Behinderungen im Wahlkampf durch Linksextreme

Kleine Anfrage
vom 10.08.2017

Kleine Anfrage vom 10.08.2017
des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD

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Das Konzept einer wehrhaften Demokratie garantiert den ungehinderten Ablauf im politi­schen Meinungsbildungsprozess. In Artikel 21, Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es dazu: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Um dem nachzukommen, ist es für Parteien daher unerlässlich im Rahmen dieses Willensbildungs-prozesses beim Auftreten im öffentlichen Raum, etwa bei Wahlkampfständen und Kund­gebungen, nicht behindert zu werden.

Bedauerlicherweise ist dies nicht immer möglich, da beispielsweise Linksextremisten sys­tematisch bestimmte Parteien bei ihren Auftritten behindern.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle von Behinderungen von Parteien im Wahlkampf zur NRW­ Landtags-Bitte nach Parteien und Art der Behinderung bzw. Delikt aufschlüsseln.
  2. wahl 2017 durch linksextreme sind der Landesregierung bekannt?
  3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Organisationen, die Störaktionen koordinieren?
  4. Welche strafrechtlichen Konsequenzen wurden aus gemeldeten Vorfällen gezogen? Bitte nach Delikt und Vorfall aufschlüsseln.
  5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das durchschnittliche Profil solcher(Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Beruf)
  6. Störer?
  7. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung. um einen reibungslosen Ablauf der politischen Willensbildung im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2017 zu gewähr­leisten?

Thomas Röckemann

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 179 im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz wie folgt:

Frage 1:      

Wie viele Fälle von Behinderungen von Parteien im Wahlkampf zur NRW-Landtagswahl 2017 durch linksextreme sind der Landesregie­rung bekannt? Bitte nach Parteien und Art der Behinderung bzw. Delikt aufschlüsseln.

Über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst „Politisch motivierte Krimina­lität“ (KPMD-PMK) wurden bis zum 15.8.2017 unter dem Themenfeld „Innen- und Sicherheitspolitik/ Landtagswahlen“ 219 Straftaten erfasst, die dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität Links zuzuordnen waren.

Einzelheiten entnehmen Sie der Anlage 1

Frage 2:

Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Organisationen, die Störaktionen koordinieren?

Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.

 

Frage 3:

Welche strafrechtlichen Konsequenzen wurden aus gemeldeten Vorfällen gezogen? Bitte nach Delikt und Vorfall aufschlüsseln.

Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treffen die Sicherheitsbehörden alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung bzw. beweissicheren Verfolgung der zu Frage 1 berichteten Straftaten und leiten entsprechende Ermittlungsverfahren ein.

 

Frage 4:

Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das durch­schnittliche Profil solcher Störer? (Alter, Geschlecht, Bildungs­stand, Beruf)

Bis zum 15.8.2017 konnten im Zusammenhang mit den zu Frage 1 ge­nannten Straftaten insgesamt 116 Tatverdächtige ermittelt werden. Un­ter den 116 Personen befanden sich 25 weibliche und 91 männliche Personen. Angaben zum Bildungsstand und Beruf werden statistisch nicht erfasst.

Im Hinblick auf die Altersstruktur ergibt sich folgende Verteilung:

Altersgruppe 14-17 Jahre: 18 ermittelte Tatverdächtige

Altersgruppe 18-20 Jahre: 26 ermittelte Tatverdächtige

Altersgruppe 21-29 Jahre: 55 ermittelte Tatverdächtige

Altersgruppe 30-39 Jahre: 8 ermittelte Tatverdächtig

Altersgruppe 50-59 Jahre: 2 ermittelte Tatverdächtige

Altersgruppe 60-69 Jahre: 2 ermittelte Tatverdächtige

 

Frage 5:

Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um einen rei­bungslosen Ablauf der politischen Willensbildung im Rahmen des Bundestagswahlkampfes 2017 zu gewährleisten?

Die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen veranlassen im Rah­men des Bundestagswahlkampfes 2017 alle erforderlichen Maßnah­men, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie einen störungs­freien Ablauf der Wahl zu gewährleisten.

Zur Gewährleistung des erforderlichen Informationsaustausches ist an­lässlich der Bundestagswahl 2017 darüber hinaus im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen eine Informationssammelstelle eingerichtet wor­den.

 

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul