Kleine Anfrage 4328
der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD
Behörden stellen hunderttausende Reisepässe an Asylbewerber aus – Wann schiebt NRW endlich konsequent ab?
„Wer Urlaub in der Heimat machen kann, braucht definitiv kein Asyl in Deutschland.“1
Dies hat der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Bundestag, Stephan Brandner, gefordert, nachdem auf seine Anfrage bekannt geworden ist, dass die Behörden in Deutschland in den vergangenen Jahren hunderttausende Reisepässe an Asylbewerber und anerkannte Asylsuchende ausgegeben haben. Laut Antwort der Bundesregierung wurden seit 2010 mehr als 770.000 entsprechende Dokumente an Ausländer mit Asylhintergrund ausgegeben. Insbesondere seit 2015 stiegen dabei die Zahlen sprunghaft an. Wurden im Jahr der Grenzöffnung noch 5.578 Reisepässe an Asylsuchende ausgegeben, waren es 2022 bereits 260.000. Dies entspricht einen Anstieg um mehr als 3.700 Prozent. Im Jahre 2023 sank die Zahl leicht auf 216.000.2
Die meisten Reisepässe wurden dabei an Syrer (360.000), Iraker (105.000), Afghanen (68.000), Eritreer (50.000) und Iraner (41.000) ausgegeben. Hinsichtlich der offengelegten Zahlen schränkt die Bundesregierung in ihrer Antwort an den AfD-Abgeordneten gleichzeitig allerdings ein, dass „nur ein Reiseausweis pro Person gespeichert werde. Die Daten bilden daher nicht die Zahl aller im erfragten Zeitraum ausgestellten Dokumente ab“.3
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Reiseausweise für Flüchtlinge haben nach Kenntnis der Landesregierung die Ausländerbehörden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt? (Bitte nach Staatsangehörigkeit des Ausweisinhabers, Bundesland und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
- Wer trug nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für die in Frage 1 ausgestellten Reisepässe?
- Welche Kosten sind dem Steuerzahler durch die Ausstellung der in Frage 1 abgefragten Reisepässe nach Kenntnis der Landesregierung entstanden?
- Wie viele Reiseausweise für Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Landesregierung gegenwärtig im Umlauf? (Bitte nach dem Jahr, in dem die Gültigkeitsdauer endet, aufschlüsseln)?
- Wie begründet die Landesregierung den Umstand, dass angeblich Abschiebungen von Menschen, die angeblich aufgrund von Krieg oder Katastrophen Schutz in Deutschland suchen, nach Syrien und Afghanistan nicht möglich waren und sind, obwohl diese das dringende Bedürfnis nach Reisen – auch in ihre Heimatländer – verspüren?
Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4328 mit Schreiben vom 30. September 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Reiseausweise für Flüchtlinge haben nach Kenntnis der Landesregierung die Ausländerbehörden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt? (Bitte nach Staatsangehörigkeit des Ausweisinhabers, Bundesland und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Der Landesregierung liegen zu dieser Fragestellung keine Zahlen vor.
- Wer trug nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für die in Frage 1 ausgestellten Reisepässe?
Reiseausweise für Flüchtlinge werden durch die Bundesdruckerei Gruppe GmbH nach Bestellung durch die kommunale Ausländerbehörde gefertigt.
Für die Ausstellung sind gemäß § 48 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) Gebühren zu erheben, die durch die antragstellende Person regelmäßig selbst gezahlt werden.
Nach § 53 Abs. 2 AufenthV können Gebühren jedoch ermäßigt werden oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn es mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenpflichtigen in Deutschland geboten ist. Die Ausländerbehörden entscheiden hierüber unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
- Welche Kosten sind dem Steuerzahler durch die Ausstellung der in Frage 1 abgefragten Reisepässe nach Kenntnis der Landesregierung entstanden?
Der Landesregierung liegen zu dieser Fragestellung keine Zahlen vor.
- Wie viele Reiseausweise für Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Landesregierung gegenwärtig im Umlauf? (Bitte nach dem Jahr, in dem die Gültigkeitsdauer endet, aufschlüsseln)?
Der Landesregierung liegen zu dieser Fragestellung keine Zahlen vor.
- Wie begründet die Landesregierung den Umstand, dass angeblich Abschiebungen von Menschen, die angeblich aufgrund von Krieg oder Katastrophen Schutz in Deutschland suchen, nach Syrien und Afghanistan nicht möglich waren und sind, obwohl diese das dringende Bedürfnis nach Reisen – auch in ihre Heimatländer – verspüren?
Die Verhandlungen zu Rückführungsmodalitäten mit einzelnen Herkunftsländern obliegen dem Bund. Die Entscheidung über das Vorliegen zielstaatsbezogener Abschiebungshinder-nisse trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen. Ob die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Rückführung konkret vorliegen, ist Teil einer Einzelfallprüfung.