralisierung der Besteuerung wird Wettbewerbsgleichheit wiederhergestellt und gleichzeitig das Umsatzsteueraufkommen gesichert.

Im Rahmen des digitalen Transformationsprozesses für die Vernetzung von Mobilitätsange-boten darf die Wettbewerbsneutralität nicht auf der Strecke bleiben. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird den Richtlinienvorschlag zur Reform der Plattformwirtschaft in den bevorstehenden Beratungen daher mit Nachdruck unterstützen.

  1. Wie hat sich die Zahl der Neukonzessionierungen von Mietwagen in den letzten drei Jahren in NRW entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, jeweiliger Firma und Anzahl der Fahrzeuge)

Die erbetenen Informationen konnten nicht erhoben werden, weil diese Daten in der ge­wünschten Detailtiefe von den Kommunen innerhalb der zur Beantwortung zur Verfügung ste­henden Zeit und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht ausgewertet werden konnten.

  1. Wie viele Uber Fahrzeuge bzw. für Uber tätige Unternehmen mit entsprechenden Mietwagen waren in NRW in den letzten drei Jahren im Einsatz? (Bitte aufschlüs­seln nach Jahr, Firma und Einsatzgebiet/Standort)

Ob ein Mietwagen für Uber oder einen ähnlichen Vermittler eingesetzt wird, lässt sich oft nicht sagen. Die Fahrzeuge können für alle Arten von Fahrten nach § 49 Abs. 4 Personenbeförde-rungsgesetz (PBefG) eingesetzt werden. Die Vermittlungsdienste werden den Firmen nicht zugeordnet, da die Unternehmer in der Wahl ihrer Zugehörigkeit frei sind. Sie können jederzeit wechseln, aber auch allen Vermittlungsdiensten gleichzeitig angehören. Eine Auskunftspflicht der Mietwagenunternehmen besteht nicht.

  1. Wie viele Taxis waren in NRW in den letzten drei Jahren im Einsatz? (Bitte auf­schlüsseln nach Jahr, Firma und Einsatzgebiet/Standort)

Siehe Ausführungen zu Frage 3.

 

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