Kleine Anfrage 3428der Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski vom 28.02.2020
Bereitschaftspflegefamilien in NRW
Kinder, die vom Jugendamt wegen prekärer Verhältnisse aus ihren ursprünglichen Familien herausgenommen werden mussten, werden häufig zunächst temporär in sogenannten Bereitschaftspflegefamilien untergebracht, bis die weitere Vorgehensweise und/oder ein dauerhafter Verbleib des Kindes geklärt worden sind. Normalerweise beläuft sich diese Zeit der vorläufigen Unterbringung in einer solchen Familie auf nicht mehr als drei bis vier Monate, und die Bereitschaftspflegefamilien haben sich auf diese Betreuungsform spezialisiert. Allerdings zieht sich nach Erfahrungsberichten Betroffener die Verweildauer eines Kindes in einer solchen Pflegefamilie inzwischen oftmals über ein Jahr hinaus hin. Mit der vermehrten Zeit des gemeinsamen Miteinanders von Bereitschaftspflegefamilie und Pflegekind geht das Aufbauen einer tiefergehenden Bindung einher. Muss das Kind dann im Anschluss an diese temporäre Unterbringung die Pflegefamilie wieder verlassen, wird es durch eine solche Trennung zusätzlich zu den bisherigen negativen Einflüssen der Vergangenheit mit der Erfahrung eines Beziehungsabbruchs belastet. Als häufigster Grund für eine solche übermäßig verlängerte Aufenthaltszeit in einer Bereitschaftspflegefamilie wird eine längere Bearbeitungszeit des jeweiligen Falls angeführt.1
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Bereitschaftspflegefamilien gab es in den Jahren von 2014 bis 2019 in NRW, wie viele gibt es nach aktuellen Informationen zum jetzigen Zeitpunkt? (Bitte nach Jahr und Kommune aufschlüsseln)
2. Wie viele Kinder und Jugendliche in NRW befanden sich in den Jahren von 2014 bis 2019 in der Obhut einer Bereitschaftspflegefamilie, wie viele nach aktuellen Informationen zum jetzigen Zeitpunkt? (Bitte nach Jahr und Kommune aufschlüsseln)
3. Wie vielen Kindern in NRW bleibt auf Grund fehlender Kapazitäten aktuell eine solche Aufnahme in einer Bereitschaftspflegefamilie verwehrt, obwohl sie Anspruch darauf hätten?
4. Wie viele Bereitschaftspflegeverhältnisse in NRW wurden in den Jahren von 2014 bis 2019 in ein dauerhaftes, unbefristetes Pflegeverhältnis „umgewandelt“? (Bitte nach Jahr und Kommune aufschlüsseln)
Iris Dworeck-Danielowski
https://www.bereitschaftspflege.info/.
http://pflegeelternnetz.de/forum/?s=588dc467f4adbc69303f35b4b9f326cec260eec6. https://www.awo-duesseldorf.de/kinder/erziehungshilfen/familiaere-bereitschafts-betreuung-kinderschutzfamilien/.
https://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2010-09/bereitschaftspflege.
https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/sos-mutter-pflegt-kinder-in-not-fuer-stadt-nur-ein-ehrenamt-66444424.bild.html. https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/familie_und_soziales/jugendamt/hilfe_und_beratung/ pflege_und_adoptivkinder/bereitschaftspflege/index.html. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/luis-2-verdurstet-jugendamt-wollte-familie-ab-august-eng-betreuen-63627868.bild.htm l.
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 25.03.2020
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 3428 mit Schreiben vom 25. März 2020 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Wie viele Bereitschaftspflegefamilien gab es in den Jahren von 2014 bis 2019 in NRW, wie viele gibt es nach aktuellen Informationen zum jetzigen Zeitpunkt? (Bitte nach Jahr und Kommune aufschlüsseln)
Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor, da die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik diese Daten nicht erfasst.
2. Wie viele Kinder und Jugendliche in NRW befanden sich in den Jahren von 2014 bis 2019 in der Obhut einer Bereitschaftspflegefamilie, wie viele nach aktuellen Informationen zum jetzigen Zeitpunkt? (Bitte nach Jahr und Kommune aufschlüsseln)
Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst in der Tabelle: „Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII nach Unterbringung bei einer geeigneten Person (NRW; 2014-2018; Angaben absolut und Anteil in %)“ die Zahl der Inobhutnahmen mit „Unterbringungen bei einer geeigneten Person“ als Jahressummen. Die Statistik erfasst jedoch nur die Maßnahme als solche, nicht die davon jeweils betroffenen Kinder und Jugendlichen. Die Zahl der tatsächlich betroffenen Kinder kann davon abweichen, da es in der Praxis durchaus vorkommt, dass Kinder oder Jugendliche mehrfach in Obhut genommen werden müssen.
Tabelle: Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII nach Unterbringung bei einer geeigneten Person NRW; 2014-2018; Angaben absolut und Anteil in %
Jahr | Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII insgesamt |
Darunter: Mit Unterbringung „bei einer geeigneten Person“ | |
Anzahl | Anteil in % | ||
2018 | 12.850 | 2.096 | 16,3 |
2017 | 13.484 | 2.208 | 16,4 |
2016 | 22.193 | 4.012 | 18,1 |
2015 | 16.649 | 2.456 | 14,8 |
2014 | 13.198 | 1.671 | 12,7 |
Quelle: IT.NRW: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; versch. Jahrgänge; Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Eine Aufschlüsselung nach Kommunen ist nicht möglich, da diese Informationen über die amtliche Kinder- und Jugendstatistik nicht erfasst werden.
3. Wie vielen Kindern in NRW bleibt auf Grund fehlender Kapazitäten aktuell eine solche Aufnahme in einer Bereitschaftspflegefamilie verwehrt, obwohl sie Anspruch darauf hätten?
Diese Daten werden von der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht erfasst. Daher liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
4. Wie viele Bereitschaftspflegeverhältnisse in NRW wurden in den Jahren von 2014 bis 2019 in ein dauerhaftes, unbefristetes Pflegeverhältnis „umgewandelt“? (Bitte nach Jahr und Kommune aufschlüsseln)
Die „Umwandlung“ eines Bereitschaftspflegeverhältnisses in eine Maßnahme der Dauerpflege wird in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht erfasst.
Die Frage kann daher nicht beantwortet werden.