Kleine Anfrage 5730
des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD
„Bedrohungslagen an nordrhein-westfälischen Schulen“ – Nachfrage zu Drucksache 18/13565
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage 5470 zur Bedrohungslage an Schulen haben sich weitere Folgefragen und Konkretisierungsbedarf ergeben. Insbesondere nach der Antwort auf Frage 1 ergibt sich die Notwendigkeit einer genaueren Betrachtung der Fälle, der betroffenen Schulen sowie den Maßnahmen gegen ermittelte Täter.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5730 mit Schreiben vom 15. Juli 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung der Fragen 1-3 zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu den Straftaten für das Jahr 2025 derzeit noch nicht vor.
- Wie viele ermittelte Täter bzw. Tatverdächtige im Kontext der abgefragten Fälle von Bedrohungen gab es in den Jahren 2023 und 2024? (Bitte nach Fall aufschlüsseln.)
Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen weise ich in der folgenden Tabelle aus:
Anzahl der Tatverdächtigen von Fällen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§126 StGB) i. V. m. der Tatörtlichkeit Schule – Berichtsjahre 2023 und 2024 –
Jahr Anzahl TV
2023 143
2024 204
- An welchen Schulen haben diese Täter bzw. Tatverdächtigen die Taten begangen? (Bitte Namen der Schule und Schulform angeben.)
Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen lässt sich nicht beantworten, an welchen Schulen die Tatverdächtigen die Taten begangen haben. Es wird lediglich die Tatörtlichkeit Schule erfasst, welche sich in „öffentliche Schule“ und „private Schule“ unterteilen lässt.
Demzufolge wurden im Berichtsjahr 2023 von insgesamt 237 erfassten Fällen, 236 Fälle in öffentlichen Schulen und 1 Fall in einer privaten Schule erfasst. In den öffentlichen Schulen wurden 142 Tatverdächtige ermittelt und an der privaten Schule ein Tatverdächtiger.
Im Berichtsjahr 2024 wurden von insgesamt 375 Fällen, 372 in öffentlichen und 3 in privaten Schulen erfasst. In den öffentlichen Schulen wurden 203 Tatverdächtige ermittelt und an der privaten Schule ein Tatverdächtiger.
- Wie lauten die Vornamen der ermittelten Täter bzw. Tatverdächtigen?
Die Vornamen der ermittelten Tatverdächtigen bitte ich der Anlage zu entnehmen.
- Welche Konsequenzen haben besagte Täter bzw. Tatverdächtigen seitens Behörden und Schulen erhalten?
Der reine Tatverdacht kann noch keine erzieherischen Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen begründen. Bei festgestellter Täterschaft hängt es von dem Beteiligungsgrad des Täters bei der Begehung der Tat ab. Die Schule reagiert in der Regel unter Ausnutzung der in § 53 Schulgesetz NRW zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit. Die Schulen handeln hierbei in eigener Verantwortung. Es besteht keine allgemeine Meldungspflicht an die Schulaufsicht.
Darüber hinaus leitet die Polizei bei strafmündigen Tatverdächtigen ein Strafverfahren ein. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verfahrensgang.
- Was versteht die Landesregierung unter „psychisch motivierter Gewalt“, wie es dem Vorwort der Beantwortung der kleinen Anfrage zu entnehmen ist?
In der „Vorbemerkung der Landesregierung“ wird nicht von einer „psychisch motivierten Gewalt“ gesprochen. Im Wortlaut heißt es: „Die Landesregierung stellt sich gegen jede Form der Gewalt, sei sie physisch oder psychisch motiviert.“